* Die Angaben entsprechen, wenn nicht anders gekennzeichnet, dem Stand des Ergebnisberichts vom Februar 2023

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Ergebnistabelle

Stand Ergebnisbericht vom Februar 2023
Mit Ergänzungen im Juni/Juli 2024 (gekennzeichnet)

1. ANLIEGEN AUS DEM JUNGEN FORUM

Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Heimat: Regionale Identität, Image, Verbundenheit und Vielfalt stärken
Grundlage soll wandelbarer Kultur- und Heimatbegriff sein

Wichtige Grundlage der Arbeit in der Heimatpflege ist ein offener Heimatbegriff – dieser wird in allen Heimatbereichen berücksichtigt

Berücksichtigung durch Freistaat Bayern; Appell an Bürgerinnen und Bürger
StMFH
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Bildungswesen stärker anpassen
Realitätsnäherer Lehrplan; neben Allgemeinbildung sollten insbesondere auch Inhalte für das Erwachsenenleben vermittelt werden ➔ Lehrplan an Problemstellungen des Alltags anpassen

Alltagskompetenzen sind in enger Verzahnung mit den 14 schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen unter dem Begriff „Alltagskompetenz und Lebensökonomie“ für alle Schularten verbindlich im LehrplanPLUS verankert und somit Bestandteil der schulischen Persönlichkeitsbildung; seit dem Schuljahr 2021/2022 wird das Konzept „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ durch Projektwochen an allgemeinbildenden Schulen (Grund-, Mittel-, Realschulen, Gymnasien), Wirtschaftsschulen, Förderschulen und Schulen besonderer Art umgesetzt.

Aktueller Stand (Juni 2024):
Eine Ausweitung der Projektwochen ist in Vorbereitung.
Berücksichtigung durch Freistaat Bayern
StMUK
Verstärktes Gesamtschulen-Prinzip, um Schülerinnen und Schülern eine nach individuellen Stärken ausgelegte Bildung zu ermöglichen Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg; jede weiterführende Schulart bietet Anschlussmöglichkeiten und jeder Schulabschluss bietet die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen oder den nächsthöheren Abschluss anzustreben – bis hin zur allgemeinen Hochschulreife Freistaat Bayern berücksichtigt die Möglichkeit individueller Bildungswege im bestehenden Schulsystem
StMUK
„Jeder Mensch“ hat Zugang zur Bildung

Das differenzierte bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg, der ihren bzw. seinen Begabungen, Neigungen und Interessen entspricht; vielfältige Angebote, z. B. zur Sprach- oder Lernförderung, die je nach individuellem Bedarf in Anspruch genommen werden können, schaffen ein hohes Maß an Bildungsgerechtigkeit und sorgen dafür, dass Jede und Jeder Zugang zu entsprechenden Bildungschancen erhält

Umsetzung durch Freistaat Bayern
StMUK
Bewertungsmaßstäbe anpassen – Verständnis statt Auswendiglernen Im Mittelpunkt des LehrplanPLUS steht der Erwerb von überdauernden Kompetenzen; diese Kompetenzen gehen über den Erwerb von Wissen hinaus und haben stets auch eine Anwendungssituation im Blick; über den Unterricht erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler „Werkzeuge“, die sie zur Lösung lebensweltlicher Problemstellungen, zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen und an kulturellen Angeboten sowie zum lebenslangen Lernen befähigen; der LehrplanPLUS verbindet den aktiven Erwerb von Wissen und Kompetenzen im Unterricht. Umsetzung durch Freistaat Bayern
StMUK
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Daseinsvorsorge sicherstellen und Siedlungsentwicklung sowie Städtebau für Mensch und Umwelt bedarfsgerecht ausrichten
Vierseithof-Konzept als Wohnform für Viele auf dem Land

Die Umnutzung leer stehender Hofstellen zu Wohnraum kann durch die Programme der Bayerischen Wohnraumförderung, der Städtebauförderung und der Dorferneuerung unterstützt werden;
in Planung: Darüber hinaus plant der Freistaat die Veröffentlichung eines Flyers zu den Kombinationsmöglichkeiten der Bayerischen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung in Bayern.

Aktueller Stand (Juni 2024):
Der Informationsflyer zur Kombination von Wohnraumförderung und Städtebauförderung in Bayern "Sanieren, Wohnen, Leben - Bestand mit Zukunft" wurde im April 2023 veröffentlicht.

Das „Vierseithof-Konzept“ ist eine interessante und im Einzelfall zielführende Idee, es stehen allerdings nicht ausreichend leer stehende Hofstellen zur Verfügung, um einer großen Zahl von Menschen als Wohngebäude dienen zu können.

 

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an private und kommunale Besitzerinnen und Besitzer von leer stehenden Gebäuden
StMB
Immobilien gehören weniger in die Hände von Großinvestoren, denn Wohnungen sollten keine Geldmaschine sein Eine staatliche Regulierung des Immobilienmarktes allein kann Versorgungsengpässe der Bevölkerung mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum nicht lösen;
der Freistaat Bayern unterstützt private und öffentliche Bauherren bei der Erstellung von neuem Wohnraum im Rahmen der Programme der Bayerischen Wohnraumförderung; die Zusage von Fördermitteln ist dabei stets an soziale Aspekte gebunden; die zu erwartende Rendite wird dabei limitiert; vorrangig werden sozial orientierte und kommunale Wohnungsbaugesellschaften sowie Genossenschaften unterstützt
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Immobilienbesitzerinnen und -besitzer
StMB
Facharztquote im ländlichen Raum

Bayern stärkt die medizinische Versorgung in der Fläche bereits mit der Landarztquote und der Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst für Medizinstudienplätze (ÖGD-Quote); das Programm wird gut angenommen: Die derzeit zulässigen 20 % Vorabquoten sind bereits ausgeschöpft.

Apell an Freistaat Bayern
StMGP
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Demografischen Wandel gestalten
Plattform einrichten für z. B. „Wunschgroßeltern“

Die bayerischen Mehrgenerationenhäuser bieten im sozialen Nahraum durch verschiedene Angebote Möglichkeiten der Begegnung von Seniorinnen und Senioren und Kindern; hier entstehen Vertrauen, Verständnis und Verbundenheit füreinander; dieses notwendige Vertrauensverhältnis entsteht vor Ort und im Kontakt und ist durch eine landesweite Plattform nicht leistbar; ehrenamtliches Engagement wird bereits über verschiedene Strukturen gefördert

Apell an Freistaat Bayern, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger
StMAS
Betreutes Wohnen auf dem Bauernhof

Die Nachfrage nach betreutem Wohnen auf dem Bauernhof wächst; landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Gebäude dafür umnutzen oder neu bauen wollen, werden durch Seminare, Beratung und Förderung unterstützt; es wurden in den letzten zwei Jahren ca. 100 Interessierte in verschiedenen Bildungsformen erreicht

Apell an Freistaat Bayern, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger
StMAS
Veränderung der Rentenform notwendig Die Gesetzgebungskompetenz für eine Veränderung der Rentenform liegt ausschließlich beim Bund. Appell an Bund
StMAS
Zu wenig Jugendverbände - Arbeit auf dem Land

Mit dem Bayerischen Jugendring K. d. ö. R. (BJR) besteht bereits ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugendorganisationen in Bayern; er ist in Bayern mit der Wahrnehmung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe betraut; die Arbeitsgemeinschaft setzt sich auch aus 312 örtlichen Jugendgruppen in Bayern zusammen; zur Förderung von Projekten, die sich mit der Thematik der Herausforderungen des demografischen Wandels befassen, hat der BJR das Fachprogramm „Demografie und Partizipation“ aufgelegt

Appell an junge Menschen, gerade auf dem Land, sich in Jugendverbänden zu organisieren
StMAS
Institutionalisiertes, beständiges Gehör für Jugend: Jugendbürgerinnen- und -bürgerrat oder ähnliches Gremium; Jugendquote im Gemeinderat; Jugendgremium auf Bundesebene; von jungen Menschen direkt gewählte Jugendministerin bzw. Jugendminister; vorhandene Beteiligungsmöglichkeiten stärken

Aktuell existieren bereits rund 130 fest konstituierte Jugendbeteiligungsgremien; die Beteiligungsmöglichkeiten werden durch den Bayerischen Aktionsplan „Jugend“ gestärkt, der u. a. den Dialog mit der Jugend intensivieren möchte;
in Planung: Die Maßnahmen des Aktionsplans werden in der Zukunft weiter ausgebaut und fortentwickelt;
darüber hinaus gibt es weitere Partizipationsmöglichkeiten wie die Kinder- und Jugendkonferenz, das Gesamtkonzept Partizipation sowie die Partizipationswebsite der Bayerischen Staatsregierung

Aktueller Stand (Juni 2024):
Der Bayerische Aktionsplan Jugend wird ab 2024 verstärkt, insb. im Handlungsfeld "Außerschulische Demokratiebildung stärken". U. a. sollen "Zukunftsdialoge" mit dem JFF - Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis - für junge Menschen und deren Themen/Kompetenzen durchgeführt werden. Zudem wurden die Digitalen Streetworker verstetigt. Darüber hinaus wurde eine Fach- und Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung beim Bayerischen Jugendring K.d.ö.R. eingerichtet.
Appell an Freistaat Bayern, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger
StMAS
Gemeindeentwicklungsverein, der (jungen) Bürgerinnen und Bürgern Mitgestaltungsmöglichkeiten bietet Grundsätzlich steht es allen Bürgerinnen und Bürgern frei, sich zu Vereinen zusammenzuschließen, auch Gemeinden können Gründungsmitglieder sein;
Gründung Verein (Steuerrecht): Die beteiligten Gründungsmitglieder beschließen in der Gründungsversammlung die Vereinssatzung und wählen die Vorstandschaft; die Gründung des Vereins ist dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats anzuzeigen (§ 137 AO); der Anzeige sind das Gründungsprotokoll, die Satzung und gegebenenfalls der Vereinsregisterauszug beizulegen, in der Regel wird er auch zur Eintragung ins Vereinsregister angemeldet, dann darf er das typische Kürzel e. V. (eingetragener Verein) führen, mehr Infos unter: https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/brosch_re_rund_um_den_verein.pdf
Appell an Kommunen, Bürgerinnen und Bürger
StMFH
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Energiewende beschleunigen
Innovative Ideen zu alternativen Antriebsformen fördern, z. B. Wasserstoff

Der Freistaat treibt mit der Bayerischen Wasserstoffstrategie u. a. auch Wasserstoffanwendungen in Verkehr und Industrie sowie den Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur beschleunigt voran durch Aufbau von Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge in allen Teilen Bayerns; darüber hinaus soll ein neuer Wettbewerb Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse für den Energieträger Wasserstoff begeistern

Unterstützung u. a. durch Freistaat Bayern; Appell an Wirtschaft, Forschung und Entwicklung
StMWi
Enge Zusammenarbeit im Bereich Energie auf internationaler Ebene Es bestehen bereits diverse Projekte und fachlicher Austausch auf internationaler Ebene, z. B. im Rahmen der EU-Donauraumstrategie Umsetzung durch Freistaat Bayern; Appell an Energieversorger und Unternehmen
StMWi
Nahwärmenetze verpflichtend für Gemeinden Eine Pflicht wäre der falsche Weg, weil Nahwärmenetze nicht überall eine gute Lösung darstellen; besser geht es mit Anreizen: So werden z. B. in der Dorferneuerung kleinere Nahwärmenetze gefördert, wenn sie sinnvoll sind Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Gemeinden
StMELF
PV-Pflicht auf Neubauten z. B. über den Bebauungsplan

Bereich Staatlicher Hochbau:
Bereits jetzt wird bei allen sogenannten „Großen Baumaßnahmen“ der Einsatz von Photovoltaik geprüft und umgesetzt; mit Einführung des Art. 44a BayBO im Zuge des „Klimaschutzgesetz 2.0“ trifft den Freistaat eine grundsätzliche Verpflichtung, auf seinen eigenen Gebäuden in geeignetem und angemessenem Umfang Solaranlagen zu errichten und zu betreiben
Private Bauvorhaben:
Auch für private Bauvorhaben sieht Art. 44a BayBO unter bestimmten Voraussetzungen eine PV-Pflicht für Nichtwohngebäude („neue“ gewerbliche und industriell genutzte Gebäude ab 1. März 2023, sonstige Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2023) und eine entsprechende Soll-Vorschrift für Wohngebäude vor

Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMB
Subventionen auf fossiler Basis streichen Der Ansatz wird bereits diskutiert; u. a. hat die Bundesregierung im November 2022 den Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag beschlossen; dieser soll dem Investorenschutz dienen, formal kann der Rücktritt vor Jahresende 2023 wirksam werden Appell an EU, Bund
StMWi
Analyse des Energieverbrauchs und der Energiequellen in allen Kommunen; Erstellung von Konzept mit Verbesserungsmaßnamen bzgl. Energie und Naturhaushalt auf Gemeindeebene

Mit dem Mischpult „Energiemix Bayern vor Ort“ unterstützt der Freistaat bereits Kommunen bei der Analyse der Energiequellen;
eine weitere Ausweitung ist möglich und auch sinnvoll

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Klimaschutz und Klimaanpassung vorantreiben
Nachhaltiges Wohnen fördern/bewerben, hier besonders in Bezug zu langfristigen Nutzungen und Baustoffen

Freistaat und Bund fördern und bewerben bereits nachhaltiges Wohnen:

  • Der Experimentelle Wohnungsbau initiiert, begleitet und fördert mit seinen Modellvorhaben innovative und nachhaltige Wohnkonzepte im geförderten Wohnungsbau
  • In der Bayerischen Wohnraumförderung werden besonders nachhaltige Maßnahmen im Rahmen des Nachhaltigkeitszuschusses seit April 2022 erhöht gefördert
  • Die KfW fördert in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit 2022 im Neubau ausschließlich Wohngebäude mit Nachhaltigkeitszertifikat; die Förderung der Modellprojekte ist technologieoffen und baustoffneutral
  • Modellvorhaben „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ entwickelt

Die Programme der Wohnraumförderung werden regelmäßig evaluiert und bedarfsgerecht fortgeschrieben; in diesem Zuge werden auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt;
in der Dorferneuerungund der Städtebauförderung werden zudem private und kommunale Bauherren bei der Sanierung von Gebäuden unterstützt

Umsetzung durch Bund und Freistaat Bayern; Appell an Bauherrinnen und Bauherren
StMB StMELF
Nachhaltigkeit als Schulfach Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist eine Aufgabe für alle Schularten und alle Schulfächer; diese bringen jeweils fachspezifische Kompetenzen ein; zudem kann in fächerübergreifenden Projektarbeiten die Idee von BNE besonders zielgerichtet umgesetzt werden – ein eigenes Fach würde diesem Grundgedanken zuwiderlaufen Fachübergreifende Umsetzung durch Schulen
StMUV
Klimaschutz- und Energiewendewettbewerbe auf Gemeinde- und Bayernebene für (Jung-)Bürgerinnen und Bürger und die Kommunikation dieser

Einen wichtigen Beitrag leistet hier die Klimaschule Bayern; auf Basis eines schulspezifischen CO₂-Fußabdrucks der Schule werden konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz durchgeführt; daneben existieren zahlreiche weitere Programme und Wettbewerbe des Freistaats Bayern sowie des Bundes, aber auch Dritter, die sich an Schulen richten

Umsetzung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen
StMUK StMUV
Verpflichtende Klimabilanz; nicht nur Einsatz erneuerbarer Energien, sondern insbesondere Energiesparen hoch bewerten, dazu für Unternehmen attraktives Anreizsystem oder Sanktionen einführen Die Bayerische Staatsregierung ist sich der hohen Bedeutung der Energieeinsparung für den Klimaschutz bewusst; im Bayerischen Klimaschutzprogramm gibt es daher mehrere Unterstützungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz für Unternehmen, u. a. das Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“; weitere Information zum Energiesparen im Energie-Atlas Bayern Appell an alle Akteure, Energie einzusparen
StMUV
Bayern soll das Umweltforschungszentrum werden Mit der Umweltforschungsstation (UFS) Schneefernerhaus | Zugspitze hat der Freistaat Bayern ein Zentrum für Höhen- und Klimaforschung in Bayern geschaffen; das Konsortium der UFS | Zugspitze besteht aus zehn renommierten Forschungseinrichtungen aus Bayern und ganz Deutschland und ist international mit Forschungsobservatorien im Alpenraum und weiteren europäischen Bergregionen vernetzt Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMUV
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Mobilitätswende voranbringen
Inlandsflüge verbieten bzw. „Flugverkehr Pro-Kopf-Deckelung“ einführen

Gemeinsames Ziel aller Akteure ist ein wesentlich klimafreundlicherer Luftverkehr; dazu tragen bei:

  • In Planung: Die EU wird in Kürze neue Rahmenbedingungen für den verstärkten Einsatz von nachhaltigen Kraftstoffen und Anreize für die Reduktion von CO₂ im Luftverkehr erlassen
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Rahmenbedingungen für Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe wurden mit Verordnung (EU) 2023/2405 vom 18. Oktober 2023 zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (Initiative "ReFuelEU Aviation") geschaffen. Wesentlicher Inhalt: Verpflichtende Beimischungsquote nachhaltiger Kraftstoffe bei Betankung an europäischen Flughäfen ab 2025.
    Rahmenbedingungen für Anreize für die Reduktion von CO2 im Luftverkehr wurden mit der Richtlinie (EU) 2023/958 vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag des Luftverkehrs zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus geschaffen. Wesentlicher Inhalt: Kostenlose Emissionszertifikate für den Luftverkehr werden schrittweise bis 2026 abgeschafft; gleichzeitig sind 20 Mio. SAF-Allowances vorgesehen (Einbeziehung von SAF (Sustainable Aviation Fuels) in die EU-Emmissionshandels-Berechnungen). 
  • Auch viele Flughäfen möchten einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten, so verfolgt etwa der Flughafen München mit einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie ein konzernweites Programm zu seiner nachhaltigen Entwicklung
  • Einige Airlines werben mit der Möglichkeit für Passagiere, ihre Flüge zu kompensieren bzw. den Einsatz von nachhaltigem Kerosin für den eigenen Flug hinzuzukaufen
  • Weltweit laufen Pilotprojekte mit alternativen Antrieben für Flugzeuge
  • Kooperationen zwischen Airlines und Bahnunternehmen zur Förderung von multimodalen Reisen

Eine „Pro-Kopf-Deckelung“ von Flügen widerspricht unabhängig von bestehenden rechtlichen Hindernissen dem Ansatz, Mobilität als menschliches Grundbedürfnis anzuerkennen

In Zuständigkeit der Airlines, Flughäfen, Luftverkehrsindustrie, Energieproduzenten und -lieferanten
StMB
Schnellerer Schienenausbau, um insbesondere den Warenverkehr auf die Schiene zu bringen Hinweis: Die Zuständigkeit für den Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes sowie die Beschleunigung für Planungen liegt in erster Linie beim Bund
Aktuell freiwilliges Engagement des Freistaats für Modernisierung des nicht bundeseigenen Netzes in Bayern (35-Millionen-Programm bis 2023)
In Zuständigkeit von Bund und Eisenbahninfrastrukturunternehmen
StMB
Prämie für Autoverzicht, pro Kilometer Punkte sammeln Der Freistaat fördert die Grundlagenstudie zu Mobility Coins (TU München, Lehrstuhl für Verkehrstechnik); weitere Maßnahmen sind abhängig von dem Ergebnis des Forschungsprojekts Prüfung durch Freistaat Bayern; Appell an Bund, Kommunen
StMB
Städte autofrei machen ➔ CO₂-Einsparung Anliegen geprüft, Umsetzung in dieser Form nicht möglich;
für mehr Umweltfreundlichkeit und Lebensqualität sind autoarme Städte das Ziel;
derzeit werden Mobility Coins, eine City-Maut sowie die Erhöhung der Parkgebühren geprüft
Appell an Bund, Freistaat Bayern, Kommunen
StMB
Prämien etc. benachteiligen Menschen auf dem Land, die gerne aufs Auto verzichten, aber darauf angewiesen sind

Der Freistaat und der Bund unterstützen Angebote in ländlichen Regionen, in denen der ÖPNV nicht mehr wirtschaftlich ist:

  • Förderung von On-Demand-Angeboten
  • Subventionierung von Taxifahrten
  • Bundesförderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“
Aktueller Stand (Juni 2024):
Vom Freistaat geförderte Grundlagenstudie zu Mobility Coins (TU München, Lehrstuhl für Verkehrstechnik) zur Steuerung und Förderung bestimmter Mobilitätsformen durch monetäre Anreize ist abgeschlossen; pilothafte Anwendung seitens der TUM in Vorbereitung.
Appell an kommunale ÖPNV-Aufgabenträger
StMB
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Regionale Landwirtschaft und (Lebensmittel-)Versorgung als Zukunftsmodell ständig weiterentwickeln
Tag der Bauernhöfe zur Wissensvermittlung Mit verschiedenen Veranstaltungsformaten wird das Anliegen bereits aufgegriffen, u. a. beim Tag des offenen Hofes, den Bio-Erlebnistagen, Schultagen auf dem Bauernhof, beim Programm „Erlebnis Bauernhof" oder bei individuellen Hoffesten und Hofführungen anlässlich der Einweihung neuer Tierwohlställe Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Verbände, Vereine, Kommunen, Schulen, Bürgerinnen und Bürger
StMELF
„Containern“ erlauben

„Containern“ ist ein rechtlich umstrittenes Thema und in Deutschland derzeit verboten:

  • Die Bayerische Staatsregierung fokussiert sich derweil auf die Alternativen: Vermeidung von Lebensmittel-Wegwerfen, verantwortungsvoller Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum, Lebensmittel-Spenden an Tafeln
  • Im Bündnis „Wir retten Lebensmittel“ sind alle Bereiche von der Erzeugung, Verarbeitung, des Lebensmittelhandels, der Außer-Haus-Verpflegung und von den Verbraucherorganisationen vertreten; seit 2016 wurden bereits zahlreiche Vorschläge für „Rettungsmaßnahmen“ vorgelegt; darüber hinaus bayernweite Themenwoche 2022 gegen Lebensmittelverschwendung, u. a. Modellprojekt „Retter-Box“

In Planung: Am Kompetenzzentrum für Ernährung werden weitere Aktivitäten für die Bürgerinnen und Bürger und im Rahmen des Bündnisses „Wir retten Lebensmittel“ geplant und umgesetzt

Aktueller Stand (Juni 2024):
Ein Escape-Game für die Zielgruppe Jugendliche zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung wurde erstellt. Ausrollphase in 2024. 
Appell zu bewusstem Umgang mit Lebensmitteln an Staat, Vereine, Lebensmittelhersteller, Bürgerinnen und Bürger
StMELF
Gezielte Besteuerung von Lebensmitteln, steuerfreie Grundlebensmittel, günstigerer Satz für Regionalität und Nachhaltigkeit Die Bayerische Staatsregierung setzt sich für eine Einführung des sog. Nullsatzes im Rahmen der Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel ein (Ministerratsbeschluss vom 19. September 2022);
es ist bisher nicht geklärt, ob ein ermäßigter Steuersatz, der lediglich an der Regionalität der Lebensmittel festgemacht wird, den EU-Vorgaben entspricht; daneben würde das Kriterium „regional“ absehbar zu einer Vielzahl von neuen Abgrenzungsschwierigkeiten für alle Beteiligten führen
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Bund, EU
StMFH
Förderung von kurzen Lieferketten, regionalen Wertschöpfungsketten

Kurze Wege bei Versorgung – regionale Erzeugung und regionaler Konsum (z. B. Lebensmitteltransporte verkürzen); Konkurrenzfähigkeit ökologischer Lebensmittel gegenüber Lebensmittelimporten aus dem Ausland unterstützen

Der Freistaat unterstützt bereits kurze Liefer- und regionale Wertschöpfungsketten über:

  • Öko-Modellregionen inkl. Förderung von Kleinprojekten
  • LEADER: Förderung regionaler Wertschöpfung
  • Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) und Dorferneuerung: Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfung
  • Online-Portale: „Wirt sucht Bauer“, RegioVerpflegung Bayern, Regionales Bayern
  • Bayerisches Qualitäts- und Herkunftskennzeichen, Bayerisches Bio-Siegel
Appell an EU, Bund, Freistaat, Verbände, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger
StMELF
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Wirtschaft stärken und Fachkräfte sichern
Gehaltserhöhung für Fachkräfte in der Grundversorgung

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde zuletzt im Oktober 2022 auf 12 € brutto je Arbeitsstunde angehoben und darf nicht unterschritten werden;
die Festlegung des Gehalts von Fachkräften ist Sache der Unternehmen bzw. wird von Tarifpartnern ausgehandelt

Aktueller Stand (Juli 2024):
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2024 12,41 € und wird zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € angehoben
In Zuständigkeit der Arbeitgeber bzw. Tarifvertragsparteien im Rahmen von Tarifverhandlungen
StMAS

2. ANLIEGEN AUS DEM UNTERNEHMERDIALOG

Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Anreize für Unternehmensstandorte auf dem Land schaffen
Geringere Mieten/Grundstückspreise, schnellere Abwicklung der Bauleitplanung/ Baugenehmigung, niedrigere Gewerbesteuerhebesätze, weiche Standortfaktoren (soziale Infrastruktur, Freizeitmöglichkeiten für Mitarbeiter etc.)
  • Die gesetzlichen Regelungen zur Aufstellung von Bebauungsplänen sind im ganzen Bundesgebiet einheitlich und können daher auch nicht im ländlichen Raum anders ausgestaltet werden
  • Die Baugenehmigungsverfahren wurden bereits durch entsprechende Novellen der bayerischen Bauordnung beschleunigt

In Planung:

  • Im Bund-Länder-Pakt zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren wurde der Ausbau von vereinfachten und beschleunigten Bauleitplanverfahren für künftige Novellen des Baugesetzbuchs festgehalten
  • Mit der Einbringung des Entwurfs zum Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren wird das Bauleitplanverfahren zum Beispiel durch Vereinfachung der erneuten Auslegung beschleunigt
Aktueller Stand (Juni 2024):
Die für Herbst 2023 vom Bund angekündigte Novelle des Baugesetzbuchs liegt noch nicht vor.
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Bund im Hinblick auf künftige Novellen des BauGB
StMB
Standortkosten massiv reduzieren, bspw. Abgabenreduktion und steuerliche Anreize für Unternehmen im ländlichen Raum schaffen

Steuererleichterungen für Unternehmen im ländlichen Raum sind im Hinblick auf den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit enge Grenzen gesetzt; Ausnahmen von diesen Grundsätzen bedürfen einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung; Bayern setzt sich generell für eine Senkung der Unternehmensteuerbelastung auf rund 25 % ein

Aktueller Stand (Juni 2024):
(Vgl. Antrag Bayerns „Entschließung des Bundesrates für eine steuer- und wirtschaftspolitische Agenda 2030 für Deutschland“ – Drucksache 110/24).
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Bund – Umsetzung nur bundeseinheitlich möglich
StMFH
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Flexible und alternative Wahl des Arbeitsortes unterstützen, Rahmenbedingungen hierfür schaffen
Starre tägliche Arbeits- und Ruhezeiten müssen flexibilisiert und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden, um die Realität des mobilen Arbeitens zeitgerecht abzubilden. Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der täglichen Arbeitszeit darf es für den Arbeitgeber nicht mehr geben, da seine Kontrollmöglichkeiten begrenzt sind. Dies gilt auch für sonstige arbeitsschutzrechtliche Pflichten. Da Homeoffice mehr Freiheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet, müssen sie auch mehr Eigenverantwortung übernehmen.

Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist ein wichtiges Anliegen, welches Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen betrifft:

  • Das Arbeitszeitrecht gehört zur konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes;
    in Planung: Ein Entwurf zur Novellierung des Arbeitszeitgesetzes wurde vom Bund für das 1. Quartal 2023 angekündigt
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Ein Referentenentwurf für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes wurde am 18. April 2023 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Dieser enthielt nur Änderungen zur Ausgestaltung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, nicht jedoch zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. Seitdem wurde das Vorhaben vom BMAS nicht weiter vorangetrieben. Die SPD-Bundestagsfraktion kündigte zwischenzeitlich die Änderung des Arbeitszeitgesetzes für das 1. Halbjahr 2024 an. Bayern wird sich weiter für eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes einsetzen.
  • Der Freistaat setzt sich für eine Flexibilisierung der Arbeitszeit ein; der Gesundheitsschutz der Beschäftigten muss aber stets gewährleistet sein, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ist entsprechend zu berücksichtigen:
    Offen sollte über die Aufhebung der starren täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden im Arbeitszeitgesetz diskutiert werden; die europäische Arbeitszeitrichtlinie lässt eine Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden zu (Richtlinie 2003/88/EG); die Einhaltung der ununterbrochenen Ruhezeit ist ein wichtiger Faktor zur Gesunderhaltung der Beschäftigten; unabhängig von den Maximalvorgaben ist stets die individuelle Gefährdungsbeurteilung zu beachten (unterschiedliche Belastung der Beschäftigten bei schwerer körperlicher Arbeit im Vergleich zu Bürotätigkeiten); die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts zur transparenten und nachprüfbaren Aufzeichnung der Arbeitszeiten vom September 2022, die sich auf ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung des Europäischen Gerichtshofs 2019 beziehen, müssen möglichst unbürokratisch umgesetzt werden, jedoch muss der Arbeitgeber weiterhin in der Verantwortung bleiben, sowohl was die Arbeitszeiterfassung als auch die Einhaltung der jeweiligen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften betrifft;
    in Planung: Am 28. Februar 2023 wird auf Freistaatsebene ein Austausch zum Thema „Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes“, u. a. mit den Verbänden der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, durchgeführt
    Aktueller Stand (Juni 2024):  
    Die Zuständigkeit für die Änderung des Arbeitszeitgesetzes liegt beim Bund. Bayern wird deshalb gegenüber dem Bund weiterhin eine Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts einfordern und sich bei der anstehenden Reform des Arbeitszeitgesetzes konstruktiv-kritisch beteiligen. Dazu wird Bayern auch weiterhin die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinbeziehen, z. B. in Ministergesprächen.
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Bund
StMAS
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Image und Arbeitsbedingungen nicht akademischer Berufe verbessern und Fachkräfte sichern
Fachkräfte sind eine der wichtigsten Ressourcen von mittelständischen Betrieben, das duale Ausbildungssystem muss wieder mehr Aufmerksamkeit und Akzeptanz bekommen ➔ IHK und Staat sind gefordert

Stärkung der Aufmerksamkeit des dualen Ausbildungssystems ist dem Freistaat ein wichtiges Anliegen, es gibt viele Angebote:

  • Kampagne „Ausbildung macht ELTERNSTOLZ“
  • „Woche der Aus- und Weiterbildung“: Bayernweit stellen sich Betriebe vor, Schnupperevents und Aktionstage finden statt
  • „Sprungbrett Bayern“
  • Kampagne „Macher gesucht!“
  • Sonderausstellung „Young Generation“
  • Imagekampagne des Handwerks
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an unsere Gesellschaft
StMWi
Gleichstellung von Meistern und Technikern mit adäquaten Gegenpositionen Bachelor/Master-Studium

Gleichstellung von akademischer Ausbildung und gleichwertiger beruflicher Bildung hat hohe Priorität bei Bund und Freistaat; es gibt bereits zahlreiche Maßnahmen, wie:

  • Aufwertung durch die Einführung der neuen Berufsbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“
  • Meisterbonus
  • Aufstiegs-BAföG
  • Im Freistaat wird mit der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ seit 2014 u. a. das Ziel der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung verfolgt
  • Auch mit den Maßnahmen des „Pakts für berufliche Weiterbildung“ wird durch die Stärkung der beruflichen Weiterqualifizierung indirekt dieses Ziel verfolgt
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMAS
Stärkung der Grund- und Mittelschulbildung, Stärkung der Ausbildungsberufe durch gezielte Ausbildungsförderung und Imagekampagnen für nicht akademische Berufe

Das differenzierte bayerische Schulwesen ermöglicht jeder Schülerin und jedem Schüler eine schulische Bildung, die ihren oder seinen Interessen, Begabungen und Neigungen entspricht; dabei verfolgen die verschiedenen Schularten unterschiedliche Bildungsziele; eine einseitige Fixierung hin auf eine akademische Laufbahn erfolgt nicht; selbst das Gymnasium, das mit der Allgemeinen Hochschulreife abschließt, bereitet längst nicht nur auf ein Hochschulstudium, sondern auch auf eine anspruchsvolle Berufsausbildung vor; durch Projekte wie „Schule fürs Leben“ oder „Tag des Handwerks“ werden alltagsbezogene bzw. nichtakademische Themenstellungen verstärkt in den Fokus gerückt

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an unsere Gesellschaft
StMUK
Förderungen für Unternehmen, wenn sie ausbilden bzw. besonders viele Auszubildende haben

Mit der Ausbildungsplatzinitiative „Fit for Work – Chance Ausbildung“ werden Ausbildungsbetriebe mit einem monatlichen Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Höhe von derzeit 260 € staatlich bezuschusst, wenn sie Jugendliche mit Unterstützungsbedarf ausbilden

Aktueller Stand (Juli 2024):
Der aktuelle Zuschuss beträgt 360 €
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMAS
Lehrpläne in Schulen und Kindertageseinrichtungen anpassen, u. a. neues Fach „Alltagskompetenzen“ (mit Kochen, Glühbirne wechseln, Gemüseanbau im Garten, nachhaltig leben). Hierbei sollte es zusätzlich Projektwochen geben, mehr Praktika für Schüler verpflichtend sein (insgesamt mehr Praxisnähe in der Schule)
  • Alltagskompetenzen sind in enger Verzahnung mit den 14 schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen unter dem Begriff „Alltagskompetenz und Lebensökonomie“ für alle Schularten verbindlich im LehrplanPLUS verankert und somit Bestandteil einer umfassenden schulischen Persönlichkeitsbildung
  • Seit dem Schuljahr 2021/2022 wird das Konzept „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ durch die Projektwochen an allgemeinbildenden Schulen (Grund-, Mittel-, Realschulen und Gymnasien), Wirtschaftsschulen, Förderschulen und Schulen besonderer Art umgesetzt; als „Ideenbörse und kollegialer Austausch zur Projektwoche“ werden dazu auch Online-Lehrerfortbildungen angeboten mit dem Ziel, Ideen/Erfahrungen zur Umsetzung der Projektwoche „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an den jeweiligen Schularten zu reflektieren
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Eine Ausweitung der Projektwochen ist in Vorbereitung.
  • Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan umfasst vielfältige Kompetenzbereiche, die in den Kindertageseinrichtungen gestärkt werden; dazu zählen auch Anregungen zur Stärkung lebenspraktischer Kompetenzen und Bildung für nachhaltige Entwicklung
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMUK StMAS
Mehr Information über die Vorteile der dualen Ausbildungsberufe in der Berufsorientierung an allen Schulen (v. a. Gymnasien) für Schüler und Eltern; Fortsetzung von Imagekampagnen; mehr Augenmerk bei Fördermaßnahmen und der Öffentlichkeitsarbeit auf duale Ausbildungsberufe
  • Die Internetplattform „BOBY“ gibt einen flächendeckenden und aktuellen Überblick zu Berufsorientierungsangeboten in Bayern
  • Kampagne „Ausbildung macht ELTERNSTOLZ“
  • Freistaat veranstaltet mit den Partnern der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ die BERUFSBILDUNG, eine Berufsorientierungsmesse mit Berufsbildungskongress
  • Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure unterstützen Ausbildungsplatzsuchende am Übergang von Schule und Beruf
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an alle Arbeitsmarktakteure
StMAS StMWi
Handwerk: Gehälter geringer besteuern (Mehrverdienst wird schneller ausgegeben und unterstützt Wirtschaftskreislauf); auf keinen Fall Arbeitszeiten ändern, da diese nur zu einer weiteren Verunsicherung einer ganzen Branche führen Der Vorschlag wurde geprüft und aufgrund rechtlicher Hürden nicht weiterverfolgt:
  • Steuererleichterungen für einzelne, bestimmte Berufsgruppen sind im Hinblick auf den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit enge Grenzen gesetzt; überdies wird die Einkommensteuer durch Bundesgesetz geregelt
  • Ein Eingriff in arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeiten ist weder möglich noch geplant; Bayern strebt jedoch eine Modernisierung des Arbeitszeitrechts an, um einen noch flexibleren Rahmen sowohl für die Betriebe als auch die Beschäftigten zu schaffen, der den geänderten Bedürfnissen beider Seiten Rechnung trägt; das Arbeitszeitrecht gibt lediglich einen gesetzlichen Rahmen vor, in dem die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit abgeleistet werden kann
Zuständigkeit des Bundes
StMFH StMAS
Bessere Sichtbarmachung der Gehalts- und Aufstiegschancen, z. B. in der Berufsorientierung

Auf der Internetplattform „BOBY“ wird auch aufgezeigt, welche Möglichkeiten es nach einer dualen Ausbildung gibt

Appell an Tarifpartner und alle Arbeitsmarktakteure
StMAS
Maßvolle Tarifbeschlüsse ➔ Leistung muss sich lohnen

Der Vorschlag wurde geprüft und nicht weiterverfolgt:
Die Tarifautonomie der Tarifpartner ist verfassungsrechtlich geschützt, sie gewährleistet, dass die Arbeitsbedingungen grundsätzlich frei von staatlicher Einflussnahme von den Tarifparteien ausgehandelt werden können
Hinweis: Gesetzlicher Mindestlohn wurde zuletzt im Oktober 2022 auf 12 € brutto pro Stunde erhöht; Mindestlohnkommission empfiehlt turnusgemäß alle fünf Jahre auf Basis einer Gesamtabwägung eine angemessene Höhe des gesetzlichen Mindestlohns

Aktueller Stand (Juli 2024):
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 01.01.2024 12,41 € und wird zum 01.01.2025 auf 12,82 € angehoben 
In Zuständigkeit der Tarifpartner; Zuständigkeit für Mindestlohn beim Bund
StMAS
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Menschen mit Migrationshintergrund den Berufseinstieg erleichtern
Es gibt so viele Schulabgänger ohne Abschluss; wenn wir Jugendliche mit Migrationshintergrund in die Ausbildung bringen, wäre viel gewonnen

Hierzu gibt es u.&nbspa. bereits folgende Maßnahmen und Unterstützungsangebote:

  • Seit 2016 wird die berufliche Eingliederung von Personen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund in den ersten Arbeitsmarkt mit den Projekten „Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter sowie „Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge“ gefördert
  • Projekt „Sprungbrett into Work“
  • „Praxislernwerkstatt für Flüchtlinge“ des Handwerks
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMI StMWi
Bildungsangebote in allen Ebenen für Menschen mit Migrationshintergrund erhöhen, fördern und stärken. Spezifische Förderprogramme für besondere Berufe und für Menschen, die besonders engagiert und erfolgreich sind

Bildungsangebote für alle – auch für Menschen mit Migrationshintergrund – sind dem Freistaat ein großes Anliegen:

  • Angebote des „Pakts für berufliche Weiterbildung“ (z. B. Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren) sowie die Förderleistungen im Bereich der Berufsbildung, wie z. B. „Fit for Work – Chance Ausbildung“, richten sich auch an Menschen mit Migrationshintergrund
  • Aus dem Arbeitsmarktfonds werden insbesondere Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt, auch diese richten sich u. a. an Menschen mit Migrationshintergrund
  • Mit der Förderung der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) in Nürnberg und fünf weiteren Beratungsstellen in ganz Bayern werden Fachkräfte aus Drittstaaten bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen unterstützt und beraten
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Bundesagentur für Arbeit sowie an kommunale Träger
StMAS
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Regionale Versorgungsstrukturen und regionale Wertschöpfung steigern
Förderung von kleinstrukturierten Betrieben, Höfen und Manufakturen

Die Förderung von kleinstrukturierten Betrieben, Höfen und Manufakturen erfolgt über die Initiative "HeimatUnternehmen" (Vernetzung, Austausch und Begleitung bei Unternehmensgründung), die Dorferneuerung (Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung) sowie über die Genussakademie und Genusshandwerke in Bayern (Herstellung besonderer Lebensmittel der „Genusshandwerke“ Bäcker, Brauer, Konditor, Metzger und Müller) möglich

Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMELF
Regionalität schützen durch Abschaffung europaweiter Ausschreibungen und Rückführung darauf, dass zukünftig nur noch drei Angebote aus der Region (Radius 50 km) einzuholen sind, so reguliert sich der Markt von selbst Verschiedene Initiativen haben im Fokus, die Regionalität zu schützen, u. a.:
  • Im Freistaat besteht das Ziel, dass 50 % der Lebensmittel in staatlichen und öffentlichen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung aus Bio- oder regionaler Erzeugung sein sollen
  • Online-Plattform www.regio-verpflegung.bayern, mit der der Einsatz heimischer Lebensmittel in Großküchen erleichtert werden soll; Verantwortliche der bayerischen Großküchen sollen sich mit Erzeugern, Verarbeitern und Händlern vernetzen können
  • Der „Wegweiser für die Vergabe von Verpflegungsleistungen“ hilft öffentlichen Auftraggebern und anderen ausschreibenden Stellen, Vergabeprozesse aktiv mitzugestalten und Qualitätsstandards zu verankern

Eine Abschaffung europaweiter Ausschreibungen ist nicht möglich, da die Verpflichtung zur Gewährleistung eines fairen und transparenten Vergabeverfahrens und damit europaweiten Ausschreibungen auf Vorgaben der Europäischen Union und des Government Procurement Agreement (GPA) beruht
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an staatliche, kommunale und kirchliche Einrichtungen, ihren Einfluss auf mehr regionalsaisonale Lebensmittel geltend zu machen
StMELF
Steuerlicher „Regional-Bonus“ bei Einkauf/Verkauf innerhalb der Region Der Vorschlag wurde geprüft und aufgrund rechtlicher Hürden nicht weiterverfolgt:
Das Kriterium „regional“ würde absehbar zu einer Vielzahl von neuen Abgrenzungsschwierigkeiten für alle Beteiligten führen; dies würde eine weitere Verkomplizierung des Steuerrechts nach sich ziehen
Zuständigkeit für Senkung der Umsatzsteuer liegt beim Bund
StMFH
Gemeinsame Verkaufsschiene nutzen, z. B. Projekt Hofladen in Filiale einer Supermarktkette ➔ Win-win-Situation

Über die Initiativen HeimatUnternehmen (Vernetzung, Austausch und Begleitung bei Unternehmensgründung) und „Genusshandwerk“ (Regionalität als Qualitätsversprechen ausloben) können entsprechende Projekte unterstützt werden
In Planung: Schaffung weiterer Regionalportale mit Informationen zu regionalen Anbietern

Aktueller Stand (Juni 2024):
Es handelt sich um fortlaufende Prozesse.
 
HeimatUnternehmen
Die Initiative HeimatUnternehmen unterstützt unternehmerische Menschen auf dem Land, die ihre Ideen voranbringen wollen und damit gemeinsam mit Anderen ihre Region mitgestalten und entwickeln. Die Plattform dient zur Vernetzung, Kommunikation und Unterstützung. Dabei tauschen sie ihre Erfahrung aus und begeben sich unter professioneller Begleitung auf den Weg von der Idee zum Projekt. 

Land.Gemeinsam.Gestalten
Die Plattform Land.Gemeinsam.Gestalten dient als Sprungbrett für engagierte Menschen auf dem Land, die ihre Ideen umsetzen und ihre Heimat weiterentwickeln wollen. Hier finden Macherinnen und Macher vom Land Beispiele, Ansprechpartner und eine Netzwerkplattform, um Erfahrungen zu sammeln, sich auszutauschen und sich gegenseitig in ihren Ideen und Projekten zu unterstützen.

Öko-Modellregionen
Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen sollen die Produktion, Vermarktung und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel voranbringen. 35 Öko-Modellregionen sind Impulsgeber, die den ökologischen Landbau in Bayern weiterentwickeln. Im Fokus steht neben der Steigerung der Öko-Anbaufläche auch die Verbindung von regionaler wirtschaftlicher Entwicklung und ökologischer Erzeugung mit ihren positiven Auswirkungen auf Biodiversität, Boden-, Wasser-, und Klimaschutz.
 
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Unternehmen und Händlerinnen und Händler
StMELF
Regionale Vertriebsstrukturen Stadt-Land voranbringen

Regionale Vertriebsstrukturen werden bspw. über Öko-Modellregionen, Öko-Board Bayern (Vernetzung von Marktpartnern) und Bauernmärkte unterstützt

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, regionale Vertriebsstrukturen zu unterstützen
StMELF
Kleinbauern und regionalen Anbau von Lebensmitteln unterstützen

Kleinbauern werden durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in der Förderung bessergestellt; in der Vermarktung leisten Erzeugergemeinschaften und Liefergenossenschaften die notwendige Unterstützung; die Einrichtungen können auch nach dem Marktstrukturgesetz gefördert werden
➔ Denn Kleinbauern haben in der Vermarktung Nachteile, die nur über Erzeuger- und Vermarktungskooperationen lösbar sind
In Planung: Ausweitung digitaler Instrumente, um den Arbeitsaufwand für die Vermarktung auch für Kleinbetriebe weiter zu senken

Aktueller Stand (Juni 2024):
Es handelt sich um fortlaufende Prozesse.
 
HeimatUnternehmen
Die Initiative HeimatUnternehmen unterstützt unternehmerische Menschen auf dem Land, die ihre Ideen voranbringen wollen und damit gemeinsam mit Anderen ihre Region mitgestalten und entwickeln. Die Plattform dient zur Vernetzung, Kommunikation und Unterstützung. Dabei tauschen sie ihre Erfahrung aus und begeben sich unter professioneller Begleitung auf den Weg von der Idee zum Projekt. 

Land.Gemeinsam.Gestalten
Die Plattform Land.Gemeinsam.Gestalten dient als Sprungbrett für engagierte Menschen auf dem Land, die ihre Ideen umsetzen und ihre Heimat weiterentwickeln wollen. Hier finden Macherinnen und Macher vom Land Beispiele, Ansprechpartner und eine Netzwerkplattform, um Erfahrungen zu sammeln, sich auszutauschen und sich gegenseitig in ihren Ideen und Projekten zu unterstützen.

Öko-Modellregionen
Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen sollen die Produktion, Vermarktung und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel voranbringen. 35 Öko-Modellregionen sind Impulsgeber, die den ökologischen Landbau in Bayern weiterentwickeln. Im Fokus steht neben der Steigerung der Öko-Anbaufläche auch die Verbindung von regionaler wirtschaftlicher Entwicklung und ökologischer Erzeugung mit ihren positiven Auswirkungen auf Biodiversität, Boden-, Wasser-, und Klimaschutz.
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Erzeugerzusammenschlüsse und Genossenschaften
StMELF
Stärkung regionaler (biologischer, nachhaltiger) Wertschöpfungsketten bspw. durch Steuersenkung für klimaneutrale Lebensmittel

Die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten ist zentrales Element der bayerischen Agrarpolitik; Maßnahmen für die Erkennbarkeit von Regionalität für den Verbraucher:

  • Initiative „Heimatteller“ (für Großküchen und Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen)
  • „Geprüfte Qualität Bayern“ (Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem), Bayerisches Bio-Siegel


Die Heimatagenturen an den Bezirksregierungen setzen sich für regionale Wertschöpfungsketten ein; die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben sog. Regionaltische initiiert, um Angebot und Nachfrage in der Region zusammenzubringen

In Planung:

  • Die Bayerische Staatsregierung setzt sich für eine Einführung des sog. Nullsatzes auf Grundnahrungsmittel ein (Ministerratsbeschluss vom 19. September 2022)
  • Zur Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung in Deutschland wurde von einer Fachkommission eine Anhebung der Mehrwertsteuer/eine Abgabe auf Lebensmittel tierischen Ursprungs vorgeschlagen
Aktueller Stand (Juni 2024):
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich für die unbefristete Verlängerung der Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und die Ausdehnung auf Getränke ein, zuletzt mit Antrag Bayerns „Entschließung des Bundesrates für eine steuer- und wirtschaftspolitische Agenda 2030 für Deutschland“ – Drucksache 110/24. 
Die Staatsregierung lehnt eine zusätzliche Abgabe auf Lebensmittel tierischer Herkunft ab, da bei Steuern keine Zweckbindung zulässig ist.

 

Hinweis: Das Kriterium „klimaneutral“ im Steuerrecht wurde geprüft und als nicht umsetzbar eingestuft, da es zu einer Vielzahl von neuen Abgrenzungsschwierigkeiten für alle Beteiligten und damit zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts führen würde

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an EU und Bund (u. a. Zuständigkeit für Umsatzsteuer bei Lebensmitteln)
StMELF StMFH
Um Menschen in ländlichen Regionen zu halten, werden wieder regionale Versorgungsstrukturen benötigt; wenn Dorfläden betriebswirtschaftlich nicht funktionieren, müssen mehr regionale Produkte in die Supermärkte und/oder Selbstbedienungsautomaten in den Dörfern aufgestellt werden
  • Ausbau und Erhalt von Dorfläden wird über die Dorferneuerung gefördert; förderfähig sind öffentliche und bürgerschaftliche Einrichtungen sowie private Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie mobile Angebote
  • Die Agentur für Lebensmittel-Produkte aus Bayern (alp Bayern) bietet Bayern-Regale und Bayern-Stände an, an denen speziell regionale bayerische Lebensmittel angeboten werden können
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen und Bürgerschaftliches Engagement
StMELF
Regionale Produkte besser kennzeichnen und ansprechend vermarkten; regionale Produkte gegenüber Fremdprodukten attraktiver machen (Wertegesellschaft!)

Kennzeichnungsmöglichkeiten bspw. über:

  • Netzwerk „Unser Land“
  • „Geprüfte Qualität Bayern“
  • „Bayerisches Bio-Siegel“
  • Heimatteller
Rahmen durch Freistaat Bayern; Appell an EU und Bundesregierung für klare EU-rechtlich zugelassene Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel
StMELF
Schaffung eines Zertifikats „lokale Wertschöpfung“

Bereits bestehende Initiativen und Qualitäts- sowie Herkunftszeichen wie „Unser Land“, „Geprüfte Qualität Bayern“ und „Bayerisches Bio-Siegel“ werden als ausreichend eingestuft

Zertifizierungsrahmen durch Freistaat Bayern
StMELF
Regionale Dachmarken stärken, z. B. „Oberfranken Offensiv“

Unterstützung von regionalen (Dach-)Marken und weiteren Initiativen der regionalen Entwicklung durch den Freistaat im Rahmen der Förderrichtlinie Landesentwicklung oder der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie für innovative, fachübergreifende Projekte ohne bzw. mit Schwerpunkt Digitalisierung; Ziel ist u. a. die Erhöhung der Profilbildung der Regionen nach innen und außen sowie der Wahrnehmung aller Teilräume

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Vereine und weitere Träger der Regionalentwicklung
StMFH
Vorteile eines Produktes im Hinblick auf gesellschaftliche „Werte“ (von Tierwohl bis Klima- und Biodiversitätsschutz) darstellen/kennzeichnen; Produkte mit CI und CSR verknüpfen! Nicht nachhaltige Produkte deutlicher – anhand von Zahlen/Fakten – stigmatisieren!

Zum 1. Januar 2023 trat auf Bundesebene das Lieferkettengesetz in Kraft
In Planung: Es liegt ein umstrittener Gesetzesentwurf zur „Tierhaltungskennzeichnung“ für Schweinefleisch vor – wonach eine verpflichtende Kennzeichnung von in Deutschland erzeugtem Schweinefleisch über die Haltung der Schweine bundesweit ab 2023 starten soll

Aktueller Stand (Juni 2024):
Das Gesetz ist in Kraft. Bayern hat das Gesetz abgelehnt. Denn es gilt nur für deutsches Schweinefleisch, berücksichtigt nicht bereits bestehende private Initiativen und belastet einseitig deutsche Produzenten. 

 

Hinweis: U. a. setzen Wettbewerbsrecht und das Diffamierungsverbot einer „Negativ-Kennzeichnung“ enge Grenzen

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an EU und Bund
StMELF
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Einsatz und Verbundenheit am Unternehmensstandort sowie gute Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit stärken
Umsatzsteuerrecht bei Spenden ändern

Dauerhafte, rechtssichere und unbürokratische Lösung für die Entlastungen bei der steuerlichen Behandlung von Sachspenden soll geschaffen werden (Bundesratsbefassung zum 8. Verbrauchsteueränderungsgesetz) – Bayern hat sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung gebeten wird, einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen
In Planung: Die Bundesregierung soll sich auch auf europäischer Ebene für EU-weit einheitliche Erleichterungen für Sachspenden einsetzen – die Bundesregierung hat sich offen gezeigt und wird das Anliegen der Länder prüfen

Aktueller Stand (Juni 2024):
Die Bundesregierung hat sich an die Europäische Kommission wegen einheitlicher Erleichterungen für Sachspenden gewandt. Nach Auffassung der Kommission komme eine pauschale mehrwertsteuerliche Entlastung von Sachspenden nicht in Betracht. Bereits jetzt sei den Mitgliedstaaten für Ausnahmen in bestimmten Fällen eine gewisse Flexibilität eingeräumt.
Bemühungen auf Ebene des Bundes und des Freistaats Bayern; Appell an EU
StMFH
Förderung von Unternehmen, wenn Sie Mietwohnungen für Mitarbeiter mieten; örtliche Initiativen unterstützen
  • Eine Förderung von Untermietverhältnissen wird als nicht zielführend erachtet ➔ sinnvoller erscheint die Schaffung und unmittelbare Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Beschäftigte: Unternehmen haben also die Möglichkeit, selbst Wohnraum für Mitarbeitende zu schaffen; soweit die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner die Einkommensgrenzen einhalten, ist dabei auch eine Unterstützung im Rahmen der Bayerischen Wohnraumförderung möglich
  • Unterstützung örtlicher Initiativen bspw. über „HeimatUnternehmen“ sowie im Rahmen der Dorferneuerung
Appell an Unternehmen
StMB StMELF
Flexible Arbeitszeitmodelle auch steuerlich interessant machen; Unterstützung von Homeoffice- Arbeitsplätzen Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden u. a. auf Betreiben Bayerns die steuerlichen Regelungen zum Homeoffice verbessert (Entfristung der Homeoffice-Pauschale und 2023 Erhöhung auf 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr) Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMFH
Mitarbeiter müssen bei wichtigen Familienangelegenheiten freigestellt werden; durch intelligente Arbeitszeitmodelle können Vier-Tage-Wochen realisiert werden

Hinweis: Bei besonderen Familienereignissen, etwa Hochzeit, Geburt und Todesfall, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches haben.

Jenseits gesetzlicher Regelungen können Freistellungsansprüche bereits jetzt von Tarif- bzw. ggf. Betriebsparteien geregelt werden; vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie bzw. der Sachnähe der Betriebsparteien hat sich der Freistaat einer Einflussnahme zu enthalten
In Planung: Bayern hat im Bundesrat (September 2019) einen Antrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gestellt, zentraler Punkt: Änderung der Höchstarbeitszeit von einer täglichen Begrenzung hin zu einer wöchentlichen Begrenzung; Bund hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Eltern oder pflegende Angehörige sind, auf den Weg gebracht und einen Gesetzentwurf zur Novelle des Arbeitszeitrechts für das erste Quartal 2023 angekündigt

Aktueller Stand (Juni 2024):
Die diesbezügliche Bayerische Bundesratsinitiative fand keine Mehrheit und wurde bis auf Wiederaufruf vertagt. Bayern setzt sich nach wie vor und auch bei der anstehenden Änderung des Arbeitszeitgesetzes für eine Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts durch eine Änderung von der täglichen Höchstarbeitszeit hin zu einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ein.
Der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes wurde am 18. April 2023 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Dieser enthielt jedoch nur Änderungen zur Ausgestaltung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, nicht zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. Seitdem wurde das Vorhaben vom BMAS nicht weiter vorangetrieben. Die SPD-Bundestagsfraktion kündigte zwischenzeitlich die Änderung des Arbeitszeitgesetzes für das 1. Halbjahr 2024 an.
 
Appell an Bund sowie Tarif- und Betriebsparteien
StMAS
Betriebliches Gesundheitsmanagement fördern Die Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind Bund und Freistaat sehr wichtig:
  • Erhöhung des Ausgaberichtwerts der gesetzlichen Krankenversicherung und des Mindestbetrags für betriebliche Gesundheitsförderung (vgl. Präventionsgesetz)
  • Schaffung regionaler Koordinierungsstellen für betriebliche Gesundheitsförderung
  • Aufbau einer unternehmenseigenen systematischen betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Steuerfreiheit für bestimmte Leistungen des Arbeitgebers (gem. § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes)
  • „Gesundheitskompetenz in der Arbeitswelt und betriebliche Präventionskultur“ als Handlungsfeld des Bayerischen Präventionsplans
  • Unterstützung von Modellprojekten im Rahmen der Initiative „Gesund.Leben.Bayern“
  • Pilotprojekt „Aufbau von Strukturen für eine Fach- und Koordinierungsstelle – Psychosoziale Unterstützung im bayerischen Gesundheitswesen“: Beratungsangebot für medizinisches Personal in besonderen Belastungssituationen
Unterstützung durch Bund und Freistaat Bayern; Appell an alle Arbeitgeber (betriebliche Gesundheitsförderung ist freiwillige Maßnahme von Arbeitgebern)
StMGP StMFH
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Unternehmen und Bildungseinrichtungen stärker vernetzen
Ausbau von Unternehmensbesuchen und Einbindung von Unternehmensvertretern in den Unterricht; Förderung von Schulprojekten mit Unternehmen
  • Projekt „Lehrer in der Wirtschaft“ ist deutschlandweit einzigartig: Seit dem Schuljahr 2001/2002 werden jährlich bis zu zehn gymnasiale Lehrkräfte für einen sechs- bzw. zwölfmonatigen Einsatz in Unternehmen der bayerischen Wirtschaft beurlaubt; seit 2001 haben 154 Lehrkräfte teilgenommen, 48 Unternehmen haben sich bisher beteiligt – basierend auf den in der Wirtschaft gesammelten Erfahrungen, setzen die Lehrkräfte im Nachgang ein Projekt an ihrer Schule um
  • Einführung eines „Tag des Handwerks“ an allen weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahr 2022/2023: Stärkung der Kooperation zwischen Schulen und den Handwerksbetrieben bzw. der örtlichen Handwerkskammer durch praxisnahe Angebote
  • Dialog mit Unternehmen ist für die Hochschulen gängige Praxis, bspw. Unterricht durch Lehrbeauftragte aus der beruflichen Praxis, Messebeteiligungen, Berücksichtigung in geeigneten Studiengängen, duales Studium
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Schulen und Lehrkräfte, diese Angebote anzunehmen
StMUK
Schulfach „Die richtige Berufswahl“ in den Lehrplan aufnehmen – mit Vorträgen von Unternehmern und Personalchefs Berufliche Orientierung in den weiterführenden und beruflichen Schulen legt den Grundstein für die spätere berufliche Ausrichtung von Schülerinnen und Schülern; auf der Basis ihrer persönlichen Stärken und Schwächen sowie ihrer Neigungen und Interessen setzen sie sich mit verschiedenen Berufsbildern auseinander; sie beobachten und reflektieren Strukturen und Entwicklungen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, um tragfähige Entscheidungen für ihre berufliche Ausrichtung zu treffen; externe Partner sowie fachkundige Beratung (Bundesagentur für Arbeit, Beratungslehrkräfte) unterstützen die Entwicklung der für die berufliche Orientierung notwendigen Kompetenzen Unterstützung durch externe Partner und Beraterinnen oder Berater
StMUK
Einrichtung von Kooperationsbörsen für Vernetzung; Zusammenkünfte mit Bildungseinrichtungen und Unternehmen schaffen, wie die Berufsausbildungsmessen „BAM“ Projekte zum Wissenstransfer bzw. der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft sind über das Regionalmanagement förderfähig (Förderrichtlinie Landesentwicklung) Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWi
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Unternehmen untereinander stärker vernetzen
Stärkere Unterstützung von Vernetzungs-Initiativen wie HeimatUnternehmen

Neben der Initiative „HeimatUnternehmen“ ist die Vernetzung zwischen Akteuren und Projekten ein zentrales Element von Integrierten Ländlichen Entwicklungen (ILE) und von LEADER

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Akteure in den Regionen
StMELF
Genossenschaftsmodelle: bei Genossenschaften mit mind. 50 Mitgliedern die Erstinvestition mit 20 % fördern

Die Förderung von Genossenschaftsmodellen ist über die Dorferneuerung möglich: vielfach genossenschaftliche Betriebsmodelle bei gemeinschaftlichen Projekten, bspw. bei der Energieversorgung oder dem Betrieb von Dorfläden

Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMELF
„Fachkräfte-Vermittlungsplattform“ mit regionalen Unternehmen Projekte zur regionalen Fachkräftesicherung sind über das Regionalmanagement förderfähig (Förderrichtlinie Landesentwicklung) Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWi
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: weiterer Abbau von bürokratischen Hürden für Unternehmen
Verwaltung auf allen Ebenen minimieren
  • Die Aufgaben des Staates und der Verwaltung ergeben sich aus der Verfassung sowie Gesetzen und abgeleiteten Rechtsakten; die Verwaltung ist nach ihrem eigenen Anspruch verpflichtet, die Verwaltungsorganisation sowie die Verfahrensabläufe konsequent insbesondere auf Möglichkeiten der Reduzierung, der Vereinfachung und Beschleunigung zu prüfen
  • Um hierbei auch Mitwirkung von außerhalb der Verwaltung zu gewährleisten, wurde 2017 die Stelle des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung geschaffen
  • Darüber hinaus wurde 2022 der Normenkontrollrat gegründet, der die Staatsregierung unter anderem in Angelegenheiten des staatlichen Aufgabenabbaus und der schlanken Verwaltung berät und unterstützt
Freistaat Bayern hat sich des Themas angenommen, Appell an Bund, EU
StK
Geeignete Schritte zur Bürokratiereduktion ergreifen; „One in, two out“ = eine neue Regelung schaffen, dafür zwei alte Regeln weg

Bürokratieabbau hat für Bayern eine hohe Priorität; mit dem Beauftragten für Bürokratieabbau, dem Bayerischen Normenkontrollrat und weiteren Instrumenten wie dem Praxis-Check und der Paragraphenbremse wird die Überregulierung wirksam adressiert (Details vgl. Kapitel 4.8 „Bürokratieabbau vorantreiben“)

Freistaat Bayern setzt sich weiter für Bürokratieabbau in Land, Bund und auch EU ein
StK
Bürokratieabbau, um ausländische Fachkräfte nach Deutschland zu holen; Bürokratieabbau, damit ländliche Unternehmen ihre Mitarbeiter besser bezahlen können; steuerliche Anreize im niederen Lohnsektor setzen; Gesetze und Steuern müssen sich an moderne Arbeitszeitmodelle anpassen. ARBEIT muss sich LOHNEN
  • Die Gesetzgebungskompetenz im Ausländerrecht, damit verbunden die Ausgestaltung des Visumverfahrens, liegt beim Bund; seit 2020 besteht für ausländische Fachkräfte die Möglichkeit einer Einreise im beschleunigten Fachkräfteverfahren; Vorteil dieses Verfahrens sind insbesondere gesetzlich festgelegte Fristen für einzelne Verfahrensschritte, unter anderem für die Terminvergabe bei den deutschen Auslandsvertretungen, so kann das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der ausländischen Fachkraft verkürzt werden
  • Bayern hat auf Landesebene bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zuwanderung von Fachkräften im beschleunigten Verfahren so effizient wie möglich zu gestalten; bspw. wurde die „Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften“ (ZSEF) als serviceorientierte Ansprechpartnerin für Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens geschaffen;
    mit ZSEF und der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsberatung (KuBB) bestehen zwei Stellen, die eng zusammenarbeiten (KuBB berät ZSEF und trägt zu Verfahrensbeschleunigung maßgeblich bei);
    in Planung: zusätzlich neue „fast lane“: stärkere Bündelung der Verfahren bei ZSEF und Verzahnung mit KuBB speziell bei Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Zum 1. Juli 2023 wurde die „fast lane“ für Pflegefachkräfte eingerichtet. Das Zusammenspiel zwischen der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) und der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) wurde optimiert und Verfahrensabläufe beschleunigt. Zum einen durch die Zentralisierung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der ZSEF. Zum anderen durch effizientere Zusammenarbeit von ZSEF, KuBB und dem Landesamt für Pflege (LfP), bei dem zum 1. Juli 2023 die Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse für Pflegefachkräfte zentralisiert wurden. Zuvor waren hier die sieben Bezirksregierungen zuständig. Die Ausweitung der „fast lane“ für weitere Berufe ist in Planung.
  • Die regulären Visaverfahren an den deutschen Auslandsvertretungen dauern teils viel zu lang; als besonders gravierend erweisen sich die Probleme in den Westbalkanstaaten im Kontext von Visa auf Grundlage der sog. Westbalkanregelung; Bayern hat gegenüber dem Bund u. a. eine zeitnahe bedarfsgerechte organisatorische und personelle Stärkung der Auslandsvertretungen sowie eine Beschleunigung der Digitalisierung der Visaverfahren angemahnt;
    in Planung: Die Bundesregierung hat eine Weiterentwicklung des Einwanderungsrechts angekündigt, das Bundeskabinett am 30. November 2022 sog. Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten verabschiedet
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sowie die dazugehörende Rechtsverordnung wurden im August 2023 verkündet. Die Neuregelungen traten gestaffelt (18. November 2023, 1. März 2024, 1. Juni 2024) in Kraft. 
  • Bayern setzt sich fortwährend für die steuerliche Entlastung der Bezieherinnen und Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen ein; Anpassungen bspw. durch Erhöhung des Mindestlohns erfolgt
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Bund (Umsetzung nur bundeseinheitlich möglich)
StMAS StMGP StMI

3.1 HEIMAT: REGIONALE IDENTITÄT, IMAGE, VERBUNDENHEIT UND VIELFALT STÄRKEN

Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Vielfalt fördern
Alle – Alteingesessene, Zugezogene, Migrantinnen und Migranten etc. – im direkten Umfeld einbinden in Vereine, Bräuche, Feste, Ehrenämter

-/-

Appell an Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Vereine
Naturräumliche Vielfalt erhalten und fördern, z. B. über einen Nationalpark Donauauen Naturräumliche Vielfalt wird über diverse Maßnahmen und Schutzkategorien erhalten und gefördert, u. a.:
  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie); diese bildet zusammen mit der Vogelschutz Richtlinie die Grundlage für das zusammenhängende ökologische Netz Natura 2000 in der Europäischen Union; wesentliche Bestandteile beider Richtlinien sind Anhänge, in denen zu schützende Arten und Lebensraumtypen sowie einzelne Verfahrensschritte benannt und geregelt werden; Natura 2000 leistet einen wesentlichen Beitrag für das Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand der benannten Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen zu bewahren oder wiederherzustellen; das zusammenhängende ökologische Netz Natura 2000 ist in Bayern vollständig errichtet, in Bayern existieren insgesamt 745 Natura 2000-Gebiete mit einer Fläche von etwa 8.013 km² , was einem Anteil an der Landesfläche von rund 11,4 % entspricht
  • Darüber hinaus sieht die auf dem Netz Natura 2000 basierende Europäische Biodiversitätsstrategie 2030 die Errichtung eines Schutzgebietssystems mit einem Umfang von 30 % der EU-Fläche vor, darin 10 % der Landfläche der EU mit strengem Schutz; durch eine Reihe konkreter Verpflichtungen und Maßnahmen will die EU geschädigte Ökosysteme bis 2030 wiederherstellen und nachhaltig bewirtschaften und dabei die Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt angehen, die Ausgestaltung der Prozesse zur Umsetzung der entsprechen den Ziele befindet sich noch am Anfang
Umsetzung durch Freistaat Bayern;
Appell an Bürgerinnen und Bürger, Kommunen
StMUV
„Mia-san-mia“-Denken ist nicht mehr zeitgemäß -/- Appell an Bürgerinnen und Bürger
Auch Urbanität ist Bayern und hat Tradition

„Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ hat in Bayern Verfassungsrang; das bedeutet, dass die Menschen in Bayern in allen Landesteilen die gleichen Chancen für ihre Lebensentwicklung haben sollen; urbanes wie ländliches Leben haben damit in Bayern den gleichen Stellenwert; urbane Traditionen können über folgende Programme des Freistaats unterstützt werden:

  • Förderprogramm Regionalkultur
  • Antrag zur Aufnahme einer Kulturform in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
  • Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie
Aktueller Stand (Juli 2024):
Weiteres Programm:
  • Pilotförderprogramm Heimat.Engagiert
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Bürgerinnen und Bürger
StMFH
Aufzeigen der Vielfalt in den Regionen und Institutionen über Best Practice, Veranstaltungen, Wettbewerbe

Franken als flächenmäßig, wirtschaftlich und historisch bedeutenden Teil Bayerns selbstbewusster präsentieren

Akzeptanz einer „bayerischen“ und „fränkischen“ Identität, fränkische Identität fördern
Der Freistaat Bayern bietet ein breites Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten, u. a.
  • Regelmäßige Durchführung von Wettbewerben, Umfragen etc. durch das Heimatministerium
  • Unterstützung innovativer, fachübergreifender Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung (Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie)
  • Tag der bayerischen Regionen zur Vernetzung der Regionen und zum Austausch über die verschiedenen regionalen Identitäten in Bayern
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Umsetzung durch Kommunen, Vereine, Verbände vor Ort; Appell an Bürgerinnen und Bürger
StMFH
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Image verbessern nach innen und außen
Vernetzung der unterschiedlichen Werbeplattformen, z. B. Passau und Bäderdreieck
  • Touristische Werbemaßnahmen im Sinne eines bayernweiten Marketings mit dem Ziel, für eine Reise in das Urlaubsland Bayern zu inspirieren, werden auf Ebene der Landesmarketingorganisation BayTM und der vier regionalen Tourismusverbände durchgeführt und gefördert; Kommunen, Vereine und Unternehmen entscheiden in eigener Zuständigkeit über Werbeplattformen
  • Förderung regionaler Initiativen des Regionalmarketings im Rahmen des Regionalmanagements möglich (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Vereine und Unternehmen
StMELF
Besonderheiten der Regionen durch Regionalmarketing noch mehr stärken
  • Förderung von Projekten des Regionalmarketings über das Regionalmanagement, z. B. im Handlungsfeld "Regionale Identität" möglich und bereits in vielen Regionen umgesetzt. Förderbeginn jederzeit möglich, Förderzeitraum bis zu drei Jahre mit ggf. Anschlussförderung (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
  • Regionales Marketing wird von den vier bayerischen Tourismusverbänden zielgerichtet erstellt. Zusätzlich hat die bayerische Landesmarketingorganisation BayTM über 80 Bayernbotschafterinnen und -botschafter als Partnerinnen bzw. Partner, die für spezielle, regionale, bayerische Besonderheiten und Fertigkeiten stehen und damit für ihre Region werben
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Vereine und Unternehmen
StMELF StMWi
Weniger bekannte Regionen bayernweit bewerben als Lebens- und Arbeitsraum

Freistaat Bayern bietet ein breites Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten für Ideen aus den Regionen, u. a.:

  • Förderung von Projekten des Regionalmarketings über das Regionalmanagement möglich und bereits in vielen Regionen umgesetzt. Förderbeginn jederzeit möglich, Förderzeitraum bis zu drei Jahre mit ggf. Anschlussförderung (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
  • Unterstützung von Marketingmaßnahmen mit innovativen, fachübergreifenden Ansätzen und Schwerpunkt Digitalisierung (Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie)
  • Touristische Werbemaßnahmen im Sinne eines bayern weiten Marketings mit dem Ziel, für eine Reise in das Urlaubsland Bayern zu inspirieren, werden auf Ebene der Landesmarketingorganisation BayTM und der vier regionalen Tourismusverbände durchgeführt und gefördert
  • Über Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) und LEADER können sich Kleinregionen (von mehreren Gemeinden bis zu Landkreisen) besser darstellen und vermarkten
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Vereine und Unternehmen
StMELF StMFH
Aufzeigen der innovativen Strukturen und Potenziale, die aus den ländlichen Räumen kommen, z. B. Zukunftstechnologien aus dem Bayerischen Wald, Forschungsstandorte durch die Außenstellen / den Technologie Campus der TH Deggendorf
  • Regionale Innovationen und Wirtschaftsstandorte können über Projekte des Regionalmanagements (Handlungsfelder „Wettbewerbsfähigkeit“ oder „regionale Identität“) gefördert und beworben werden; Förderbeginn jederzeit möglich, Förderzeitraum bis zu drei Jahre mit ggf. Anschlussförderung
  • Unterstützung der Darstellung regionaler Besonderheiten im Rahmen der Förderung für innovative, fachübergreifende Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung möglich (Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie)
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Vereine und Unternehmen
StMFH
Bayern als landschaftlich schönen und wirtschaftsstarken Teil Deutschlands/Europas vermarkten

Darstellung in den Medien: Bayern ist mehr als Oberbayern und Neuschwanstein
  • Wird seit langem betrieben; mit Unterstützung durch Landesmarketingorganisation BayTM, Invest in Bavaria
  • Unterstützung geeigneter Projekte im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie möglich
  • Förderung von Projekten des Regionalmarketings z. B. im Handlungsfeld „Regionale Identität“ über das Regionalmanagement möglich und bereits in vielen Regionen umgesetzt (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Vereine und Unternehmen
StMELF StMFH
Fernsehsendungen im BR aus der Region fördern
  • Der Bayerische Rundfunk (BR) wird über den Rundfunkbeitrag finanziert; eine zusätzliche finanzielle Förderung bestimmter Angebote kann seitens der Bayerischen Staatsregierung nicht erfolgen; diese darf keinen Einfluss auf die Ausgestaltung des Programms des BR nehmen; dies folgt aus den Grundsätzen der Staatsferne und der Programmautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die das Verhältnis eines demokratischen Rechtsstaates zu einem freien Presse- und Rundfunkwesen charakterisieren
  • Aus dem Medienstaatsvertrag und dem Bayerischen Rundfunkgesetz ergibt sich bereits der Auftrag des BR, Fernsehsendungen aus der Region anzubieten: Er hat unter anderem einen objektiven und umfassenden Überblick auch über das bayerische Geschehen in allen Lebensbereichen zu geben (Art. 4 Abs. 1 BayRG, vergleichbar auch § 26 Abs. 1 S. 3 MStV); die regionale Perspektive muss daher auch im Rahmen von Fernsehsendungen Berücksichtigung finden
Staatsregierung hat gesetzlichen Rahmen vorgegeben; Umsetzung muss durch Bayerischen Rundfunk erfolgen
Bei negativen Kommentaren von Mitbürgern zu der eigenen Heimatregion direkt darauf ansprechen und das Gespräch suchen. Dabei auf die Vorteile und Möglichkeiten in der Region hinweisen. -/- Appell an Bürgerinnen und Bürger
Vonseiten der Landratsämter und Kommunen gezielter Werbung für die eigene regionale Bevölkerung machen, z. B. zu Sehenswürdigkeiten, Neuerungen -/- Appell an Kommunen
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Wert der Traditionen verdeutlichen
Traditionen leisten einen Beitrag zur regionalen Identität und sollten bewusster gemacht werden

Der Freistaat leistet mit folgenden Maßnahmen einen wichtigen Beitrag:

  • Immaterielles Kulturerbe, auch mit einem eigenen Bayerischen Landesverzeichnis
  • Auszeichnung Musikantenfreundliches Wirtshaus“, weiter forciert: u. a. Erweiterung auf alle Regierungsbezirke
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Erweiterung auf alle Regierungsbezirke ist erfolgt, nun weitere Werbung durch DEHOGA in den noch unterrepräsentierten Bezirken.
  • Unterstützung geeigneter Projekte im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie
    Aktueller Stand (Juli 2024): 
    Weitere Programme: Pilotförderprogramm Heimat.Engagiert und Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie
  • Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE), Gemeindeentwicklung und Dorferneuerung zeigen in ihren Entwicklungsprozessen Traditionen auf und unterstützen diese mit verschiedenen Umsetzungsmaßnahmen; insbesondere wird auf die Bewahrung bayerischer Baukultur geachtet
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Vereine, Verbände
StMELF StMFH
Stolz auf Heimat und Kultur sein und den eigenen Dialekt pflegen -/- Apell an Bürgerinnen und Bürger
StMFH
Förderung und Wertschätzung von Traditionsveranstaltungen auch in größeren Städten (z. B. Maibaum-Feste) Ansatz wurde geprüft:
Bei Fördermöglichkeiten der Heimatpflege wird auf bayernweiten Ansatz abgestellt; keine Unterscheidung zwischen städtischen und ländlichen Regionen
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMFH
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Gelebte Werte unterstützen / Wertediskussion anstoßen
Identität ergibt sich über gelebte Werte -/- Apell an Bürgerinnen und Bürger
Wertevermittlung Platz im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen geben

Wertebildung als fächer- und schulartübergreifendes Bildungsziel im LehrplanPLUS fest verankert;
Wertebildung an Schulen mit Wertemultiplikatoren und Wertebotschafterinnen und Wertebotschaftern; Stiftung Bildungspakt Bayern: Schulversuch „Werte.BS“

Aktueller Stand (Juni 2024):
Stiftung Bildungspakt Bayern: Der Schulversuch „Werte.BS“ ist abgeschlossen, aktuell erfolgt bayernweite Ausweitung.
Umsetzung durch Freistaat Bayern
StMUK
Selbstständigkeit der Menschen und damit Gemeinschaft fördern (zu Hause, Kindergarten, Schule)

Kindertageseinrichtungen:
Die Grundsätze für die Bildungs- und Erziehungsarbeit und deren Ziele sind gesetzlich verankert (BayKiBiG und AVBayKiBiG) ➔ Unterstützung der „[...] Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten [...]“ (Art. 13 Abs. 1 BayKiBiG)

Schulen:

  • Berufsorientierung als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel an allen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen bereits im LehrplanPLUS verankert (ebenso wie in Art. 2 Abs. 1 BayEUG)
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Qualitätsmanagement in der Beruflichen Orientierung an weiterführenden Schulen: Veröffentlichung eines Leitfadens mit Qualitätskriterien und begleitendem teachSHARE-Kurs zur internen Evaluation. Ausweitung des Berufswahl-SIEGELs auf sechs Regierungsbezirke und Multiplikation von Best-Practice-Beispielen über eSession-Angebote. Planung eines schulartübergreifenden Schulversuchs "Qualitätsmanagement in der Beruflichen Orientierung" zur Sicherung von Mindeststandards und Erprobung neuer Formate in der Beruflichen Orientierung.

  • Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler in den etablierten Schülermitverantwortung-(SMV)-Strukturen, die gestärkt und ausgebaut werden;
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Förderung des Demokratielernens und der Partizipation der Schülerinnen und Schüler in den etablierten Strukturen der Schülermitverantwortung (SMV), die gestärkt und ausgebaut werden, insbesondere im Rahmen von zwei bayernweiten Schulversuchen ("Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) - SMV an Grundschulen" und "Schulparlamente und Schülerparla-mente stärken"), nach deren Auswertung nach dem Schuljahr 2023/2024 eine entsprechende rechtliche Verankerung von SMV-Strukturen an der Grundschule und von Schul- und Schülerparlamenten geprüft wird.

  • Projektwoche „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“
    Aktueller Stand (Juni 2024): 
    Eine Ausweitung der Projektwoche gemäß Koalitionsvertrag ist in Vorbereitung.

Zudem wird im Rahmen der Dorferneuerung ein Schwerpunkt auf die Stärkung der Dorfgemeinschaften gelegt (u. a. Schaffung von Treffpunkten, gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen, Nachbarschaftshilfe)

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Kindertageseinrichtungen: Die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele obliegt den Trägern in eigener Verantwortung; Umsetzung durch Schulen
StMAS StMELF StMUK
Verantwortung für sich und die Gesellschaft übernehmen, Umfeld achten und gestalten, demokratische Werte achten und erhalten

-/-

Apell an Bürgerinnen und Bürger
Zu Bayern gehört auch christliche Verwurzelung -/- Hinweis an alle Bürgerinnen und Bürger
Weltoffenheit und Bildungsniveau fördern, international vermarkten und Investoren anlocken

Regionales Marketing wird von den vier bayerischen Tourismusverbänden zielgerichtet erstellt; zusätzlich hat die bayerische Landesmarketingorganisation BayTM über 80 Bayernbotschafterinnen und -botschafter als Partnerin bzw. Partner, die für spezielle, regionale, bayerische Besonderheiten und Fertigkeiten stehen und damit für ihre Region werben; die Ansiedlungsagentur des Freistaats „Invest in Bavaria“ betreibt weltweit Standortmarketing für den Wirtschaftsstandort Bayern in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der bayerischen Auslandsrepräsentanzen; ansiedlungsinteressierte Investoren aus aller Welt, die sich für einen Standort in Bayern interessieren, werden von Invest in Bavaria intensiv betreut

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Vereine und Unternehmen
StMELF
Zusammenhalt und Wir-Gefühl stärken

Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements und der Generationenpolitik im Hinblick auf den generationenübergreifenden Zusammenhalt sind Daueraufgabe der Staatsregierung und werden durch verschiedene Projekte gefördert, u. a.

  • Schulversuch „Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) – SMV an Grundschulen“; Schulversuch „Schulparlamente und Schülerparlamente stärken“
  • Wichtiger Aspekt des Immateriellen Kulturerbes und des Musikantenfreundlichen Wirtshauses
  • Stärkung des Zusammenhalts und Wir-Gefühls auch im Bereich des 4. Stamms Bayerns (Sudetendeutsche) (z. B. Errichtung des Sudetendeutschen Museums)
  • Unterstützung geeigneter Projekte im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie
    Aktueller Stand (Juli 2024): 
    Weitere Programme: Pilotförderprogramm Heimat.Engagiert und Förderprogramm Regionalkultur
  • Dorferneuerung stärkt das WIR-Gefühl in den Dorfgemeinschaften
  • Freistaat förderte 65 Koordinierungsstellen Bürgerschaftliches Engagement (KoBe) mit über 2,1 Mio. €
  • Derzeit Modellförderung zur Weiterentwicklung zu Zentren für lokales Freiwilligenmanagement
  • Flächendeckendes Netz von Freiwilligenagenturen, -zentren und KoBes als ortsnahe Ansprechpartner
  • Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (LBE), Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (lagfa bayern) sowie Freiwilligenagenturen vor Ort fungieren als Ansprechpartner
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Vereine
StMAS STMFH StMUK
Mehr gegenseitiger Respekt -/- Apell an Bürgerinnen und Bürger
Kultur stärken und als Wert erkennen

Die Kultur hat in Bayern Verfassungsrang; entsprechend dem verfassungsrechtlichen Auftrag fördert der Freistaat:

  • Kunst und Kultur jedes Jahr mit beträchtlichen Summen, sowohl institutionell (insb. staatliche Kultureinrichtungen) als auch im Wege der Projektförderung (z. B. Kulturfonds Bayern oder Förderprogramm Regionalkultur)
  • Immaterielles Kulturerbe und Musikantenfreundliches Wirtshaus
  • Kultur und kulturelles Erbe und deren Inwertsetzung als wichtige Themen bei LEADER
Umsetzung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Vereine
StMFH
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Stadt und Land stärken und zusammenbringen
Gemeinsamkeiten von Stadt und Land stärken

Gemeinschaftsprojekt „Bayern denkt Zukunft“; zentrale Ergebnisse:

  • Unterschiede sind eine Frage des Einkommens und des Alters
  • Mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede bei Wünschen und Befürchtungen
  • Anknüpfungspunkte sind: Mobilität im ländlichen Raum, Naherholung in der Stadt, Wunsch nach regionalen Lebensmitteln in Stadt und Land, ebenso Gemeinschaft
  • Durch die Instrumente Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) und Regionalmanagement werden ausschließlich regionale Initiativen gefördert; dies zielt explizit auch auf die Förderung regionsweiter, interkommunaler Kooperation ab
Umsetzung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen
StMELF
Verständnis dafür, dass Stadt und Land einander bedingen: „Münchner“ sind im Oberland fast zum „Feindbild“ geworden -/- Apell an Bürgerinnen und Bürger
Vorteile verschiedener Lebenskonzepte im urbanen und ländlichen Raum darstellen
  • Unterstützung geeigneter Projekte im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie
  • Förderung von entsprechenden Projekten regionaler Initiativen über Regionalmanagement möglich (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Vereine
StMFH
Ballungsräume entzerren, Arbeitsplätze im ländlichen Raum schaffen durch Weiterverfolgung der Behördenverlagerung, Homeoffice, Infrastruktur im ländlichen Raum verbessern

Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen hat in Bayern Verfassungsrang. Mit aktiver Strukturpolitik soll das Ziel erreicht werden:

  • Heimatstrategie „Offensive.Heimat.Bayern 2025“ mit Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums und Entschleunigung der Ballungsräume wie Gigabitausbau, kommunaler Finanzausgleich
  • Mit Behördenverlagerung Arbeitsplätze in ländlichen Regionen schaffen und als Vorbild vorangehen: Derzeit werden Behörden und staatliche Einrichtungen bis 2030 verlagert
  • Anliegen wird in der aktuellen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) aufgegriffen (LEP-Entwurf Grundsätze unter 2.2.5), etwa zum Ausbau einer zeitgemäßen digitalen Infrastruktur und zur Schaffung der Voraussetzungen für (qualifizierte) Arbeitsplätze im ländlichen Raum
  • Verschiedene Förderprogramme: z. B. Dorferneuerung, Integrierte Ländliche Entwicklung, LEADER, Städtebauförderung, Förderrichtlinie Landesentwicklung und Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie tragen zum Ausbau und Erhalt der Infrastruktur im ländlichen Raum bei
  • Zudem trägt der Freistaat Bayern selbst durch die Einrichtung der Homeoffice-Möglichkeiten für seine Beschäftigten wesentlich zur Entzerrung der Ballungsräume bei; die damit verbundene bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wirkt einer Abwanderung in Großstädte entgegen und führt zum Erhalt des ländlichen Raums und der ländlichen Strukturen
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Unternehmen
StMELF StMFH
Zusammenarbeit von Stadt und Land stärken (z. B. im Energiebereich), dadurch Wertschöpfung in der Region halten und Vorurteile abbauen
  • Bayern denkt Zukunft – Stadt.Land.Chancen: Das Projekt zeigt auf der Basis von bayernweiten Befragungen und Workshops verschiedene Zukunftsszenarien des Zusammenspiels von Stadt und Land auf
  • Im Rahmen von Stadt-Land-Partnerschaften werden in der Integrierten Ländliche Entwicklung (ILE) und in Öko-Modellregionen regionale Wertschöpfungsketten aufgebaut
  • Förderung von entsprechenden Projekten regionaler Initiativen über Regionalmanagement möglich (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen
StMWi StMELF
Stadt-Umland-Initiativen stärken, z. B. in der Metropolregion Nürnberg, in der die Chancen und Lebensbedingungen auch dort als gut wahrgenommen werden, wo es nicht mehr nach „Metropole“ aussieht
  • Förderung von entsprechenden Projekten regionaler Initiativen (auch Metropolen) über Regionalmanagement möglich (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
  • Unterstützung geeigneter Projekte im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie möglich
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen
StMWi StMFH
Wir brauchen gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land – auch Entwicklung strukturschwacher Regionen Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen hat in Bayern Verfassungsrang. Mit aktiver Strukturpolitik soll das Ziel erreicht werden:
  • Heimatstrategie „Offensive.Heimat.Bayern 2025“ mit Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums und Entschleunigung der Ballungsräume wie Gigabitausbau, kommunaler Finanzausgleich
  • Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zielt auf eine Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum wie auch in verdichteten Räumen; die Festlegung des Teilraums mit besonderem Handlungsbedarf („strukturschwacher Raum“) war jüngst in einer Teilfortschreibung überarbeitet worden (in Kraft seit 2018)
  • Verschiedene Förderprogramme: z. B. Dorferneuerung, LEADER, Städtebauförderung, Förderrichtlinie Landesentwicklung und Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie
  • Zudem: gezielte Entwicklung strukturschwacher Regionen durch verbesserte Fördersätze sowie Förderung nach Finanzkraft, Struktur- und Härtefondsregelung
  • Bayernweites Angebot an erstklassiger Infrastruktur und Netzwerke für Gründende und Start-Ups / 19 digitale und 19 technologieorientierte Gründerzentren bayernweit
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMFH StMWi StMELF StMB
Stadt und Land näher zusammenbringen und Austausch fördern / Förderung von Stadt-Land Partnerschaften Die Lokalen Aktionsgruppen bei LEADER und die Integrierten Ländlichen Entwicklungen (ILE) fördern eine eigenständige und eigenverantwortliche ländliche Entwicklung; den Akteuren vor Ort wird damit eine Plattform zum gemeinsamen und engagierten Gestalten ihrer Heimat geboten Unterstützung durch EU und Freistaat Bayern; Appell an Kommunen
STMELF
Schüleraustausch innerhalb Bayerns: Stadtjugend aufs Dorf und Dorfjugend in die Stadt

Im Schulbereich bereits fortwährend in Umsetzung (Fahrtenprogramm an Schulen, z. B. Schul- und Studienfahrten, Fachexkursionen, Schülerwanderungen)

Angebote durch Freistaat Bayern
StMUK
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Heimat erleben
„Erleben“ von Heimat durch Veranstaltungen, Workshops, geführte Touren durch Regionen, Angebote an Schulen

Bereits bestehende Angebote des Freistaats Bayern:

  • An Schulen:
    • Jährlicher Schülerlandeswettbewerb „Erinnerungszeichen – Erforscht die Geschichte und Kultur eurer Heimat“ zur nachhaltigen und fächerübergreifenden Förderung des landesgeschichtlichen Bewusstseins
    • In einem individuellen Fahrtenprogramm plant jede Schule ein- oder mehrtägige Schülerfahrten (gemäß Art. 30 BayEUG). Dazu gehören unter anderem Schullandheimaufenthalte, Schul- und Studienfahrten, Schülerwanderungen; bei diesen Veranstaltungen lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Heimat näher kennen
  • Veranstaltungsangebote der Umweltbildung und des Naturerlebens finden in großem Umfang statt in den großen Schutzgebieten Bayerns (Nationalparks, Biosphärenreservat/Biosphärenregion, Naturparks), im Rahmen der „BayernTourNatur“ sowie in den Programmen einer Vielzahl von Akteuren (z. B. staatlich anerkannte Umweltstationen)
  • In der Filmförderung und Förderungen für Videospiele und Virtual Reality spielen u. a. auch Aspekte der bayerischen Kultur/Geschichte/Identität/Heimat bei der Gewährung der Förderung eine wichtige Rolle
    • Jährlicher bundesweiter „Tag des offenen Denkmals“
    • In Planung: Bayernweiter „Heimat.Erlebnistag“
      Aktueller Stand (Juni 2024):
      Bayernweiter "Heimat.Erlebnistag" bereits zum zweiten Mal gemeinsam mit Bezirken und Landesverein für Heimatpflege e.V. erfolgreich durchgeführt. Am 21. Mai 2023 und am 5. Mai 2024 wurde die Vielfalt und der Facettenreichtum Bayerns bei einem abwechslungsreichen Veranstaltungsangebot spürbar und für die Bürger erlebbar gemacht. Der nächste Heimat.Erlebnistag ist für 2026 geplant.
Breites Angebot durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Vereine, Verbände
StK StMFH StMUK StMUV
Events zur Identitätsstiftung und Bindungsförderung
  • Erstmals 2022 „Tag der bayerischen Regionen“ zur Vernetzung und zum fachlichen Austausch u. a. über regionale Identität
  • Unterstützung geeigneter Projekte im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie möglich
    Aktueller Stand (Juli 2024): 
    Weitere Programme: Pilotförderprogramm Heimat.Engagiert und Förderprogramm Regionalkultur
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen
StMFH
Bei Großveranstaltungen wie Landesgartenschauen Umlandgemeinden stärker einbeziehen Bei Landesgartenschauen kann diesem Anliegen nur schwer entsprochen werden: Gartenschauen finden in einer Kommune statt, die diese auch finanziert mit dem Ziel, neue Grünstrukturen zu schaffen In Zuständigkeit der Kommunen
StMUV StMELF StMB
Erhalt der bayerischen Gastlichkeit und Gastwirtschaft („mit Reden keman Leid zam“); viele Orte und Ortsteile haben kein Wirtshaus

Freistaat unterstützt Gaststätten mit Förderprogrammen und über die Förderbank Bayern (LfA):

  • Im Rahmen der Dorferneuerung wird u. a. diese Grundversorgung über die Kleinstunternehmerförderung gesichert
  • LfA bietet Finanzierungen mit günstigen Zinssätzen, flexiblen Laufzeiten, teilweise inkl. tilgungsfreier Jahre und Tilgungszuschüssen an

Breite Unterstützung auch durch den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), z. B. durch Blitzlichtberatung

Unterstützung durch Freistaat Bayern und DEHOGA; Appell an Bürgerinnen und Bürger, Angebote anzunehmen
StMELF StMWi
Regionalpark als Möglichkeit, Heimat erfahrbar zu machen Anliegen konnte nicht weiterverfolgt werden, aufgrund mangelnder weiterführender Informationen
Hinweis: Regionalparks sind – anders als Nationalparks – keine formellen Schutzgebiete, sondern ein Instrument der Regionalplanung, daher besteht für eine mögliche Umsetzung die Voraussetzung, dass Regionalparks als Instrument zuerst in Bayern zugelassen werden müssten
Aktuell keine Umsetzung geplant
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Heimat gestalten
Identitätsstiftende Stadt- und Lebensraumgestaltung, traditionelle Architektur, Erhalt heimatprägender Gebäude
  • Ein Ziel der Städtebauförderung ist es auch, die Städte und Gemeinden beim Erhalt ortsbildprägender Gebäude sowie identitätsstiftender Lebensräume zu unterstützen; mit Beratung und Förderungen setzt sich der Freistaat für den Erhalt lebendiger Stadt- und Ortskerne sowie für nachhaltige Planungen der Kommunen ein
  • Über die Dorferneuerung wird mit der Sanierung historischer Bausubstanz prägende Baukultur und damit ein Stück kultureller Identität bewahrt
  • Der Themenbereich wurde im Rahmen des Forum.Heimatpflege.Kommunal inkl. Förderpreis „Heimatpflege-Ausgezeichnet!“ 2022 aufgegriffen;
    in Planung: Thema soll im Rahmen der Heimatpflege weiterverfolgt werden
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Wird im Rahmen der Heimatpflege soweit möglich aufgegriffen und weiterverfolgt
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Architektinnen und Architekten
StMB StMELF StMFH
Basis für Leben auf dem Land: Glasfaser- und Mobilfunkausbau; Infrastruktur muss für junge Leute passen Festnetz:
  • Bereits seit 2014 fördert der Freistaat den Glasfaserausbau auf dem Land; die seitdem erreichte Steigerung der Versorgung der Haushalte im ländlichen Raum mit schnellem Internet (mind. 30 Mbit/s) um 66  Prozentpunkte bestätigt die gute Wirkung der bayerischen Breitbandförderung
  • Umsetzung erfolgt in kommunaler Planungshoheit unter Beachtung des EU-Beihilfenrechts; nach Abschluss der aktuell laufenden Maßnahmen werden über 99,5 % der bayerischen Haushalte mit schnellem Internet versorgt sein
  • Mit der bayerischen Gigabitförderung verfolgt die Staatsregierung das Ziel „Gigabit in ganz Bayern bis 2025“

Mobilfunk:
  • Bayern hat das deutschlandweit erste Mobilfunkförderprogramm auf den Weg gebracht, erste Masten wurden 2022 errichtet
  • Das bayerische Mobilfunkförderprogramm unterstützt auch den 5G-Ausbau

Zudem: Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus einer gigabitfähigen Infrastruktur bis 2025 wurden im Rahmen des „Pakt Digitale Infrastruktur“ der Staatsregierung gemeinsam mit Netzbetreibern und kommunalen Spitzenverbänden vereinbart
Unterstützung des Breitbandausbaus durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Unternehmen
StMFH StMWi

3.2 EHRENAMT, VEREINSLEBEN UND GESAMTGESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT DAUERHAFT FESTIGEN

Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Vernetzung intensivieren
Vernetzung von Alteingesessenen und Zugezogenen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts -/- Appell an Kommunen, Bürgerinnen und Bürger
Professionelle Kümmerer in allen Kommunen als Koordinierungsstellen und Unterstützer für das Ehrenamt
  • Freistaat förderte den Aufbau von 65 Koordinierungsstellen Bürgerschaftliches Engagement (KoBe) mit über 2,1 Mio. €
  • Flächendeckendes Netz von Freiwilligenagenturen, -zentren und KoBes als ortsnahe Ansprechpartner
  • Derzeit Modellförderung zur Weiterentwicklung zu Zentren für lokales Freiwilligenmanagement
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMAS
Zentrale Vernetzungsstellen für das Ehrenamt etablieren Mit dem Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (LBE) und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (lagfa bayern) sowie den Freiwilligenagenturen vor Ort stehen den Ehrenamtlichen in verschiedenen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen Ansprechpartner zu allen Themen des Bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMAS
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Vergütung erhöhen / Anerkennung stärken
Förderung durch höhere Pauschalen und Steuerfreibeträge

Die Förderung des Ehrenamts wird von der Bayerischen Staatsregierung seit jeher unterstützt, u. a.

  • Erhöhung der Ehrenamtspauschale (von 720 €) auf 840 € und des Übungsleiterfreibetrags (von 2.400 €) auf 3.000 € mit dem Jahressteuergesetz 2020
  • Aktuell Entschließungsantrag des Landes Schleswig-Holstein zur Anhebung der Steuerfreibeträge (Drucksache 473/22): Das Vorhaben wird von Bayern grundsätzlich unterstützt;
    in Planung: Ausschussberatung im Bundesrat noch nicht abgeschlossen
    Aktueller Stand (Juli 2024):
    Behandlung der Initiative Schleswig-Holsteins im Bundesrat weiterhin noch nicht abgeschlossen; 
    Beschluss Ministerrat am 2. Juli 2024 für Anträge im Bundesrat:
    Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 1.000 € und des Übungsleiterfreibetrags auf 3.500 €; darüber hinaus Einführung einer Steuerermäßigung für unentgeltlich ehrenamtlich Tätige
Unterstützung durch Freistaat Bayern; weitere Umsetzung nur durch eine bundeseinheitliche Regelung möglich
StMFH
Anerkennung des Ehrenamts durch ein „Zeitkonto“ für die Rente Geprüft, aber aus folgenden Gründen aktuell nicht weiterverfolgt:
  • Berücksichtigung in gesetzlicher Rentenversicherung setzt grundsätzlich Beitragszahlung voraus; diese kann weder den Ehrenamtlichen noch der Rentenversichertengemeinschaft aufgebürdet werden
  • Hoher Verwaltungsaufwand für die Rentenversicherungsträger und die Einrichtungen, bei denen die Ehrenamtlichen tätig sind
  • Die Abgrenzung, für welche Tätigkeiten und ab welchem Zeitaufwand es eine Anerkennung in der Rente geben soll, ist nicht gerecht möglich
  • Rentner sowie Personen mit einer Versorgung außerhalb der Rentenversicherung würden benachteiligt
  • Generell wird eine Monetarisierung des Ehrenamtes abgelehnt, da finanzielle Anreize ein falsches Signal für eine gesellschaftliche Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements setzen
Zuständigkeit liegt beim Bund
StMAS
Würdigung des Engagements von Vereinsvorsitzenden, die lange im Amt sind Es gibt bereits verschiedenste Anerkennungsinstrumentarien der Staatsregierung, die an langjährig engagierte Ehrenamtliche ausgereicht werden können, wie:
  • Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt
  • Bayerische Ehrenamtskarte
  • Ehrenamtsnachweis Bayern für alle Engagementbereiche
  • Weitere Möglichkeiten zur Würdigung des ehrenamtlichen Einsatzes, die bereits praktiziert werden: u. a. Feuerwehr-Ehrenzeichen, Ehrenzeichen für Hilfsorganisationen, kommunale Dankurkunde für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung, Ehrenmedaille für besondere Verdienste um den Sport, Ehrenurkunde für verdiente Feldgeschworene, Staatsmedaille Umwelt und die Auszeichnung Grüner Engel
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Vereine
StMAS
Ehrenamtskarte sollte weiter ausgebaut werd

Derzeit gibt es in Bayern über 200.000 gültige Karten, der Ausbau der Ehrenamtskarte erfolgt stetig, u. a. Ausbau der Akzeptanzstellen und Vergünstigungen oder Verlosungsaktionen;
in Planung: Digitale Ehrenamtskarte (ab 1. April 2023)

Aktueller Stand (Juni 2024):
Die Einführung der digitalen Ehrenamtskarte erfolgte als Angebot an die Landkreise und kreisfreien Städte zum 1. Juli 2023. Bislang beteiligen sich 80 Landkreise und kreisfreie Städte.
Umsetzung durch Freistaat Bayern
StMAS
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Unterstützungsangebote ausbauen
Kommunen und staatliche Stellen sollten verpflichtet werden, Vereine bestmöglich beratend zu unterstützen In Bayern hat die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements seit 2014 Verfassungsrang (Art. 121 der Bayerischen Verfassung); Bayern hat die entsprechende Infrastruktur geschaffen:
  • Freistaat förderte 65 Koordinierungsstellen Bürgerschaftliches Engagement (KoBe) mit über 2,1 Mio. €; derzeit Modellförderung zur Weiterentwicklung zu Zentren für lokales Freiwilligenmanagement
  • Flächendeckendes Netz von Freiwilligenagenturen, -zentren und KoBes als ortsnahe Ansprechpartner
  • Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (LBE), Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (lagfa bayern) sowie Freiwilligenagenturen vor Ort fungieren als Ansprechpartner
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen
StMAS
Mehr Arbeitnehmerrechte zur Freistellung für das Ehrenamt (2–3 Arbeitstage pro Jahr)
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Ein genereller Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Ausübung von Ehrenämtern besteht nicht; bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung Sonderurlaub gewährt werden (nach § 28 TV-L); eine tarifliche Ausweitung des Anspruchs auf Freistellung für das Ehrenamt müsste tarifvertraglich geregelt werden, da der Freistaat Bayern als Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verpflichtet ist, die von der TdL abgeschlossenen Tarifverträge einzuhalten
  • Beamtinnen und Beamte: Es kann neben einer Freistellung zur Ausübung kommunaler Ehrenämter auch eine Freistellung zur Ausübung anderer ehrenamtlicher Tätigkeiten im öffentlichen Leben gewährt werden (bis zu fünf Stunden wöchentlich)
  • Jugendarbeit: Mit der Änderung des Jugendarbeitfreistellungsgesetzes (JArbFG) in der Fassung vom 27. März 2017 wurden die Freistellungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter verbessert; die Jugendleiterinnen und Jugendleiter haben einen Anspruch auf Freistellung im Umfang vom bis zum Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit im Jahr (vgl. Art. 2 Abs. 1 S. 1 JArbFG); Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, für die Zeit der Freistellung nach diesem Gesetz eine Vergütung zu gewähren
Appell an Unternehmen, Gewerkschaften
StMAS StMFH
Schulungsangebote zur Digitalisierung der Vereinsarbeit (Mitgliederverwaltung, Öffentlichkeitsarbeit)

Schulungsangebote bereits vorhanden über

  • Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (LBE) und Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (lagfa bayern) sowie verschiedene Verbände
  • Angebot Digital Verein(t) mit Workshops zur Unterstützung des Ehrenamts bei der Digitalisierung in 21 Standorten in ganz Bayern
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Projekt wurde 2023 wegen Erfolges verlängert und von 21 auf 28 Standorte ausgebaut
Unterstützung durch Freistaat Bayern, LBE, lagfa bayern sowie weitere Vereine und Verbände
StMAS StMD
Schulung und Information zu Haftungsfragen Angebote vorhanden:
  • Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (LBE) und Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (lagfa bayern) sowie verschiedene Verbände
  • Kostenlose Broschüren „Der eingetragene Verein“ und „Vereinsrecht – Rund um den eingetragenen Verein (e. V.)“ mit Informationen zur Haftung und Haftungsbegrenzung
Unterstützung durch Freistaat Bayern, LBE, lagfa bayern sowie weitere Vereine und Verbände
StMAS
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Bürokratie reduzieren
Haftungsrisiko für Vereinsvorsitzende muss verringert werden, Vorstände sind keine Juristen

Für Vereinsvorsitzende besteht bereits eine Haftungsprivilegierung (gem. § 31a BGB); danach ist die Haftung des Vorstands auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt, wenn dieser unentgeltlich tätig ist oder jährlich eine Vergütung von nicht mehr als 840 € erhält

  • Auch jenseits dieser Grenzen muss ein Vereinsvorstand nicht notwendig juristisches Wissen haben, sondern die im konkreten Fall gebotene und zumutbare Sorgfalt beachten und sich ggf. beraten lassen
  • Zusätzlich ist eine Modifizierung der Innenhaftung durch entsprechende Regelungen, z. B. in der Satzung möglich
  • Bestimmte Haftungsrisiken können durch den Abschluss entsprechender Versicherungen abgedeckt werden
Aktueller Stand (Juli 2024):
Der Freistaat Bayern wird einen Gesetzesentwurf zur Änderung des BGB als Gesetzesinitiative im Bundesrat einbringen. Der Entwurf sieht vor, die Haftungsfreibeträge von derzeit 840 € auf 3.000 € zu erhöhen.
Zuständigkeit liegt beim Bund
StMJ StMAS
Unterstützung von Vereinen bei der Umsetzung bürokratischer Anforderungen (DSGVO, Steuererklärung, erweitertes Führungszeugnis in der Jugendarbeit)
  • Eine allgemeine steuerliche Unterstützung erfolgt seit 2011 z. B. durch die Veranstaltungsreihe „Vereinsbesteuerung“ mit den örtlichen Finanzämtern;
    aktuell in Prüfung: eine Unterstützung bei der Erstellung der elektronischen Steuererklärung
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Die Maßnahme wurde umgesetzt: Als Hilfe zur Erstellung der Steuererklärung für gemeinnützige Vereine steht seit August 2023 auf www.elster.de ein Leitfaden zur Verfügung.

  • Bayerischer Weg zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): verschiedene Schulungsangebote seitens der Staatsregierung
  • Vereinswiki unterstützt mit Tipps, Werkzeugen und möglichst kurzen Fachinformationen die Vorstandsarbeit
Unterstützung durch Freistaat Bayern; teilweise liegt die Zuständigkeit auch beim Bund
StMFH
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Mitgliederwerbung intensivieren
Tag der Vereine in den Schulen; junge Leute wissen oft nicht, was es in den Gemeinden gibt

Verschiedene Möglichkeiten der Mitgliederwerbung sind u. a.:

  • Sport-nach-1-Modell als Bindeglied zwischen Schule und Verein: zur Talentsichtung und Mitgliedergewinnung; Bewerbung durch Bayern-Tour in Schule und Verein
  • Trikot-Tag des BLSV an bayerischen Schulen
  • Projekt „Mentor Sport-nach-1"</span“
  • Modell „Freiwilligendienst Sport im Ganztag“
  • Ausweitung der finanziellen Unterstützung erfolgt: Sport-nach-1-Modell; zusätzlich staatliche Förderung von Sportarbeitsgemeinschaften (sog. SAG-Pauschale) als zusätzlicher Zuschuss zur Vereinspauschale
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell auch an Kommunen und Vereine, sich für die Mitgliederwerbung zu engagieren
StMUK
Fortbildungsangebote zur Gewinnung, Bindung und Aktivierung von Mitgliedern

Handreichungen/Werkzeugkoffer für Vereine zur Mitgliedergewinnung
Angebote bereits vorhanden über:
  • Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (LBE) und Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (lagfa bayern) sowie verschiedene Verbände
  • Vereinswiki unterstützt die Vereinsarbeit mit Tipps, Werkzeugen und möglichst kurzen Fachinformationen
Unterstützung durch Freistaat Bayern, LBE, lagfa bayern; Appell an Vereine, diese zu nutzen
StMAS
Vorstellung der Vereine für Neubürgerinnen und -bürger im Rahmen eines jährlichen Festtage -/- Appell an Kommunen und Vereine
Neue Strukturen schaffen für Menschen, die sich nur punktuell für begrenzte Zeit engagieren wollen
  • Über Engagementplattform www.freilich-bayern.de können sich Interessierte ein entsprechendes Engagement suchen
  • Vereine sollten selbst entsprechende (digitale) Angebote schaffen
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell auch an Vereine
StMAS
Ehrenamtliche Tätigkeit für minderjährige Schülerinnen und Schüler ermöglichen (bspw. als Co-Bademeisterin oder -Bademeister für Inhaberinnen und Inhaber von Rettungsschwimmerabzeichen Ehrenamtliches Engagement ist grundsätzlich unabhängig vom Alter, bereits jetzt können sich Kinder und Jugendliche engagieren, z. B. bei der Kinder- und Jugendfeuerwehr:
  • Ob und in welchem Umfang sich Minderjährige engagieren, hängt von der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und von der Art des Engagements ab; dies ist jeweils vor Ort im Rahmen eventuell einschlägiger gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der Jugendschutzvorschriften zu entscheiden; das Wohl der Minderjährigen muss bei aller Engagementbereitschaft im Mittelpunkt stehen
  • Freistaat fördert bspw. das Projekt „Lernen durch Engagement“ – eine Verbindung von ehrenamtlichem Engagement und schulischem Lernen
Appell an Vereine, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie alle Minderjährigen
StMAS
Die Bedeutung und Möglichkeit des Ehrenamts sollte in den Schulen unterrichtet werden

Ehrenamtliches Engagement als Thema ist im LehrplanPLUS verankert, z. B. fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel „Soziales Lernen“, Fachlehrpläne Ethik sowie Katholische und Evangelische Religionslehre
In Planung: Verstärkte Möglichkeit der Profilbildung in der gymnasialen Oberstufe: Ab Schuljahr 2024/2025: Neues Profilfach „Sport und Gesellschaft“, u. a. als weitere Möglichkeit zum Erwerb einer Übungsleiterlizenz im schulischen Kontext

Aktueller Stand (Juni 2024):
Gymnasien haben in der neuen Oberstufe (Profil- und Leistungsstufe/PuLSt) ab dem Schuljahr 2024/2025 die Möglichkeit, im Rahmen der Fächer des Zusatzangebots gem. Anlage 4 (zu § 15 Abs. 2) GSO zur individuellen Profilbildung in Jgst 12 und/oder Jgst 13 das neu konzipierte und im LehrplanPLUS verankerte Fach „Sport und Gesellschaft“ (SuG) für zusätzliche individuelle Schwerpunktsetzung und Profilierung im sportlichen Bereich anzubieten. Das Profilfach „SuG“ bietet auch Anknüpfungspunkte zum außerschulischen organisierten Sport und in diesem Kontext die Möglichkeit des Erwerbs einer Übungsleiterlizenz.
Umsetzung durch Freistaat Bayern
StMUK
Information zu Möglichkeiten des Engagements Es wurde eine Engagementplattform www.freilich-bayern.de entwickelt, über die sich Interessierte ein entsprechendes Engagement suchen können Umsetzung durch Freistaat Bayern
StMAS
Möglichkeiten in Ehrenämter „hineinzuschnuppern“ Vereine und Verbände haben die Möglichkeit, niederschwellige Angebote für Interessierte zu schaffen Appell an Vereine und Verbände
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Finanzielle Unterstützung ausweiten
Steuerliche Erleichterung bei Vereinsfesten

Forderung mit Jahressteuergesetz 2020 bereits umgesetzt: Erhöhung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (von 35.000 €) auf 45.000 € seit 2020 (vgl. § 64 Abs. 3 Abgabenordnung); sofern diese Einnahmengrenze nicht überschritten wird, unterliegen Gewinne nicht der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (z. B. größere Vereinsfeste)

Aktueller Stand (Juli 2024):
Beschluss Ministerrat am 2. Juli 2024:
Forderungen: Anhebung der Besteuerungsgrenze des § 64 Abs. 3 AO von 45.000 € auf 55.000 € und zugleich Flexibilisierung der Besteuerungsgrenze (3-Jahresbetrachtung, um die Wirkung einmaliger Jubiläumsfeste abzufedern); darüber hinaus Anhebung der Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme des pauschalen Vorsteuerabzugs von 45.000 € auf 55.000 € (§ 23a Abs. 2 UStG)
Umsetzung durch Bund
StMFH
Finanzielle Hilfe beim Versicherungsschutz für Vereinsfeste
  • Subsidiärer Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Bayerischen Ehrenamtsversicherung
  • Jeder Verein und Verband ist für den Versicherungsschutz seiner Mitglieder selbst verantwortlich ➔ weitere finanzielle Unterstützung daher nicht möglich
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Vereine, Verbände
StMAS
Regionalbudget über das Jahr 2023 hinaus fortsetzen

Ein Antrag Bayerns auf Verlängerung wurde beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestellt;
Aktuell zur Entscheidung: Voraussichtlich erfolgt eine Verlängerung bis Ende 2025

Aktueller Stand (Juni 2024):
Angebot der Schulen der Dorf- und Landentwicklung Thierhaupten, Plankstetten, Klosterlangheim zur Information und Motivation; Ausweitung der Initiative HeimatUnternehmen als bayernweites Angebot der Verwaltung für Ländliche Entwicklung ist Ziel.
Zuständigkeit beim Bund
StMELF
Höhere Förderungen von ehrenamtlichen Strukturen, um die Effekte der Pandemie aufzuheben

Der Freistaat Bayern unterstützt insbesondere durch:

  • Finanzielle Förderung von Dachverbänden der Heimatpflege
  • In einzelnen Engagementbereichen, die auch bereits staatliche Fördergelder für ihre Arbeit erhalten, wurde ein coronabedingter Ausgleich ermöglicht, z. B. höherer Zuschuss bei den Tafeln, doppelte Vereinspauschale oder im Bereich der Heimatpflege durch ein Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschl. Faschingsvereine)
  • Zusätzliche Mittel (Billigkeitsleistung) in Höhe von 60.000 € an alle Landkreise und kreisfreien Städte zur Koordination ehrenamtlichen Engagements zur Unterstützung insbesondere älterer Menschen, aber auch anderer Risikogruppen, die stärker durch das Coronavirus gefährdet waren
  • Bürgermitwirkung ist wesentlicher Faktor bei den Projekten der Landentwicklung/Ländlichen Entwicklung: In Seminaren der Schulen der Dorf- und Landentwicklung werden Menschen motiviert und befähigt, sich aktiv einzubringen
  • In der Dorferneuerung werden bspw. mit der Errichtung von Dorfgemeinschaftshäusern die notwendigen Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement geschaffen; in der Städtebauförderung kann die Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Dorfgemeinschaftshäusern gefördert werden
  • Ehrenamtliches Engagement in den Lokalen Aktionsgruppen ist bei LEADER Voraussetzung für die Entstehung und Förderung von LEADER-Projekten

Auf Bundesebene wurde die Deutsche Stiftung Ehrenamt und Engagement zur Unterstützung des Ehrenamtes eingerichtet

Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMAS StMELF StMFH
Bezuschussung der Mitgliedsbeiträge für Kinder- und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können nach den gesetzlichen Bestimmungen Unterstützung im Rahmen von „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ (BuT) beziehen – dies beinhaltet auch Mitgliedsbeiträge für Sportvereine;
BuT-Leistungen können auch bezogen werden, wenn das laufende Einkommen zwar für den notwendigen Lebensunterhalt (insbesondere Regelbedarf und Kosten für Unterkunft und Heizung) ausreicht, aber nicht zur Abdeckung der BuT-Bedarfe

Umsetzung durch Bund
StMAS

3.3 BAYERNS GESCHICHTE, TRADITIONEN, BRÄUCHE, KULTUR UND DIALEKTE

Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Dialekt, Brauchtum, Traditionen im Bildungsbereich stärker verankern
Schulfach Dialekt sollte zum Pflichtfach werden

In Grundschulen sollten einige Fächer auf Hochdeutsch und andere im Dialekt unterrichtet und damit beide Sprachen gleichwertig geschätzt werden
  • Um schulartübergreifend Mundarten in Bayern zu unterstützen und die Verbundenheit der Schülerinnen und Schüler mit ihrer bayerischen Heimat zu stärken, stellt der Freistaat die ISB-Handreichungen „Dialekte in Bayern“ und „MundART WERTvoll“ bereit
  • Als Unterstützung dienen u. a. das Online-Portal zum Themenbereich „Dialekt und regionale Kultur“ mit fortwährend aktualisierten Aufgabenvorschlägen, Projektideen und Medientipps sowie weitere Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte
  • Schulen haben im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit die Möglichkeit, in Arbeitsgemeinschaften oder Wahlkursen Schwerpunkte im Bereich „Dialekt und Brauchtum“ zu bilden

In Planung: Zudem ist zum Schuljahr 2023/2024 ein regelmäßiger „Dialekt-Newsletter“ geplant

Aktueller Stand (Juni 2024)
Anliegen umgesetzt: Der regelmäßig erscheinende Newsletter der Leseförderungsinitiavite #lesen.bayern greift zuverlässig. Darüber hinaus informiert das eigens für die schulische Förderung von Dialekt und regionaler Kultur entwickelte Portal über Veranstaltungen und Partner der Dialektpflege
 
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMUK
Schulstunden mit heimatnaher Geschichte/Heimatkunde stark fördern

Der Vorschlag wird seitens der Staatsregierung umgesetzt:

  • Heimatnahe Geschichte und heimischer Lebensraum sind Themen im Heimat- und Sachunterricht an der Grundschule
  • Bayerische Landesgeschichte ist zudem Teil der Lehrpläne aller weiterführenden Schularten
  • Im Bereich schulische Bildung gibt es bereits zahlreiche Aktivitäten, z. B. im Schulportal des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) zu regionaler Kultur
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMUK
Pflege Liedgut und Gedichte in Kindergarten und Schule

Beschäftigung mit Liedgut und Gedichten (auch im Dialekt) ist bereits Bestandteil der Lehrpläne: Musikalische Bildung als Bildungsziel im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan gesetzlich fest verankert (Umsetzung ist Aufgabe der Kita-Träger)

Umsetzung durch Freistaat Bayern; Appell an Träger von Kindertageseinrichtungen und ggf. Versorgung dieser mit Informationen
StMAS StMUK
Brauchtum, Volksmusik fest in den Unterricht einbinden
  • Bereits Bestandteil des aktuellen LehrplanPLUS sind Volkslieder, Musizieren von Volksmusik und Umsetzen von Volkstänzen sowie das Thema Brauchtum
  • Freistaat unterstützt zudem mit ISB-Online-Unterstützungsportal „Dialekt und regionale Kultur“
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMUK
Bayerns Orte haben so eine bewegte, interessante, oft auch dunkle Geschichte. Bayerns Unis könnten Themen auswählen und bearbeiten, die von professionellen Agenturen mit spannenden App-Spielen oder Augmented-Reality-Angeboten vermittelt werden. Jede größere Stadt, jeder Landkreis könnte sich eine Stadt-App programmieren lassen, die als Spiel über die Geschichte informiert

Ansätze dazu sind:

  • Filmförderung und Förderungen für Videospiele und Virtual Reality, u. a. spielen auch Aspekte der bayerischen Kultur/Geschichte/Identität/Heimat bei der Gewährung der Förderung eine wichtige Rolle
  • Forschungsprojekt mundartliche Ortsnamenerfassung, erfasst Heimatgeschichte auch digital
  • Unterstützung geeigneter Projekte im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie
    Aktueller Stand (Juli 2024): 
    Weitere Programme: Pilotförderprogramm Heimat.Engagiert und Förderprogramm Regionalkultur
  • Beratung und Unterstützung der 13 BayernLabs bei Augmented-Reality-Angeboten oder Virtual-Reality-Angeboten in der jeweiligen Region
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StK StMFH
Dialekthaus: Mehrgenerationen- Projekte für mehr Dialekt in Kindergärten und Schulen Vorschlag kann aufgrund der verkürzten Darstellung nur bedingt bewertet werden; es wird davon ausgegangen, dass es sich um kommunale Projekte mit Dialektangeboten handelt;
die Zusammenarbeit mit externen Partnern (z. B. Dialekthäusern, lokalen Mehrgenerationen-Projekten) ist für die Schulen jederzeit möglich (gemäß Art. 2 Abs. 5 BayEUG); über Form und Ausmaß einer Zusammenarbeit mit externen Partnern entscheiden die Schulen selbst (Bildungsauftrag der eigenverantwortlichen Schule – gemäß Art. 2 Abs. 4 BayEUG); die Umsetzung der verbindlich vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsziele von staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen obliegt den Trägern, diese entscheiden selbst, ob sie dafür externe Angebote in Anspruch nehmen oder nicht
Appell an Träger von Kindertageseinrichtungen sowie an Kommunen, Angebote zu nutzen
StMAS, StMUK
Bayern hat die größte und vielfältigste Museumslandschaft in Deutschland. Kleine, ehrenamtlich geführte Heimatmuseen stehen vor großen Herausforderungen (u. a. rechtliche Vorgaben, Brandschutz, Corona-Folgen). Staat muss mehr unterstützen, sonst droht ein Museumssterben Die Unterstützung nicht staatlicher Museen, wie Heimatmuseen, erfolgt durch Projektförderung (z. B. durch den Kulturfonds Bayern, die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern) sowie durch das umfangreiche Beratungsangebot der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern – einer Service-Einrichtung des Freistaats Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWK
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Heimatgeschichte pflegen und erlebbarer machen
Heimatgeschichte mit modernen Werkzeugen darstellen: Multimedia, Theater, historisch-kulinarische Stadtführungen, Kinderstadtführung als Erlebnis

Die staatlichen Institutionen entwickeln zahlreiche Angebote der digitalen Kulturvermittlung, u. a.

  • das 2021 erstmals ausgeschriebene Programm kultur.digital.vermittlung
  • baut das Kulturportal bavarikon, das bereits seit 2013 Kultur Bayerns digital präsentiert, das Vermittlungsangebot aktuell stark aus
  • sind fachübergreifende Vermittlungsprojekte im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie förderfähig
    Aktueller Stand (Juli 2024): 
    Weitere Förderprogramme: Pilotförderprogramm Heimat.Engagiert und Förderprogramm Regionalkultur
Umsetzung durch Freistaat Bayern; Appell auch an Museen, Kommunen
StMFH
Jugendlichen den Raum zur Verwirklichung ihrer Interessen und erfolgreichen Fortführung der bayerischen Heimatgeschichte geben

Der Freistaat unterstützt beispielsweise Aktivitäten im Bayerischen Trachtenverband e. V. im Bereich der Heimat-, Brauch- und Trachtenpflege mit Schwerpunkt Jugendarbeit

Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMFH
Ortsgeschichten sammeln und in einem gemeinsamen Portal veröffentlichen. Dazu: Interviews zu persönlichen Geschichten/ Erlebnissen führen; alte Dokumente wie Fotos, Filme etc. sammeln und veröffentlichen Wird gemacht im Forschungsprojekt mundartliche Ortsnamenerfassung Projektförderung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, Vereine, Verbände
StMFH
Archivarbeit fördern und besser zugänglich machen

Der Kulturfonds Bayern fördert bereits Projekte und Investitionen nicht staatlicher Archive
In Planung: Ein neues modernes Archivgesetz

Aktueller Stand (Juni 2024):
Ein Entwurf für ein Änderungsgesetz zum Bayerischen Archivgesetz wird derzeit erarbeitet.
Projektförderung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, Vereine, Verbände
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Bedeutung von Kultur als Ganzes stärken
Kulturamt als „Pflichtaufgabe“ für Städte und Gemeinden

Hauptamtliche, ausgebildete/ professionelle Kulturamtsleiter in jeder Gemeinde
Die örtliche Kulturpflege liegt nach der Bayerischen Verfassung bei den Kommunen (Art. 83 Abs. 1 BV) Apell an Kommunen
Jährliches Fest der Kulturen

In Planung:

  • Ausrichtung eines „Fests der Kulturen“ wird für das Jahr 2023 geprüft
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Das "Barockfest der Kultur" fand vom 7. - 9. Juli 2023 in Regensburg statt.

  • Darüber hinaus findet am 14. Mai 2023 erstmalig ein „Tag des immateriellen Kulturerbes“ statt
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Tag des immateriellen Kulturerbes (IKE) sehr erfolgreich durchgeführt; 2024 wird ein Fotowettbewerb zur Sichtbarmachung des IKE veranstaltet.
Umsetzung durch Freistaat Bayern; Appell auch an Kommunen, Vereine, Verbände
StMFH
Mehr kulturelle Angebote, die mit der Region zu tun haben, z. B. Stadtführungen Kulturelles Angebot obliegt den Kommunen im Rahmen des kommunalen Kulturauftrags Appell an Kommunen, im Rahmen kommunalen Kulturauftrags tätig zu werden
Stärkere Kulturförderung im ländlichen Raum Der Kulturfonds Bayern – Bereich Kunst und Kultur, dessen Förderschwerpunkte insbesondere im ländlichen Raum liegen, ist hier beispielhaft zu nennen; die Förderung von Maßnahmen in München und Nürnberg sind im Kulturfonds grundsätzlich ausgeschlossen Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWK
Entwicklung regionaler Kulturstrategien Das Aufsetzen einer regionalen Kulturstrategie obliegt den Kommunen im Rahmen des kommunalen Kulturauftrags Apell an Kommunen
Förderung der Jugendkultur Der Freistaat fördert dazu seit 2022 ein von der Landesvereinigung kulturelle Bildung durchgeführtes Projekt mit dem Ziel einer Bestandsaufnahme und Entwicklungsarbeit zur kulturellen Bildung, einschließlich der Sichtbarmachung der kulturellen Bildung in den Regionen Bayerns (u. a. mit Praxis- und Entwicklungslaboren mit den Akteuren der Kultur- und Bildungslandschaft in allen Regierungsbezirken) Umsetzungsmaßnahme durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Vereine, Verbände
StMWK
Kulturelle Begegnungsstätten für Jung und Alt, alteingesessen und zugezogen -/- Apell an Kommunen
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Heimatpflege – Bräuche und Traditionen im Alltag pflegen, fest verankern und weiterentwickeln
Identitätsstiftende Stadt- und Lebensraumgestaltung sowie traditionelle Architektur
  • Mit Beratung und Förderungen setzt sich der Freistaat insbesondere im Rahmen der Städtebauförderung für den Erhalt lebendiger Stadt- und Ortskerne sowie für nachhaltige Planungen der Kommunen ein
  • Themenbereich wurde im Rahmen des Forums.Heimatpflege.Kommunal 2022 und des Förderpreises „Heimatpflege-Ausgezeichnet!“ aufgegriffen;
    in Planung: Thema soll im Rahmen der Heimatpflege weiterverfolgt werden
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    In Umsetzung: Wird im Rahmen der Heimatpflege, soweit möglich, aufgegriffen und weiterverfolgt
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen
StMB StMFH
Tag der Heimat einführen

In Planung: Bayernweiter „Heimat.Erlebnistag“

Aktueller Stand (Juni 2024):
Bayernweiter "Heimat.Erlebnistag" bereits zum zweiten Mal gemeinsam mit Bezirken und Landesverein für Heimatpflege e.V. erfolgreich durchgeführt. Am 21. Mai 2023 und 5. Mai 2024 wurde die Vielfalt und das Facettenreichtum Bayerns bei einem vielfältigen Veranstaltungsangebot spürbar und für die Bürger erlebbar gemacht. Der nächste Heimat.Erlebnistag ist für 2026 geplant.

 

Umsetzung durch Freistaat Bayern geplant
StMFH
Förderung der Bräuche: Herausgabe einer Sammlung aller Bräuche – je Regierungsbezirk ein Buch; Herausgabe eines Bayern-Heimat-Quartett-Spiels, um spielerisch Heimat besser kennenzulernen

Zuständigkeit liegt bei den Bezirken, hierzu bereits diverse Veröffentlichungen in den Bezirken und beim Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e. V. vorhanden, wie das Heimat-Quartett oder das Brauchwiki

Umsetzung durch Bezirke und Landesverein
StMFH
Ortsbegehungen mit Heimatpflegerinnen und -pflegern im Dorf oder im alten Ortskern eines Marktes oder eines Stadtteils -/- Appell an Kommunen, Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger
Persönliches „Storytelling“ zwischen Generationen: Ältere Menschen erzählen vor Kinder- und Jugendgruppen über ihre Kindheit, den Übergang Schule – Beruf – Elternschaft und gelebte Traditionen -/- Appell an Kommunen, Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, Vereine, Verbände, Bürgerinnen und Bürger
Beschilderung von (Bauern-)Häusern mit dem Hausnamen

Erfolgt häufig im Zusammenhang mit Ortsjubiläen; erfordert die Arbeit von aktiven Interessierten vor Ort; aber: Nicht jeder Hausbesitzer möchte ein solches Schild an seinem Eigentum haben

Umsetzung durch bzw. Appell an Kommune, Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger
Digitales Angebot: Ankündigung von Veranstaltungen mit Erläuterung von Traditionen und Bräuchen -/- Appell an Kommunen, Vereine, Verbände
Traditionelle Vereine im „Verjüngungsprozess“ proaktiv begleiten, d. h. Übergabe von Verantwortung „von außen“ mit Wertschätzung unterstützen Der Freistaat unterstützt die Dachverbände der Heimatpflege bei der Jugendarbeit finanziell mit Förderungen Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMFH
Regionale Feste und Traditionsveranstaltungen aufwerten und besser vermarkten

Der Freistaat unterstützt Feste und Traditionsveranstaltungen über die Öffentlichkeitsarbeit des Immateriellen Kulturerbes sowie über das bayernweite Online-Portal Volksmusik

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell auch an Kommunen, Vereine und Verbände
StMFH
Verstärkte Einbindung der Heimatpflege in öffentlichen Gremien

Der Landesverein für Heimatpflege sowie die Bezirksheimatpflegerinnen und
-pfleger werden regelmäßig in Entscheidungen auf Landesebene eingebunden

Appell an öffentliche Gremien
StMFH StMWK
Heimatkunde-Vereine stärken und junge Leute einbeziehen Der Freistaat unterstützt die Dachverbände der Heimatpflege bei der Jugendarbeit finanziell mit Förderungen Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMFH
Moderne Traditionen erforschen und vermitteln – wo entstehen neue Traditionen? Moderne, modernisierte, neue oder erneut eingeführte Traditionen und deren Vermittlung sind ein wichtiges Thema in Erhebungsprojekten des Instituts für Volkskunde Umsetzung durch Wissenschaft/ Universitäten
StMWK
Förderung der Jugend ELJ/KLJB/Jugendgruppe – sie erhalten Brauchtum und Kultur

Jugendverbände tragen u. a. zur Kultur- und Brauchtumspflege bei; der Bayerische Jugendring K. d. ö. R. (BJR) nimmt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales öffentliche Aufgaben wahr und fördert landesweit tätige Jugendverbände; zudem existieren zahlreiche Förderrichtlinien des BJR, über die die Jugendverbände vor Ort partizipieren können

Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMAS
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Finanzierung unbürokratisch ausweiten
Unbürokratischer Fonds für brauchtumsbezogene Kleinprojekte bis 500 Euro, wie Materialkosten für Gipfelkreuz-Sanierung, Osterbrunnen oder Maibaum

Derzeit: Kleinstfonds wird geprüft

Aktueller Stand (Juni 2024):
Umsetzung ist erfolgt, Pilotförderprogramm Heimat.Engagiert ist am 13. Dezember 2023 gestartet
Umsetzung durch Freistaat Bayern wird geprüft
StMFH
Finanzielle Unterstützung für Vereine, die Traditionen und Heimatgeschichte pflegen und weitergeben Der Freistaat unterstützt die Dachverbände der Heimatpflege finanziell mit Förderungen Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMFH
Mehr Förderung, um Heimatgeschichte digital zu erforschen und vermitteln
  • Der Freistaat unterstützt die Dachverbände der Heimatpflege finanziell mit Förderungen
  • Zielgruppengerechte Aufbereitung geschichtlicher Themen bei innovativem, fachübergreifendem Ansatz und Schwerpunkt Digitalisierung im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie förderfähig
    Aktueller Stand (Juli 2024): 
    Weitere Programme: Pilotförderprogramm Heimat.Engagiert und Förderprogramm Regionalkultur
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMFH
Unterstützung des Unterfränkischen Dialektinstituts (UDI) der Universität Würzburg und die Förderung der Zusammenarbeit mit den unterfränkischen Schulen Projektbezogene Unterstützung bei innovativem, digitalem Ansatz im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie möglich Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMFH

4.1 ENERGIEWENDE BESCHLEUNIGEN

Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Förderung/Rahmenbedingungen weiter anpassen
Förderung von Photovoltaik (PV) und Windkraft auch für Privathaushalte
  • Die Förderung von Privathaushalten beim Bau einer PV-Anlage ist über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und ggf. durch die Kreditförderung der KfW möglich
  • Zudem bestehen private Beteiligungsmöglichkeiten an Bürgerenergiegesellschaften, damit ist eine Beteiligung an der Windenergieprojektumsetzung möglich und somit kann indirekt von der öffentlichen Förderung in diesem Bereich privat profitiert werden
Förderrahmen durch Bund; Appell an Bürgerinnen und Bürger zur Umsetzung
StMWi
Mehr Geld für Förderung und Ausbau regenerativer Energiequellen und energetischen Bauens

Regenerative Energiequellen und deren Ausbau sind ein großes Anliegen auf allen Ebenen:

  • Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden 2023 die Fördersätze für PV-Anlagen angehoben (für Teileinspeisungsanlagen je nach Anlagengröße um 1 bis 1,5 Ct. pro kWh (von zuvor 5,2 bis 6,8 Ct. pro kWh); für Volleinspeisungsanlagen wurden die Fördersätze noch deutlicher angehoben)
  • Die Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Infrastrukturen wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt
  • Auch in der nationalen Städtebauförderung werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert
  • Energieeffizientes Bauen wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert
  • Zudem gibt es ergänzende Zuschüsse für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im sozial geförderten Wohnungsbau
  • Mit dem neuen Förderprogramm „BioWärme“ wird für den Fuel Switch mehr Bioenergie zur Wärmeerzeugung eingesetzt
Förderrahmen durch Bund und Freistaat Bayern; Appell an Kommunen sowie alle Bürgerinnen und Bürger zur Umsetzung
StMELF StMWi
10 H-Regelung sollte abgeschafft werden, ebenso wie Regeln, die Solarkraft auf Hausdächern verhindern

Seit 2023: Vereinfachungen und Verbesserungen für private PV-Anlagen durch das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG):

  • Gesetz zur Lockerung der 10 H-Regelung seit November 2022 in Kraft
  • Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung bzgl. verringerter Brandschutzabstände für Solaranlagen auf Dächern wird aktuell im Landtag beraten

In Planung:

  • Anpassung der rechtlichen Vorgaben für Denkmalschutz – erneuerbare Energien ➔ Beschluss des Entwurfs zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes liegt Bayerischem Landtag vor
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetztes (BayDSchG) ist mit Wirkung zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten.

  • Vereinheitlichung der Abstandsvorgaben bzgl. Brandschutz soll am 1. März 2023 in Kraft treten (vgl. Art. 30 Abs. 5 BayBO)
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Die Abstandsvorgaben bzgl. Brandschutz sind vereinheitlicht: Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 (Doppel- und Reihenhäuser) sind keine Abstände mehr verlangt.
Rahmenbedingungen durch Freistaat Bayern
StMB StMWi StMWK
Produktionsmöglichkeiten für PV-Module in Bayern ausloten und umsetzen Nach aktuellem Stand konnten bisher keine Ansiedlungsprojekte im Bereich Photovoltaik realisiert werden; im Einzelfall könnten sich durchaus Ansiedelungsprojekte ergeben, die Ansiedlungsagentur „Invest in Bavaria“ unterstützt hier Unternehmen aktiv Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Unternehmen
StMWi
Bei der Ausweisung von Baugebieten grundsätzlich gemeinsame Heizungen und Stromspeicher vorsehen (Blockheizkraftwerke, Speicher für Solarstrom) In staatlichen Planungshilfen und Leitfäden wird auf die Wärmenetzprüfung hingewiesen; pauschale Festlegungen werden jedoch als wenig sinnvoll eingestuft, da Wärmenetze bspw. in Baugebieten mit sehr geringem Energiebedarf nicht lohnend sind
Hinweis: Nicht nur Stromspeicher, sondern auch nicht elektrische Speicher sollten geprüft werden, die denselben Nutzen bringen, aber viel niedrigere Kosten haben (z. B. Bauteilspeicher oder Wärmespeicher allgemein)
Appell an Kommunen, bei Baugebietsausweisung Wärmenetzprüfung durchzuführen
StMWi
Aufwendungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen bei Bestandsimmobilien (zehn Jahre oder älter) auf fünf oder sieben Jahre abschreibbar machen; aktuell werden energetische Modernisierungsmaßnahmen gestückelt oder als Reparaturmaßnahmen verpackt

Bayerische Bundesratsinitiative: Die Aufwendungen für energetische Modernisierungen sollen stets als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand behandelt werden ➔ Im Regelfall ist dadurch eine Verteilung auf fünf Jahre möglich (vgl. Entschließungsantrag vom 7. September 2022, BR-Drs. 431/22, zuletzt vom 27. Juni 2023, BR-Drs. 296/23)

Aktueller Stand (Juni 2024):
Bayern setzt sich fortwährend für die steuerliche Entlastung der Bezieherinnen und Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen ein; Anpassungen beispielsweise durch Erhöhung des Mindestlohns erfolgt.
Appell an Bund zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf Bundesebene – aktuell ist die Beratung vertagt
StMFH
In energetische Modernisierungsmaßnahmen einschließen: gebäudegebundene Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Nahwärme-Infrastruktur, Infrastruktur für Carsharing, Lastenradverleih innerhalb des Gebäudes

Bei staatlichen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität kontinuierlich vorangetrieben; gemäß den technischen Empfehlungen für den Bau von Ladesäulen werden weitere E-Ladesäulen errichtet; die Vorgaben des StMB übertreffen die Bundesvorgaben des Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetzes (GEIG); somit nimmt der Freistaat Bayern bei der Elektromobilität eine Vorreiterrolle ein;

Aktueller Stand (Juni 2024):
Durch die regelmäßige Anpassung der technischen Empfehlung, die bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahme mit Parkplätzen Berücksichtigung findet, wird eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur errichtet. 

Des Weiteren gibt es:

  • Sonderprogramm „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ für 2022: Maßnahmen zur Umsetzung der Bayerischen Klimaschutzoffensive bei den staatseigenen Gebäuden (1 Mio. € für den Bau von Ladesäulen an staatlichen Dienststellen);
    in Planung: weiteres Sonderprogramm für 2023, analog zu 2022
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Für 2024 insgesamt 22 Mio. € im Sonderprogramm bereitgestellt (davon 1 Mio. € für den Bau von Ladesäulen an staatlichen Dienststellen).

  • Die technische Empfehlung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur über die Baumaßnahmen läuft aktuell ohne Zeitbeschränkung

Für nicht staatliche Gebäude gelten folgende Regelungen:

  • Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann bei Wohngebäuden die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes oder des angeschlossenen Gebäudenetzes mitgefördert werden
  • Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt der Bund die Berücksichtigung des Anschlusses an Nahwärme- Infrastruktur auch bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen
  • Im Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) regelt der Bund die verpflichtende Errichtung von Ladeinfrastruktur auch bei größeren Renovierungsmaßnahmen
Umsetzung durch Bund, Freistaat Bayern bei staatlichen Gebäuden
StMB
Jeder Industriebetrieb sollte seinen Bedarf selbst auf seinem Gelände erzeugen, mit PV oder Windrädern ohne Genehmigungspflicht
  • Durch die Modifikation der 10 H-Regelung ist die Errichtung neuer Windenergie-Anlagen in der Nähe von Industrie- und Gewerbegebieten im Außenbereich ermöglicht; Windenergie-Anlagen auf dem Betriebsgelände im Innenbereich zudem schon bisher, z. B. ggf. als Nebenanlage nach Baunutzungsverordnung möglich; PV-Dachanlagen sind in der Regel genehmigungsfrei; PV-Freiflächenanlagen unterliegen einem Bauleitplanerfordernis
  • Zudem werden im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 die Fördersätze für PV-Anlagen angehoben für Teileinspeisungsanlagen je nach Anlagengröße um 1 bis 1,5 Ct. pro kWh (von zuvor 5,2 bis 6,8 Ct. pro kWh), für Volleinspeisungsanlagen wurden die Fördersätze noch deutlicher angehoben)
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Industriebetriebe, den geschaffenen Rahmen zu nutzen und Strom selbst zu erzeugen
StMWi
Bürokratieabbau bei eigengenutzten Photovoltaikanlagen; einfache Anmeldung, keine Steuerpflicht bei Eigenverbrauch

Der Ausbau privater PV-Anlagen ist ein großes Anliegen des Freistaats. Auf Betreiben Bayerns können:

  • seit 2021 bundesweit kleine PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW auf Antrag als „Liebhaberei“ behandelt werden ➔ damit entfällt ein Großteil der (Steuer-)Bürokratie
  • Bund hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 bayerische Forderung nach einer Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen bis auf 30 kW (peak) bzw. 15 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (Maximal bis 100 kW) aufgegriffen
    ➔ Regelung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2022
  • Bund hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuersatzermäßigung von 19 % auf 0 % auf die Lieferung von Solarmodulen bis zu einer installierten Bruttoleistung von 30 kW (peak) auf bestimmten Gebäuden umgesetzt
Bayern hat sich beim Bund erfolgreich für Vereinfachungen eingesetzt
➔ Bayern fordert vom Bund die Bürokratieentlastungsspielräume auszuschöpfen, insbesondere in Bezug auf die Umsatzsteuer-Erklärungspflichten
StMFH
Regularien für Mieterstrommodelle vereinfachen Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 sind wichtige Änderungen im Mieterstrombereich enthalten, wie der Entfall der Erneuerbare-Energien-Umlage und die Abschaffung der maximalen Projektgröße von 100 kW Mieterstrom-Unterstützung durch attraktivere Rahmengestaltung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes; Appell an Bund, weitere Vereinfachungen anzustreben
StMWi
Ungleichbehandlung von Mieterstrom und Eigenverbrauch abschaffen
  • Durch die Abschaffung der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage zum 1. Juli 2022 ist der Mieterstrom nicht mehr substanziell benachteiligt
  • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (2023) ermöglicht zudem Quartierskonzepte
Mieterstrom-Unterstützung durch attraktivere Rahmengestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes; Appell an Bund, weitere Vereinfachungen anzustreben
StMWi
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: staatliche/kommunale Versorgung ausbauen; Bürgerbeteiligung vereinfachen
Stärkung und Förderung von echter Beteiligung an PV- und Windkraftanlagen, z. B. durch Genossenschaften mit Mitsprachemöglichkeiten

Bürgerenergie-Projekte sind ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Bayern und bieten die Möglichkeit, an der Energiewende vor Ort aktiv teilzunehmen, lokal Verantwortung zu übernehmen und gleichzeitig regionalen Strom und Wärme kostengünstig zu beziehen;
die Staatsregierung sieht in Bürgerenergiegesellschaften einen wichtigen Baustein für das Gelingen der Energiewende;
viele Erneuerbare-Energien-Projekte werden bereits durch Genossenschaften oder andere Akteure umgesetzt:

  • Seit 1. Januar 2023 neues Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ des Bundes mit dem Ziel, den Anteil von Bürgerenergiegesellschaften an der Planung, Genehmigung und Errichtung von Onshore-Windkraftanlagen zu erhöhen
  • Im Rahmen des Windkümmerer-Projekts werden bereits die meisten Projekte als Bürgerwindenergieprojekt geplant

In Planung:

  • Im Rahmen des Energieplan Bayern 2030 sollen weitere Bürgerprojekte auf den Weg gebracht werden
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Aktivitäten wie Themenwochen Bürgerenergie wurden begonnen und sind weiterhin geplant; auch künftig sollen weitere geeignete Bürgerenergieprojekte unterstützt werden.
  • Veranstaltung von Themenwochen Anfang Februar 2023 zum Thema „Bürgerenergie“: Vermittlung von Informationen und Best-Practice-Beispielen von und für Bürgerenergie-Projekte
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Die Veranstaltung hat wie geplant stattgefunden.
Eine Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten wird vom Freistaat Bayern verfolgt; Appell an Bund für die Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung zur Bürgerund Kommunalbeteiligung, die einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Akzeptanz und Kosteneffizienz ermöglicht
StMWi
Abschaffung von bürokratischen Hürden bei Bürgerkraftwerken

Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) tritt 2023 in Kraft und enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen für Stromerzeuger; Bürgerenergiegesellschaften werden im Rahmen der EEG-2023-Novelle für Windenergieanlagen an Land (bis 18 MW) sowie für PV-Freiflächenanlagen (bis 6 MW) zukünftig vollständig vom Erfordernis einer erfolgreichen Ausschreibungsteilnahme ausgenommen, um eine öffentliche Förderung nach EEG erhalten zu können; dies führt zu einer erheblichen Verfahrensvereinfachung und erhöht die Planbarkeit von Projekten entscheidend

Freistaat Bayern setzt sich für weitere Verbesserungen der bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen zur Stärkung der Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Kommunen ein
StMWi
Dezentrale Energieversorgung jeder Kommune im Verbund mit staatl. Grundversorgung; keine privaten Anbieter bei der Grundversorgung Die Dezentralisierung der Energieversorgung ist bereits im Zuge der Energiewende im Gange;
dies ist jedoch in geforderter absoluter Ausprägung nicht sinnvoll:
In vielen Fällen wäre dies volkswirtschaftlich keine optimale Lösung, Ballungszentren könnten sich dies allein schon aufgrund mangelnder Fläche nicht leisten; die Sicherstellung der Grundversorgung ist flächendeckend gesetzlich verankert, egal ob der örtliche Versorger ein Kommunal- oder Privatbetrieb ist
Appell an Kommunen, Dezentralisierung der Energieversorgung weiter voranzutreiben
Anwohner sollten vorab eine Versorgungszusage mit Kostenvoranschlag erhalten, die ihnen klarmacht, wie viel günstiger Windstrom für sie persönlich ist Die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme liegt im Ermessensspielraum der zuständigen Energieversorger – ein staatlicher Einsatz, dies gesetzlich vorzugeben, ist nicht angezeigt; grundsätzlich steht der Freistaat Bayern dem Anliegen jedoch offen gegenüber Appell an Energieversorger
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Investitionen in Stromnetzausbau und intelligente Systeme tätigen, Photovoltaik auf Bauten ausweiten, Flächen für erneuerbare Energien überdenken, regionale Wertschöpfung erhöhen
Ausbau der Stromverteilernetze und Stromgewinnung vor Ort mit regionaler Wertschöpfung

Lokale und regionale Wertschöpfung durch dezentrale Anlagen zur Erzeugung, Nutzung sowie Speicherung erneuerbarer Energien ist ein wichtiges Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, ebenso wie der Ausbau der Stromverteilernetze:

  • Ausbau der Stromverteilernetze ist Teil des Tagesgeschäfts der rund 300 bayerischen Verteilernetzbetreiber und der Stadt- und Gemeindewerke; der Freistaat unterstützt dies u. a. durch die Initiative „Verteilernetz und erneuerbare Energien Bayern“ ➔ Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding „Beschleunigung der Netzintegration regenerativer Erzeugungsanlagen“ am 26. Juli 2022 als ein Ergebnis der Initiative
  • Unter Beteiligung der Vorhabenträger, der Regierungen als Genehmigungsbehörden für den Verteilernetzausbau auf Hochspannungsebene hat der Freistaat im Jahr 2022 zu zwei Sitzungen zum Erfahrungsaustausch Netzausbau eingeladen;
    in Planung: Der Erfahrungsaustausch soll auch zukünftig alle sechs Monate stattfinden; Zielsetzung sind Verfahrensvereinfachungen und -erleichterungen im Rahmen des gültigen Rechts
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Es wurde ein halbjährlicher Erfahrungsaustausch zum Netzausbau mit Regierungen, Netzbetreibern und zuständigem Ministerium etabliert. Dabei konnte z. B. ein gemeinsames Verständnis für genehmigungsfreie Instandhaltungsmaßnahmen entwickelt werden.
  • Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) legt den bayernweiten Entwicklungsrahmen fest, die Umsetzung erfolgt auf kommunaler Ebene; das Anliegen wird in der aktuellen Teilfortschreibung des LEP berücksichtigt (Ziel 6.1.1 und Ziel 6.2.1)
Gesetzlicher Rahmen für den Stromnetzausbau wird weit überwiegend durch den Bund vorgegeben; Rahmen für den Gesetzesvollzug wird durch Freistaat Bayern gesetzt und weiter geformt
StMWi
Stromerzeugung und -verbrauch in der Fläche durch intelligente Systeme synchronisieren Das ist Teil des Strommarkt-Gesamtdesigns, entsprechende Regelungen werden auf Bundesebene festgelegt und von Bayern dort eingefordert sowie fachlich begleitet:
  • Im Kontext der systemverträglichen Sektorenkopplung sind weitergehende Maßnahmen zur Verbreitung von Smart-Grid-Techniken zu entwickeln und zu verbreiten; dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz jüngst einen Gesetzesentwurf zum beschleunigten Rollout von Smart Meter Messsystemen entworfen, welcher durch gesetzliche Anpassungen der Bundesnetzagentur zur Nutzung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ergänzt wird und eine verpflichtete Umsetzung ab 2025 vorsieht; Bedarf und Erzeugung können hierdurch minütlich abgestimmt und es kann einfacher nachgesteuert werden
  • Pilotprojekte werden auch in Bayern bereits vielfältig umgesetzt (z. B. „c/sells“, „pebbles“, „base.v.“)
Freistaat Bayern unterstützt durch Pilotprojekte die Intensivierung weiterer Vernetzungen und Entwicklung intelligenter Energiesysteme; Appell an Bund für Reform des Strommarktdesigns
StMWi
Anstatt landwirtschaftlich wertvolle Flächen für Photovoltaik lieber „brache“ Flächen an Autobahnauffahrten o. Ä. nutzen
  • Das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erneuerbaren Energien im Städtebaurecht, welches am 1. Dezember 2022 vom Bundestag beschlossen wurde, sieht eine Ausweitung der geltenden Privilegierung von Solaranlagen auch für Freiflächen-Projekte auf Flächen längs von Autobahnen oder Schienen in einer Entfernung von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn vor (gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB)
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom Dezember 2023 wurde die Möglichkeit geschaffen, Photovoltaikanlagen bei Bau und Änderung von Autobahnen direkt mitzubauen. Dazu werden die nutzbaren Flächen speziell ausgewiesen. Gleichzeitig wurden die Verfahren zum Bau von PV-Anlagen entlang von Bundesfernstraßen vereinfacht. 
    Die Bayerische Straßenbauverwaltung hat das solare Einstrahlungspotenzial an Lärmschutzwänden und Straßenbegleitflächen entlang der rund 20.000 km Bundes- und Staatsstraßen im Freistaat erheben lassen. Die ermittelten Potenzialflächen werden auf der Internet-Plattform Energie-Atlas Bayern (https://www.energieatlas.bayern.de/thema_sonne/photovoltaik) veröffentlicht.
  • Der Solarausbau erfolgt im Freistaat bereits jetzt auf versiegelten Flächen sowie entlang von Infrastrukturtrassen; auch die Errichtung in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten leistet einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende
  • Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sieht vor, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten (z. B. entlang von Infrastruktureinrichtungen oder Konversionsstandorten) realisiert werden (LEP Grundsatz 6.2.3); ferner können die regionalen Planungsverbände Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen festlegen (LEP Grundsatz 6.2.3
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMB StMELF StMWi
Bei Gewerbe- und Industriebauten muss auf den Dachflächen die Installation von Photovoltaik zur Pflicht werden

Die Umsetzung ist bereits erfolgt oder steht zeitnah bevor:

  • Die Planung von Solardachpflichten auf Bundes- und EU-Ebene (auf EU-Ebene liegt seit Mai 2022 im Rahmen des RePowerEU-Verfahrens ein Entwurf der Europäischen Kommission für die stufenweise Einführung von Solardachpflichten abhängig vom Gebäudetyp vor) besteht bereits
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Die Neufassung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie steht vor dem Abschluss, darin enthalten ist die stufenweise Einführung einer Solardachpflicht, die von den Mitgliedsstaaten sicherzustellen ist.

  • Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (am 1. Januar 2023 in Kraft getreten) enthält hierzu eine Regelung: Die Eigentümer von Nichtwohngebäuden, deren Antrag auf Baugenehmigung oder deren vollständige Bauvorlagen ab dem 1. März 2023 für Gebäude, die ausschließlich gewerblicher oder industrieller Nutzung zu dienen bestimmt sind, haben sicherzustellen, dass Anlagen in angemessener Auslegung zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den hierfür geeigneten Dachflächen errichtet und betrieben werden
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Die Vorgaben sind umgesetzt.
Unterstützung durch Freistaat Bayern, Bund und EU
StMWi
Alle geeigneten Häuser sollten von Stadtwerken ein Angebot zur Verpachtung von Photovoltaikanlagen erhalten
  • Der Energie-Atlas Bayern ermöglicht über die Solarflächenbörse bereits jetzt, dass Interessenten ihre Dächer für die Entwicklung von PV-Anlagen anbieten
  • Stadtwerke sollten, so dies betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, in die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern mit einbezogen werden; grundsätzlich sollten hier aber die Möglichkeiten zur freien Vertragsfindung und der Wettbewerb aufrechterhalten bleiben
Aufruf an alle Hausbesitzer, ihre Dächer auf Eignung für PV-Anlagen zu prüfen und das Angebot der Solarflächenbörse zu nutzen
StMWi
Photovoltaik auf allen staatlichen Gebäuden

Ziel der Staatsregierung ist die Belegung aller geeigneten staatlichen Gebäude mit PV.
Die Umsetzung läuft aktuell mit der Projektierung staatseigener PV-Anlagen sowie der laufenden Pilot-Ausschreibung „Dachverpachtung von 66 Dächern an Investoren“ (Ende Angebotsfrist: 23. Januar 2023);
Dazu sollen weitere 125 Mio. € für die Erschließung der noch offenen Potenziale für Photovoltaik auf staatlichen Gebäuden bereitgestellt werden (Ministerratsbeschluss vom 6. November 2022); die Umsetzung erfolgt durch die jeweiligen Ressorts in eigener Zuständigkeit

Aktueller Stand (Juni 2024):
Die Errichtung der PV-Anlagen läuft kontinuierlich im Zuge von staatlichen Baumaßnahmen, mit Investitionen im Rahmen der Bayerischen Klimaschutzoffensive sowie einer zusätzlichen Investitionssumme von 125 Mio. Euro. Weiterhin werden die im Sommer 2023 zur Verpachtung an einen mittelständischen Investor ausgeschriebenen Dächer in Oberbayern und Schwaben derzeit errichtet.
Unterstützung durch Pilot-Ausschreibung und Zielsetzung der Bayerischen Staatsregierung
StMB
Nutzung von Solarenergie nicht nur für Hausbesitzer; die Kosten für Solarpaneel-Lösungen für den eigenen Balkon sind überschaubar
  • Der Freistaat unterstützt die Nutzung von Balkon-PV durch Sensibilisierung mit Positivkommunikation und Informationskampagnen
  • Lokal bestehen bereits Förderprogramme für Balkon-PV; in Deutschland gibt es derzeit rd. 200.000 Balkon-Solaranlagen mit deutlich steigender Tendenz

In Diskussion auf Bundesebene: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Balkon-Solaranlagen im Rahmen der Erstellung einer Solarstrategie

Aktueller Stand (Juni 2024):
Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren zum Solarpaket I der Bundesregierung. Das Paket soll verschiedenste Erleichterungen für Photovoltaik auf Dächern und in der Freifläche beinhalten.

Hinweis: Für die Errichtungsmöglichkeit von Balkon-Solaranlagen in Wohnungseigentumsgemeinschaften hat sich Bayern bereits eingesetzt: da es sich bei der maßgeblichen Regelung, dem Wohnungseigentumsgesetz, um ein Bundesgesetz handelt, hat die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister – dem Vorschlag Bayerns folgend – den zuständigen Bundesminister der Justiz zum Handeln aufgefordert;
regelungstechnisch bietet sich eine Erweiterung des Katalogs der sogenannten privilegierten Maßnahmen an (in § 20 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz); bisher wurde dies auf Bundesebene jedoch noch nicht umgesetzt;
insbesondere im Rahmen der 2023 bevorstehenden, neuerlichen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird sich die Bayerische Staatsregierung erneut für Verbesserungen einsetzen

Appell an Bund zur Novellierung des Bundesgesetzes, Kommunen zur Aufstellung von Balkon-PV-Förderprogrammen sowie Bürgerinnen und Bürger diese zu nutzen
StMWi
Mit PV/Wind überall dort direkt Wasserstoff erzeugen, wo eine Einspeisung nicht möglich ist
  • Ziel bayerischer Energiepolitik ist die Entwicklung eines bayerischen Marktes zur Wasserstofferzeugung durch den Aufbau lokaler Elektrolysekapazitäten ergänzend zur prioritären direkten Nutzung des Stroms
  • Unterstützung über Förderinstrumente auf Bundes- und Landesebene und vor Ort über sogenannte Wasserstoffkümmerer (LENK), u. a., um erste Vorzeigeprojekte zu identifizieren

In Planung:

  • Ankündigung des Bundes einer Innovationsausschreibung für Wasserstoff und Erneuerbare Energien im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Bisher fanden keine Ausschreibungen mangels Verordnungen zur näheren Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens statt. Ursprünglich war der 15. Dezember 2023 als Startzeitpunkt angedacht. 
  • Weitere Sensibilisierung der Landkreise und Kommunen für das Thema
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Die Landkreise und Kommunen werden kontinuierlich für das Thema Engergiewende und erneuerbare Energie sensibilisiert.
  • Erarbeitung eines neuen „Bayerischen Förderprogramms zum Aufbau einer Elektrolyseur-Infrastruktur“ (BayFELI)
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Die Förderrichtlinie zum "Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyseur-Infrastruktur in Bayern" trat am 27. Juli 2023 in Kraft. Es wurden bereits zwei Förderaufrufe gestartet.
Unterstützung durch Vorzeigeprojekte und Förderinstrumente des Bundes und des Freistaats Bayern; Appell an Forschung und Entwicklung, denn weitere technologische Fortschritte sind notwendig
StMUV
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Energieeinsparung weiter vorantreiben
Aufklärung über Energiefresser, Einsparmöglichkeiten und Recycling

Aufklärungen zu Energieeinsparmöglichkeiten sowie zu Recyclingmöglichkeiten werden bereits seit langer Zeit und in verschiedensten Formen umgesetzt, wie:

  • Im Energie-Atlas Bayern
  • Die Initiative „Team Energiewende Bayern“ steht für eine objektive und vertrauenswürdige Orientierungshilfe in der Energiewende; Projekte, Aktionen und Beteiligte im Team Energiewende Bayern motivieren zum Mitmachen; es wird ein Beraternetzwerk bereitgestellt, das bei der Umsetzung eigener Energieprojekte unterstützt


In Planung:
Unter dem Dach des Teams Energiewende Bayern plant der Freistaat für Juli 2023 die Bayerischen Energietage, an denen in ganz Bayern Veranstaltungen und Aktionen zum Thema Energie angeboten werden

Aktueller Stand (Juni 2024):
Die Bayerischen Engergietage fanden vom 14. bis 16. Juli 2023 statt. 
Die Fortsetzung des Veranstaltungsformats ist geplant.
Unterstützung durch Aufklärungsangebote des Freistaats Bayern; Appell an alle Bürgerinnen und Bürger
Ressourcen können auch im Privaten eingespart werden (z. B. unnötige Fahrten vermeiden, Strom und Wasser sparen, Lebensmittelverschwendung vermeiden und Mülltrennung) -/- Appell an alle Bürgerinnen und Bürger zu einem sparsamen Ressourcenumgang
Zeitweise nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung Straßenbeleuchtung ist ein wichtiges Thema beim kommunalen Energiesparen:
Straßenbeleuchtung hat jedoch auch eine sicherheitsrechtliche Bedeutung, die Zuständigkeit liegt bei den Kommunen (Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – Art. 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes);
innerhalb geschlossener Ortschaften sind Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten, mit dem Zeichen 394 („Laternenring“, lfd. Nr. 38 der Anlage 3 zur StVO) zu versehen
Appell an Kommunen, die Möglichkeit einer Abschaltung zusammen mit einer entsprechenden Kennzeichnung der Laternen durch das Zeichen 394 („Laternenring“) zu prüfen bzw. ersatzweise zu prüfen, ob auf sparsamere Leuchtmittel (LED) umgestellt werden kann

4.2 KLIMASCHUTZ UND KLIMAANPASSUNG VORANTREIBEN

Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: CO₂ einsparen - insbesondere im Mobilitätsbereich, weniger Individualverkehr
Mit dem Zug in den Urlaub fahren

Auto im eigenen Wohnort stehen lassen
-/- Appell an Bürgerinnen und Bürger
Tempolimit einführen als kostenlose Möglichkeit der Einsparung

Das Straßenverkehrsrecht fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes:

  • Nach den allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 3 StVO) gelten bereits heute für große Teile des Straßennetzes Tempolimits; innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt für alle Kraftfahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO);in Wohngebieten ist zudem die Anordnung von Tempo-30-Zonen möglich; außerorts gilt in aller Regel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Pkw und andere Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO); für weitere Verkehrsarten ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts z. T. auf 80 km/h (bspw. Pkw mit Anhänger oder für Omnibusse, vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2 a StVO) bzw. sogar auf 60 km/h (bspw. für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2 b StVO) begrenzt
  • Auf den Autobahnen in Deutschland gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t kein allgemeines Tempolimit; die Straßenverkehrs-Ordnung sieht für sie als Empfehlung eine Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vor; für Lkw gilt demgegenüber ein generelles Tempolimit von 80 km/h; Omnibusse und Wohnmobile dürfen maximal 100 km/h fahren
  • Aktuell ist die Einführung eines für alle Verkehrsteilnehmer gesetzlich verpflichtenden Tempolimits auf Autobahnen in die Straßenverkehrsordnung durch den Bundesverordnungsgeber nicht absehbar
  • Entscheidungen über verkehrsrechtliche Anordnungen im Einzelfall auf einzelnen Autobahnabschnitten, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, triff die Autobahn GmbH des Bundes (seit 1. Januar 2021)
Appell an Autofahrerinnen und Autofahrer, die Möglichkeit zu nutzen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten; hierbei ist stets darauf zu achten, dass der Verkehrsfluss sowie die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht behindert werden
StMB
ÖPNV muss besonders im ländlichen Raum ausgebaut werden

Durch spezielle Förderprojekte für den allgemeinen ÖPNV unterstützt der Freistaat die zuständigen kommunalen Aufgabenträger; Ziel des Freistaats ist ein möglichst flächendeckendes attraktives Verkehrsangebot von früh bis spät;
insbesondere mit dem Förderprogramm zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum unterstützt der Freistaat die Aufgabenträger bei der Einrichtung von bedarfsorientierten Angeboten im ÖPNV im ländlichen Raum (z. B. Rufbusse, Anrufsammeltaxis); es werden bereitsüber 70 bedarfsorientierte Projekte in Bayern gefördert, die Anzahl der Projekte wächst; im Jahr 2021 lag die bayernweite Fördersumme bei rund 7,5 Mio. €
In Planung: Die Förderrichtlinie wird aktuell weiterentwickelt, um Kommunen noch besser bei der Einrichtung von neuen Angeboten und der Ausweitung bestehender Angebote zu unterstützen

Appell an Kommunen zur Umsetzung und im Hinblick auf die zeitliche Planung des Verkehrsangebots
StMB
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Natur- und Klimaschutz ausweiten
Konzepte zum Erhalt von Wäldern und zur Aufforstung ➔ Reduzierung hoher Wildbestände für mehr Naturverjüngung Das bayerische Wald- und Jagdgesetz ist darauf ausgerichtet, dass sich standortgemäße Baumarten natürlich verjüngen können; die zuständigen Behörden werden fortlaufend auf eine entsprechende Umsetzung hingewiesen, forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung dienen dabei als wichtiges Kontroll- und Steuerungsinstrument Appell an Waldbesitzer, Landwirte, Jäger, Verbände und Verwaltungen zu gemeinsamen Anstrengungen
StMELF StMWi
Schutz von Mooren und Humusaufbaustrategie entwickeln für CO₂-Speicherung

Dem Schutz der Moore wird in Bayern ein hoher Stellenwert eingeräumt, über 85 % der bayernweit ca. 220.000 ha Moorböden werden land- und forstwirtschaftlich genutzt:

  • „Masterplan Moore“ (Beschluss Ministerrat 2018): Dabei sollen kooperative Instrumente zum Moorschutz ausgebaut und neu etabliert werden, die Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie eine klimaschonende Nutzung und Klimaanpassung im Blick haben; Moorwildnis-, Moorbauern-und Moorwaldprogramm sind tragende Säulen
  • „Klimaland Bayern“ (Regierungserklärung Ministerpräsident 2021): Ziel, die Sanierung und Wiedervernässung von insgesamt rund 55.000 ha Moorflächen; hierzu sollen die im Masterplan Moore genannten Programme beitragen
  • Bayerisches Klimaschutzprogramm „Natürliche CO₂-Speicherung in Wald, Mooren, Wasser“ (Aktionsfeld 2) und die entsprechenden Maßnahmen
  • Konzept „Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ am Beispiel des Bayerischen Donaumooses (Beschluss Ministerrat 2021) als Angebot an die Region mit dem Ziel, bis 2030 auf 2.000 ha im Bayerischen Donaumoos klima- und moorbodenschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen umzusetzen; mit dem Konzept können der Region finanzielle Möglichkeiten und ein Team von Ansprechpartnern mit Know-how für innovative Moorschutzvorhaben zur Verfügung gestellt werden
  • Über die Instrumente der Ländlichen Entwicklung können unterstützende Maßnahmen zum Schutz bzw. zur Wiedervernässung von Mooren durchgeführt werden
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMELF StMUV
Mehr Blühwiesen und Streuobstwiesenbestand schützen
  • Neuanlagen von Blumenwiesen finden statt über die Förderung nach Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (im Rahmen der Pflege von Grünland)
  • Durch Pflegemahd und Mahdgutübertragung wird ein wertvoller Beitrag zu Extensivgrünland geleistet
  • „Streuobstpakt 2035“: Förderprogramm „Streuobst für alle“
Unterstützung durch Freistaat Bayern;
Appell an alle für den Erhalt und die Neuanlage von mehr Blühwiesen und Streuobstwiesen
StMUV StMELF
In privaten Gärten Bäume & Blumen pflanzen / keine "aufgeräumten" Gärten oder Stein-/Schottergärten
  • Verbot von sog. „Schottergärten“ kann mittels kommunaler Freiflächengestaltungssatzung erfolgen: Bayerische Bauordnung ermöglicht seit 2021 Gemeinden, die Bepflanzung der unbebauten Flächen und der bebauten Grundstücke zu regeln; dadurch ist es den Gemeinden insbesondere möglich, aus Gründen der Ortsgestaltung die Anlage von Steingärten, Schottergärten und Kunstrasen verhindern zu können – einige Kommunen haben davon bereits Gebrauch gemacht
  • Durch Anrechnung als „bauliche Anlage“ kann der Bau von Schottergärten unattraktiv für Investoren gemacht werden (im Sinne von § 19 Abs. 2 und Abs. 4 BauNVO)
  • Im Rahmen der Dorferneuerung wird die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen als Privatmaßnahme auf Grundlage einer vorhergehenden Beratung gefördert
  • Der Flyer „Blühende Gärten statt lebloser Schotterwüsten“ soll die Menschen über die ökologischen und klimarelevanten Folgen dieser Schottergärten aufklären und Entscheidungsträgern in Städten und Kommunen eine Argumentationshilfe bieten
Appell an Kommunen, Bürgerinnen und Bürger für eine entsprechende Gartengestaltung
StMUV
Prozentsatz der Nationalparkflächen muss steigen; mehr Naturschutzgebiete ausweisen

Das System der Naturschutzgebiete wird in Bayern bedarfsweise ergänzt: Ausweisung von neuen, geeigneten und schutzbedürftigen Gebieten als Naturschutzgebiet ist Bestandteil des laufenden Vollzugs des Naturschutzrechts durch die Naturschutzverwaltung; 2022 Erweiterung des Nationalparks Bayerischer Wald um ca. 7 km² Fläche auf eine Gesamtfläche von fast 250 km² ➔ damit größter Wald-Nationalpark Deutschlands;
Nationalparks sind strengste Schutzkategorie: In Bayern gibt es zwei Nationalparks (Bayerischer Wald und Berchtesgaden); sie umfassen zusammen ca. 458 km², rund 0,65 % der Fläche Bayerns; Bayern liegt damit etwas über dem Bundesdurchschnitt: Die Landflächen der 16 Nationalparks in Deutschland umfassen ca. 0,6 % des Bundesgebiets; Naturschutzgebiete zählen zusammen mit den Nationalparks und Nationalen Naturmonumenten zu den strengsten bayerischen Schutzgebieten; in Bayern existieren 598 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtflächevon rund 1.656 km², was ca. 2,3 % der Landesfläche entspricht

Umsetzung durch Freistaat Bayern
StMUV
Verbot von hochgiftigen Pestiziden

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist streng geregelt und erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Genehmigung der Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel erfolgt auf EU-Ebene, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt auf nationaler Ebene. Zuständig für die Zulassung in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

  • Intensive Beratungen und Abstimmungen zur Einschränkung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Rahmen des Insektenschutzpakets des Bundes wurden 2021 abgeschlossen
  • Relevante Vorschriften des Pflanzenschutzrechts wurden im Zuge des Insektenschutzpakets geändert und berücksichtigen nun stärker die Auswirkungen auf Umwelt und Natur in Schutzgebieten; damit sind neben weiteren Verboten auch Verbote des Einsatzes von bestimmten Pflanzenschutzmitteln in nationalen Schutzgebieten und FFH-Gebieten zu beachten
  • Bayern fördert z. B. mit dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Maßnahmen der Reduktion des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes
  • Im Zusammenhang mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurden in Bayern folgende Regelungen erlassen: Verbot des flächenhaften Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünland, Verbot auf nicht intensivland- oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen in Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen, Verbot von Totalherbiziden auf staatlichen Flächen
  • Bayern hat im Bundesrat die Initiative für ein bundesweites Verbot der Anwendung von Glyphosat in Privatgärten ergriffen ➔ Die Einsatzmöglichkeit von Glyphosat hat die EU-Kommission bis Dezember 2023 verlängert
  • Derzeit finden erneut Beratungen statt aufgrund des Vorschlags für eine Verordnung über nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln:
    Am 22. Juni 2022 wurde der Vorschlag für eine Verordnung (EU 2021/2115) zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht; diese Verordnung soll die Maßnahmen zur Umsetzung der Farm-to-Fork-Strategie, die eine Halbierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmittelnbis 2030 vorsieht, verbindlich festlegen
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission wurde im November 2023 vom Europäischen Parlament abgelehnt. Die Kommission hat angekündigt, ihren Vorschlag zurückzuziehen. Das Ziel in Bayern, bis 2028 50 % weniger chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einzusetzen, bleibt davon unberührt. Anders als der EU-Ansatz setzt Bayern auf den Weg der Freiwilligkeit und setzt keine "Pflanzenschutzmittel(PSM)-Verbotszonen" fest.
Bemühungen des Freistaats Bayern zur weiteren Reduzierung beim Pestizideinsatz; Zuständigkeit beim Bund
StMELF
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Ressource Wasser schonen, Bewässerung anpassen
Fördern/unterstützen/Anreize schaffen: Bau von Zisternen für die Gartenbewässerung und/oder Toilettenspülung im privaten Bereich sowie Aufbereitung und Nutzung von Grauwasser
  • Prüfauftrag an den Bund erteilt (bei Umweltministerkonferenz im Mai 2022)
  • Änderung des Baugesetzbuches, Förderung über KfW Förderprogramm durch den Bund:
    • Verankerung einer Pflicht zum Einbau von Zisternen bei Neubauten
    • Auflegen eines nationalen KfW-Förderprogramms für die Nachrüstung von Zisternen und Brauchwassernutzungsanlagen im Bestand (analog PV)
    • Förderung im Rahmen der Dorferneuerung möglich
Appell an den Bund, weitere Anreize zu schaffen und an alle, diese anzunehmen
StMELF StMUV
Erstellung von Konzept zur Aufbereitung und mehrmaligen Nutzung von Regenwasser, Brauchwasser, Grauwasser etc.
  • Prüfauftrag an den Bund bei der Umweltministerkonferenz im Mai 2022 erteilt, mit dem Ziel einer Anpassung der Rechtsvorschriften
  • Änderung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung bezüglich erweiterter Festsetzungsmöglichkeiten bzw. Verpflichtung zur Nutzung von Regen- und ggf. Brauchwasser; bisher kann wegen des bodenrechtlichen Bezugs unstreitig nur ein naturnaher Umgang mit Regenwasser festgesetzt werden
  • Gemeinden/Wasserzweckverbände können in Eigenverantwortung Anreize geben (Regenwasserzisternen in Neubaugebieten als Erschließung einplanen)
  • Konzepte sind u. a. im Rahmen der Integrierte Ländliche Entwicklung und Gemeinschaftsverpflegung als Teile der dortigen Planungskonzepte förderfähig
Bemühungen des Freistaats Bayern um bessere Rahmenbedingungen, Prüfauftrag beim Bund; Appell an Bürgerinnen und Bürger, mehrmalige Nutzung von Wasser anzunehmen
StMUV StMELF
Karpfenteich zur Bewässerung ausbauen Projekt des Freistaats 2022 dazu angelaufen:
  • Bei Starkregenereignissen wird Wasser zurückgehalten, nach längeren Trockenzeiten führen Teiche Wasser und tragen damit zu einem verbesserten Kleinklima bei; durch Eintiefen oder Erhöhung der Uferböschungen können Fischteiche mehr Regenwasser aufnehmen, das dann zur Bewässerung hergenommen werden kann (1 ha Teich reicht für etwa 5 ha Bewässerungsfläche)
  • Wird im aktuellen Forschungsvorhaben „Bewässerungsteichwirtschaft“ bis Mitte 2026 untersucht (ob technisch umsetzbar/sinnvoll, Einbußen beim Fischertrag)
  • Aus wasserwirtschaftlicher Sicht gibt es jedoch auch Vorbehalte: Insbesondere ist zu klären, ob und welche Wechselwirkungen mit Grundwasser durch die Vertiefung von Karpfenteichen entstehen; zudem ist die Idee nur sinnvoll umsetzbar, wenn das Wasserdargebot in den betreffenden (meist niederschlagsarmen) Regionen ausreicht, um die zusätzlichen Rückhalteräume zu füllen ➔ das normale Abflussgeschehen in den Fließgewässern darf nicht negativ beeinflusst werden
Prüfung der Umsetzung durch Freistaat Bayern
StMUV
Keine neuen Kleinkraftwerke an den Gewässern mehr zulassen vs. Mehr Wasserkraft

Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in Bayern weiter voranzutreiben:

  • Der energetische Nutzen ist den ökologischen Schädigungen gegenüberzustellen; Entscheidung über Wasserkraftnutzung ist immer Einzelfallabwägung (im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren)
  • Kleinkraftwerke vollständig auszuschließen, wäre nicht vereinbar mit der aktuellen Gesetzeslage (EEG 2023 und Art. 2 Abs. 5 BayKlimaG: „Bau und Betrieb erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegend und der öffentlichen Sicherheit dienend“) und würde dem Ausbauziel entgegenwirken

In Planung: Vorrangig Modernisierung und Modifizierung bestehender Kraftwerke umsetzen, um das Potenzial bestmöglich auszuschöpfen

Aktueller Stand (Juni 2024):
Bewässerungskonzepte werden über die Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) gefördert. Das Bewässerungsforum erarbeitet fortlaufend Beratungsblätter und stellt über eine "Bewässerungs-App" ein Instrument zur Ermittlung des Bewässerungsbedarfs und zur Dokumentation zur Verfügung.
Wasserkraftanlagen werden regelmäßig im Zuge von Neubewilligungen modernisiert. An der Salzach wird bei Fkm. 40,0 derzeit geprüft, ob eine Wasserkraftanlage rechtlich und fachlich möglich ist und das erforderliche Einvernehmen mit den österreichischen Stellen hergestellt werden kann.
Unterstützung erneuerbarer Energien durch Freistaat Bayern
StMUV StMWi
Ökologische Verbesserungen an den Gewässern weiter einfordern; Fokus darauf legen, dass die Auswirkungen von FFH-Arten aufeinander ausgewogen betrachtet werden; Wissen von ehrenamtlichen Vertretern aus Fischervereinen mehr nutzen, sie sind die lokalen Spezialisten
  • Ökologische Verbesserung der Gewässer (gesetzlicher Auftrag durch die Wasserrahmenrichtlinie der EU) ist ein zentrales Ziel der Bayerischen Staatsregierung
  • Auf der fachlichen und praktischen Ebene wird die ökologische Verbesserung kontinuierlich vorangetrieben
  • Gewässerrandstreifen haben wichtige Funktionen im Naturhaushalt, beim Gewässerschutz und prägen das Landschaftsbild; zum Schutz der Gewässer hat der Bund Gewässerrandstreifen nach dem Wasserhaushaltsgesetz eingeführt (§ 38a WHG); die damit einhergehenden Vorgaben sind neben den bereits bestehenden Regelungen zum Schutz der Gewässer (z. B. im Pflanzenschutz- und Düngerecht, in Bayern Gewässerrandstreifen nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG, dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“) bei der landwirtschaftlichen Produktion zu beachten
  • Die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) an Gewässern erfolgt in enger Abstimmung zwischen Naturschutz und Wasserwirtschaft; die Frage einer Einbeziehung von Fischereivereinen und deren Vertretern liegt in der Zuständigkeit der Wasserwirtschaft
  • Renaturierung von Gewässern auch im Rahmen der Ländlichen Entwicklung
  • Verringerung von diffusen Stoffeinträgen und damit Verbesserung der Wasserqualität durch die Initiative „boden:ständig" der Ländlichen Entwicklung
  • Eine verstärkte Beteiligung der Fischereivereine und -verbände ist zu begrüßen: Häufig sind es deren Mitglieder, die Missstände erkennen und beheben wollen; Lebensraumverbessernde Maßnahmen (Laichplätze, Unterstände, gewässerbegleitender Bewuchs etc.) helfen Fischen und allen anderen Wasserbewohnern; Besatz von gefährdeten Fischarten über Artenhilfsprogramme stützen die Bestände der am stärksten bedrohten Tierarten; eine ausgewogene Betrachtung von FFH-Arten ist wichtig, um ein gesundes Gleichgewicht zu halten
Unterstützung durch Freistaat Bayern;
Appell an alle, zur ökologischen Verbesserung an den Gewässern beizutragen
StMELF StMUV
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Stadtklima verbessern, Städte grüner gestalten
Städte und Dächer mehr begrünen

Flächen entsiegeln
  • Begrünung staatlicher Gebäude ist Daueraufgabe im Zuge der Ausführung staatlicher Baumaßnahmen (in Art. 7 Abs. 2 BayBO gesetzlich geregelt)
  • Teilaspekt im Modellvorhaben „Klimagerechter Städtebau“: Das Modellvorhaben ist weitestgehend abgeschlossen; die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und sollen veröffentlicht werden
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Das Modellvorhaben „Klimagerechter Städtebau“ ist abgeschlossen und wird aktuell evaluiert; die Ergebnisse werden in einem digitalen Leitfaden zusammengefasst und im Oktober 2024 veröffentlicht.
  • Ergänzender Zuschuss für Nachhaltigkeit im sozialgeförderten Wohnungsbau, u. a. sind die Fassaden- und Dachbegrünungen förderfähig
  • Städtebauförderung und Dorferneuerung fördern die Entsiegelung von Flächen, verstärkt seit 2018 über die Förderinitiative Flächenentsiegelung
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Im Rahmen der Städtebauförderung ist seit März 2024 über die Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ für Maßnahmen mit Schwerpunkt klimagerechte Innenentwicklung (u. a. grüne und blaue Infrastrukturen, Renaturierung von Brachflächen, Flächenentsiegelung) ein erhöhter Fördersatz möglich.
  • Verschiedene Handreichungen der Staatsregierung für Bürgerinnen und Bürger, u. a. Artenschutz leichtgemacht sowie Werkzeugkasten Artenvielfalt – Leitfaden für mehr Grün an öffentlichen Gebäuden
Unterstützung durch Freistaat Bayern;
Appell an Kommunen zur Begrünung und Entsiegelung im Hinblick auf kommunale Planungshoheit sowie an private Immobilienbesitzer zur Begrünung
StM StMB StMELF
Mehr Bäume pflanzen
  • Die Pflanzung von mehr Bäumen kann über den Erlass örtlicher Satzungen im Rahmen der Landesbauordnung und in der kommunalen Bauleitplanung reguliert werden
  • Bayerischer „Streuobstpakt 2035“: Förderprogramm „Streuobst für alle“
  • Förderung von Struktur- und Landschaftselementen über "FlurNatur"
  • Aktion „Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung“

In Planung: Staatsregierung strebt an, bis 2035 1 Mio. neue Streuobstbäume im Rahmen des Bayerischen Streuobstpaktes 2035 zu pflanzen

Aktueller Stand (Juni 2024):
Im Rahmen des Förderprogramms "Streuobst für alle" wurde bis Ende 2023 die Pflanzung von fast 65.000 Bäumen bewilligt. Zum Thema Stadtklima werden an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) Systeme der Stadtbegrünung erforscht, u. a. Fassadenbegrünungen mit insektenförderlichen Pflanzengesellschaften.
Unterstützung durch Freistaat Bayern;
Appell an alle, mehr Bäume zu pflanzen
StMELF
Klimaschutz mit Gemeinschaftsaktionen verbinden

Es existieren bereits Ansätze, die dieses Anliegen aufgreifen:

  • Mit „Klimamissionen“ wurde die Öffentlichkeit motiviert, am gemeinsamen Klimaschutz teilzunehmen
  • Im Rahmen von Flurneuordnung und Dorferneuerung sind Arbeitsleistungen der Bürgerinnen und Bürger möglich
  • Förderung von entsprechenden Projekten und Veranstaltungen (z. B. Klimaaktionstag, Energiesparfestival) sowie regionaler Initiativen über Regionalmanagement im Handlungsfeld Klimawandel möglich (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
Verschiedene Angebote durch Freistaat Bayern;
Appell an Bürgerinnen und Bürger für Steigerung des Klimabewusstseins und Verhaltenssensibilisierung im Alltag
StMELF StMUV
Städte für Nicht-Autofahrer organisieren, z.B. Entsorgung von Müll regeln
  • Das Konzept der „Stadt der kurzen Wege“ sieht vermehrt Nutzungsmischung vor; kurze Wege zwischen Wohnen, Arbeiten und Orten der Daseinsvorsoge reduzieren Verkehr; dafür ist die Stärkung der Stadt- und Ortskerne erforderlich; hierfür setzt sich die Staatsregierung mit Förderprogrammen und rechtlichen Regelungen ein (z. B. Regelungen zu urbanen Gebieten gemäß § 6a BauNVO)
  • Die Umgestaltung des öffentlichen Raums zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur besseren Nutzbarkeit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wird im Rahmen der Städtebauförderung in städtebaulichen Erneuerungsgebieten unterstützt
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMB
Alle öffentlich nutzbaren Flächen für Klimaschutz nutzen

Hierzu gibt es verschiedene Ansätze:

  • CO₂-Bindung durch Bepflanzung, Humusaufbau
  • Erneuerbare-Energien-Standorte
  • Ggf. klimaangepasste Gestaltung von Plätzen und Aufwertung von Grünstrukturen
  • Teilaspekt im Modellvorhaben „Klimagerechter Städtebau“: Das Modellvorhaben ist weitestgehend abgeschlossen; die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und sollen veröffentlicht werden
Aktueller Stand (Juni 2024):
Das Modellvorhaben „Klimagerechter Städtebau“ ist abgeschlossen und wird aktuell evaluiert; die Ergebnisse werden in einem digitalen Leitfaden zusammengefasst und im Oktober 2024 veröffentlicht.
Appell an Freistaat Bayern und Kommunen, Klimaschutz noch mehr Raum zu geben
StMB StMELF
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Klimaanpassungen im Baubereich umsetzen
Förderungen an umweltfreundliches und zukunftsorientiertes Bauen knüpfen

Verschiedene Instrumente berücksichtigen den Aspekt wie folgt:

  • Solaranlagen im Gesetz zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes berücksichtigt (§ 2 BayKlimaÄndG)
  • Städtebauförderung und Dorferneuerung bieten den Kommunen durch einen umfassenden Katalog an Fördertatbeständen Möglichkeiten, Ressourcen- und Klimaschutz zu betreiben
  • In der Bund-Länder-Städtebauförderung ist die Durchführung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung Fördervoraussetzung
  • Im Rahmen der Dorferneuerung: Initiative „Innen statt Außen“, Innenentwicklung und Flächensparen; Fördersätze können für umweltfreundliches und zukunftsorientiertes Bauen angehoben werden
  • Der Experimentelle Wohnungsbau erforscht mit dem aktuellen Modellvorhaben „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ klimagerechtes Bauen im geförderten Mietwohnungsbau
  • Beim Bau von Straßen und Brücken ist u. a. Fördervoraussetzung, dass das Vorhaben den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und Flächen so weit wie möglich schont (Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Straßenbaulastträger – RZStra)
Aktueller Stand (Juni 2024):
Im Rahmen der Städtebauförderung ist seit März 2024 über die Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ für Maßnahmen mit Schwerpunkt klimagerechte Innenentwicklung (u. a. grüne und blaue Infrastrukturen, Renaturierung von Brachflächen, Flächenentsiegelung) ein erhöhter Fördersatz möglich
Appell an Fördermittelgeber, über Förderinstrumente umwelt- und zukunftsorientiertes Bauen noch stärker voranzutreiben
StMB StMELF
Idee des New European Bauhaus verwirklichen Die Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) wird begrüßt und fortlaufend durch unterschiedliche Maßnahmen begleitend unterstützt Appell an Bürgerinnen und Bürger
Förderung von Passivhausbau
  • Unterstützung von energieeffizientem Bauen erfolgt bereits über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Bei staatlichen Gebäuden wurde der Passivhausstandard für den Neubau von Verwaltungsgebäuden bereits seit Juli 2011 verpflichtend eingeführt, erweiterte Anwendung des Passivhausstandards für weitere geeignete Gebäude geplant
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Bei staatlichen Gebäuden wurde der Passivhausstandard für den Neubau von Verwaltungsgebäuden bereits seit Juli 2011 verpflichtend eingeführt, eine Erweiterung der Anwendung des Passivhausstandards für weitere geeignete Gebäude erfolgte 2023.
Appell an alle Hausbauenden, Passivhausbauweise zu wählen
StMB
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Klimaanpassungen in der Landwirtschaft verstärken
Agroforstwirtschaft stärker nutzen; in Baumschulen entsprechend Bäume aufziehen

Agroforstwirtschaft ist Teil der Fördermaßnahmen in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 in Deutschland und Bayern; ob sie auch in kleinstrukturierten Agrarlandschaften Bedeutung erlangt, muss sich erst zeigen; die Baumschulen werden sich an der Nachfrage orientieren

Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMELF
Bodenschonendere Landwirtschaft für mehr Biodiversität
  • U. a. Initiative „boden:ständig": eine Praxisplattform für Boden- und Gewässerschutz mit aktuell 104 Projekten in Bayern
  • Im neuen Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ab 2023 sind mehrere Maßnahmen enthalten, die diesen Zielen dienen, z. B. Verbesserung der Bodenstruktur, Humuserhalt, mehr blühende Ackerkulturen, bodenkonservierende Saatverfahren, Erosionsschutzstreifen, extensive Grünlandbewirtschaftung, Insekten schonende Mähverfahren
Unterstützung durch Freistaat Bayern;
Appell an Kommunen und Landwirte, bodenschonendere Landwirtschaft freiwillig umzusetzen
StMELF
Mehr ökologische Landwirtschaft
  • Bayern wird die Öko-Landwirtschaft auch mit der neuen EU-Agrarpolitik ab 2023 wieder mit den in Deutschland maximal möglichen Fördersätzen unterstützen und so seine Spitzenposition unter den Ländern behaupten
  • Auch die Öko-Modellregionen in Bayern leisten einen wichtigen Beitrag zum Ziel, die ökologische Landwirtschaft in Bayern bis 2023 auf 30 % auszubauen; neben dem ökologischen Landbau sind der Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten und die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln weitere Zielsetzungen
Unterstützung durch Freistaat Bayern;
Appell an Landwirte, mehr ökologische Landwirtschaft zu betreiben
StMELF
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: für Klimaschutz durch (Umwelt-)Bildung sensibilisieren
Umweltbildung in Kindergärten und Schulen einführen (als Fach oder verbindliches Projekt 1-2 Mal pro Jahr

Mehr Unterrichtsstunden in naturwissenschaftlichen Fächern
  • Umweltbildung und -erziehung ist gesetzlich als verbindliches Bildungs- und Erziehungsziel im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan verankert; die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele ist Aufgabe der Kita-Träger, sie entscheiden selbst, ob sie dafür ggf. auf Angebote externer Anbieter zurückgreifen oder nicht
  • Im Zuge der Gesetzgebung anlässlich des Volksbegehrens Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern wurden der Naturschutz sowie die Aufgaben und Leistungen der Landwirtschaft für die Kulturlandschaft und für die Vielfalt der Natur explizit als Aufgabe zur Erziehung in das Bayerische Naturschutzgesetz aufgenommen
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wird grundsätzlich bereits im Unterricht in allen Jahrgangsstufen und an allen Schulen behandelt
  • Der Freistaat intensiviert aktuell die Unterstützungsinstrumente für die Schulen
Appell an Kita-Träger, Fachkräfte, Lehrkräfte, Umweltbildung intensiver und möglichst nahe an der Praxis zu behandeln
StMUV
Auch außerschulische Maßnahmen unterstützen Außerschulische Lernorte sowie Expertinnen und Experten spielen insbesondere bei Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) eine wichtige Rolle an den Schulen:
  • BNE wird in den Einrichtungen der außerschulischen Bildung (hier insbesondere staatlich anerkannte Umweltstationen) bereits in erheblichem Umfang und in großer Themenvielfalt angeboten; Schulen und Kindertageseinrichtungen sind wichtige Partner der Umweltstationen; hinzu kommen bayernweit betriebene Aktivitäten/Projekte wie „Umweltschule in Europa“ und „ÖkoKids“ (Kitas)
  • An den Walderlebniszentren und in Erwachsenen-Fortbildungseinrichtungen gibt es vielerlei Bildungsangebote zu Themen der Umwelt und Ökologie
  • Mit der bevorstehenden Eröffnung des NAWAREUM in Straubing wird am dortigen Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe ein Angebot entstehen, bei dem sich die Menschen mit der Welt der nachwachsenden Rohstoffe und erneuerbaren Energien befassen und Mittel und Lösungen für die Welt von morgen erproben können
  • Programm „Erlebnis Bauernhof“ ist als außerschulischer Lernort geeignet, um mit allen Sinnen zu lernen und aktiv zu sein; Schülerinnen und Schüler erleben die Produktion unserer Lebensmittel und können Landwirtschaft, Natur und Umwelt besser begreifen; das Programm „Erlebnis Bauernhof“ trägt dazu bei, Wertschätzung für Lebensmittel aus heimischer Erzeugung und ein realistischeres Bild der nachhaltigen bäuerlichen Arbeit im Bewusstsein der Gesellschaft zu erzielen; die am Programm teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe bieten Lernprogramme an, die die im LehrplanPLUS geforderten Kompetenzen auch im Sinne BNE bei Schulkindern stärken
Appell an Lehrkräfte, außerschulische Umweltbildungsangebote zu nutzen
StMELF StMUV
Kommunale Umweltbildungszentren institutionell fördern, auch für Ernährungsberatung versch. Zielgruppen
  • Der Staat unterstützt Umweltbildung, u. a. mit waldpädagogischen Veranstaltungen an den zwölf bayernweiten Walderlebniszentren oder im Zuge der Programme „Erlebnis Bauernhof“ oder „Bäuerinnen machen Schule“
  • Vgl. auch Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
  • Seit 2006 Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ zur Stärkung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung und zur Sicherstellung hoher Qualitätsstandards in der außerschulischen Bildungsarbeit
Unterstützung durch Freistaat Bayern für Umweltbildung; Appell an Kommunen
StMELF StMUV
Aufklärungskampagne für mehr Wertschätzung tierischer Produkte und weniger Verbrauch
  • Die Ernährungsbildung und Gemeinschaftsverpflegung in Bayern unterstützen dieses Anliegen mit zahlreichen Maßnahmen: Eine ausgewogene Ernährung aus Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft, eingebettet in einen gesundheitsförderlichen Lebensstil sowie eine Ernährung mit Genuss und regionaler Prägung sind zentrale Inhalte
  • Die Verschwendung von Lebensmitteln zu bekämpfen ist ein ebenfalls sehr wichtiges Ziel; dazu wurde das Bündnis „Wir retten Lebensmittel!“ ins Leben gerufen – die Bündnispartner entlang aller Wertschöpfungsstufen der Lebensmittelkette (Erzeugung, Verarbeitung, Lebensmittelhandel, Außer-Haus-Verpflegung und Verbraucherbildung) haben seit 2016 bereits zahlreiche Vorschläge für „Rettungsmaßnahmen“ vorgelegt; wichtige Zielgruppe sind unsere Jüngsten als „Lebensmittel-Retter“ oder „Lebensmittel-Freunde“

In Planung:

  • BioRegio-Coachings auch außerhalb der Öko-Modellregionen 
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Es wird kommuniziert, dass Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung auch außerhalb der Öko-Modellregionen am BioRegio-Coaching teilnehmen können. Aktuell wird ein solches Vorhaben in Oberbayern durchgeführt. 
  • Prüfung der Förderung von Zertifizierungen in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (GQB, BBS, Bio)
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Es liegen konkrete Überlegungen vor, wie die Förderung von Zertifizierungen bzw. die damit zusammenhängenden Mehrkosten in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung ausgestattet werden können. Aktuell wird die Durchführbarkeit geprüft.
  • Ab 2023 verstärkte Aufbereitung des Themas der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung für Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger unter Einbindung von Bürgerschaftlichem Engagement
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Ein Handlungsleitfaden mit Best-Practice-Beispielen wurde entwickelt, mit dem Ziel, Impulse für Maßnahmen zur Lebensmittelrettung in Kommunen zu setzen. Darüber hinaus befindet sich ein Modellprojekt in Vorbereitung: Eine nachbarschaftliche Foodsharing Community soll aufgebaut werden. 
Appell an Bürgerinnen und Bürger, tierische Produkte wertzuschätzen, ggf. übermäßigen Konsum zu reduzieren und darauf zu achten, dass weniger Lebensmittel weggeworfen werden
StMELF
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Müll vermeiden, Recycling verbessern
Vermeidung von Aluminium (wg. trop. Regenwälder)

Das aus Bauxit gewonnene Aluminium ist aufgrund seiner Eigenschaften (u. a. niedriges Gewicht und damit CO₂-Reduzierung) ein wichtiges/unverzichtbares Material, das vor allem im Flugzeug-/Fahrzeugbau (48 %), Maschinenbau (14 %), Bauwesen (15 %) und im Verpackungsbereich (10 %) eingesetzt wird; auch das Recycling spielt aufgrund des niedrigen Energiebedarfs bereits eine wichtige Rolle

Appell an alle, auf Recycling zu achten
Mehr "Unverpackt-Läden" U. a. leisten Unverpackt-Läden einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz;
Lebensmittel sollten immer auch regional und saisonal sein
Aufruf an alle, innovative, regionale und saisonale Angebote zu nutzen
StMELF
Wiederverwendung von Müll fördern

Die „Kreislaufführung von Abfällen bzw. Ressourcen“ wird bereits durch eine ganze Reihe von Regelwerken adressiert (wie Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Verpackungsgesetz (VerpackG), Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), Bioabfallverordnung (BioAbfV)); diese Regelwerke werden laufend im Sinne einer stetig verbesserten Kreislaufwirtschaft weiterentwickelt; Bayern bringt sich hier regelmäßig ein (z. B. durch Bund-Länder-Arbeitsgruppen, Bundesratsbefassungen):

  • Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 2020: damit u. a. Fortentwicklung und Stärkung der Vorgaben der Abfallvermeidung, wie eine verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft (Vermeidung und vor allem Recycling von Abfällen)
  • In der Praxis gibt es verschiedene Beispiele für die sinnvolle Vorbereitung zur Wiederverwendung, wie die Reparatur von zu Abfall gewordenen Gegenständen:
    • Repair Cafés
    • Abfallratgeber Bayern
    • Abfallvermeidung mit Wiederverwendung
Unterstützung durch Freistaat Bayern;
Appell an alle
StMUV
Mehrwegsysteme in der Gastronomie – bspw. Wegwerfbecher (Best Practice bereits vorhanden) Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros, Cafés, Caterer und Lieferdienste; nach dieser sind Anbieter mit einer Ladenfläche von über 80 m² und mehr als fünf Beschäftigten verpflichtet, ihre To-Go-Produkte dem Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten; damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden; dadurch werden Emissionen verringert, Ressourcen geschont und die Umweltverschmutzung vermindert Appell an alle, Mehrweggeschirr auch zu nutzen
StMUV
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Klimaschutz und Klimaanpassungen in der Politik priorisieren
Höhere Investitionen in den Klimaschutz (insb. bei Mobilität)

Bayerisches Klimaschutzprogramm, u. a. 22 Einzelmaßnahmen für smarte und nachhaltige Mobilität, z. B.

  • Förderung von Shuttle-on-Demand-Services/bedarfsorientierten Angeboten des ÖPNV
  • Anreize für eine stärkere ÖPNV-Nutzung durch ein attraktives Jahresticket für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende
  • Klimabusse im ÖPNV

Bayern stellt die Weichen für einen klimaverträglichen Verkehr: Aus einem Automobilland muss ein Elektromobil-, ÖPNV-, SPNV- und Fahrradland werden, in dem der fossile Verbrenner bereits 2035 der Vergangenheit angehört; außerdem gilt es, die Mobilität auf dem Land zu verbessern, denn Mobilität ist nicht ein Privileg der Stadt, sondern sie muss überall in Bayern in gleicher Weise garantiert werden

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Bund und Kommunen
StMB StMUV
Tatsächliche Kosten für Klima- und Umweltschutz offenlegen Die Einpreisung von Umweltschäden geschieht im Klimaschutz sehr konkret, bspw. durch das EU-weit geltende Emissionshandelssystem und auf nationaler Ebene durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz; auch die Bestrebungen der Staatsregierung sowie von Unternehmen, klimaneutral zu werden, führen dazu, dass Organisationen zunehmend externe Kosten in ihrer Kosten- und Leistungsrechnung bzw. Haushaltsführung berücksichtigen müssen Unterstützung durch EU, Bund und Freistaat Bayern
StMUV
Mehr Offenheit bei erneuerbaren Energien Staatsregierung und Landtag haben in 2022 einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit denen der Ausbau erneuerbarer Energien erleichtert werden soll; so wird es bspw. künftig in vielen Fällen nicht mehr erforderlich sein, bei Windenergieanlagen mind. die zehnfache Nabenhöhe Abstand zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten; auch effiziente und intelligente energetische Nutzung von Holz aus regionalen und nachhaltigen Quellen wird seit langem unterstützt, am besten kombiniert mit Wärmedämmung und anderen erneuerbaren Energien Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an alle
StMWi
Bei Förderungen Klimaschutz stärker berücksichtigen und Anreizsysteme schaffen

Klimaschutz wird bei verschiedenen Instrumenten bereits berücksichtigt, wie:

  • Direkte Adressierung des Klimaschutzes in den Förderprogrammen für die Landwirtschaft, z. B. im Moorbauernprogramm, im Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramm
  • Förderbonus bei energiesparenden Maßnahmen an Gebäuden und Förderung von Nahwärmenetzen in der Dorferneuerung
  • In der Städtebauförderung gehören Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu den Querschnittsaufgaben; hierbei kann ein umfassender Katalog an Fördertatbeständen unterstützt werden
  • In der Bund-Länder-Städtebauförderung ist die Durchführung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung Fördervoraussetzung
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Im Rahmen der Städtebauförderung ist seit März 2024 über die Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ für Maßnahmen mit Schwerpunkt klimagerechte Innenentwicklung (u. a. grüne und blaue Infrastrukturen, Renaturierung von Brachflächen, Flächenentsiegelung) ein erhöhter Fördersatz möglich.
  • Das vom Ministerrat am 30. Juli 2022 verabschiedete Klimaschutzprogramm sieht vor, dass bei allen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung relevanten und geeigneten Zuwendungsrichtlinien, die ab dem 1. Januar 2023 neu bzw. in geänderter Fassung in Kraft treten, vom federführenden Ressort ein Klimacheck durchgeführt wird (vgl. Leitlinie Nr. 2)
  • Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Neufassung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) sieht zudem vor, dass bei der Bestimmung des Zwecks von Zuwendungen durch Verwaltungsvorschrift oder allgemeine Weisung die Ziele der Zuwendungen mit den Minderungszielen abzuwägen sind (nach Art. 2 BayKlimaG)
Unterstützung durch Freistaat Bayern und Bund
StMB StMELF StMUV
Rahmenbedingungen und Gesetze für Klimaschutz schaffen (nicht alles auf Bürger abwälzen)
  • Seit 2022: Bayerisches Klimaschutzprogramm mit fünf Aktionsfeldern (Erneuerbare Energien und Stromversorgung, Natürliche CO₂-Speicherung Wald – Moore –Wasser, Klimabauen und Klimaarchitektur, Smarte und nachhaltige Mobilität, CleanTech, Klimaforschung und Green IT)
  • Seit 2009 (aktualisiert 2016) Bayerische Klima-Anpassungsstrategie (BayKLAS), um die klimasensitiven und verwundbaren Bereiche in Wirtschaft, Gesellschaft, Infrastruktur und Natur bestmöglich an die Folgen des Klimawandels anzupassen
  • Branchenleitfäden, etwa für Einzelhandel, Rohstoffgewinnung, Handwerk
  • Handbuch zur Umsetzung der Klimaanpassung in Bayern mit einer umfangreichen Sammlung an Werkzeugen, Informationen, Handlungsempfehlungen, Praxisbeispielen und Fördermöglichkeiten
  • Bayerisches Klimainformationssystem (BayKIS): umfassendes Internet-Informationssystem mit Daten zum Klimawandel und zur Klimaanpassung für alle bayerischen Kommunen mit konkreten Antworten auf Fragen zum Klimawandel
  • Klimaforschung Bayern; u. a. durch das 2018 gegründete Bayerische Klimaforschungsnetzwerk (bayklif) sowie die Umweltforschungsstation Schneefernerhaus seit 1999
Rahmenschaffung durch Freistaat Bayern
StMUV
Mehr Engagement Bayerns in der Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Umwelt- und Sozialpolitik
  • Der Freistaat unterstützt bereits jetzt Projekte in verschiedenen afrikanischen Staaten; mit einem eigenen „Bayerischen Afrikapaket“ hat Bayern seinem Handeln im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit einen konkreten Rahmen gegeben
  • Finanziell nimmt das bayerische Engagement mit jährlich 12,3 Mio. € zur Verfügung stehender Mittel einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer ein
  • Geförderte Projekte finden sich im Bereich Umwelt-/Klimapolitik, berufliche und schulische Bildung, Landwirtschaft und Ernährungssicherheit, globale Gesundheit, Wissenschaft und öffentliche Verwaltung
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StK
Nicht nur Wachstum als Ziel, auch „Reduzierung“ Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion sind Teil der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie 2022, die eine Vielzahl von Zielen und Maßnahmen der Staatsregierung hierzu enthält; Bayern bekennt sich damit zum Erhalt von ökologischen, ökonomischen und sozialen Grundlagen, um heutigen und zukünftigen Generationen die Chance auf Lebensqualität und Wohlstand zu sichern Unterstützung durch Freistaat Bayern;
Appell an Bürgerinnen und Bürger zum nachhaltigen Konsum sowie an Industrie und Wirtschaft zur nachhaltigen Produktion
StMUV
Entscheidungsprozesse verkürzen Schlanke Verfahren sind essenziell für eine moderne Verwaltung; zum Rechtsstaat gehört es, Betroffene bei den Entscheidungen mit einzubeziehen und die ggf. gegenläufigen Interessen gegeneinander abzuwägen; zur Beschleunigung, insbesondere von Planungs- und Genehmigungsverfahren, setzt sich Bayern beim Bund u. a. für die Straffung der Anhörungsverfahren z. B. durch Digitalisierung ein; darüber hinaus soll aus bayerischer Sicht das Entscheidungserfordernis in geeigneten Fällen bspw. durch Ersetzung der Genehmigungsverfahren durch Anzeigepflichten reduziert werden Unterstützung durch Freistaat Bayern;
Appell an Bund
StK
Klimaagentur in jedem Landkreis einrichten/fördern

Seit 2020: Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) etabliert; diese arbeitet bayernweit eng vernetzt mit allen nachgeordneten staatlichen Institutionen, Verbänden und weiteren wichtigen externen Akteuren; die Landesagentur wird bis auf Ebene der Kommunen tätig: Sie berät Kommunen auf ihrem Weg in die Klimaneutralität

Unterstützung des Freistaats Bayern durch Landesagentur
StMUV

4.3 DASEINSVORSORGE SICHERSTELLEN UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG SOWIE STÄDTEBAU FÜR MENSCH UND UMWELT BEDARFSGERECHT AUSRICHTEN

Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: nachhaltige Siedlungsentwicklung: Flächeninanspruchnahme verringern (Anwendung der 5-ha-Regel) / Versiegelung reduzieren / Leerständen begegnen
Leerstand „wiederbeleben“, statt neu zu bauen

Professionelles, flächendeckendes, kommunales Leerstandsmanagement
Dem Leerstand entgegenzuwirken, hat in Bayern einen hohen Stellenwert, durch nachfolgende Angebote und Förderungen sollen Neubauten vermieden und Flächen eingespart werden:
  • Das 2022 entwickelte „Digitale Leerstandskataster“ gibt Kommunen und Immobilieneigentümern die Möglichkeit, innerörtliche Leerstände digital zu erfassen und zu vermarkten
  • Eine kostenlose Flächenmanagement-Datenbank hilft den Kommunen, Baulücken, Brachflächen, Leerstände und Althofstellen wieder in die Nutzung zu bringen und damit Flächen zu sparen
  • Mit dem Vitalitäts-Check können Innenentwicklungspotenziale in Gemeinden ermittelt und aufbereitet werden – die Dörfer sollen im Kern entwickelt werden; vorhandene Gebäude- und Flächenpotenziale sollen für Wohn- und Gewerbezwecke sowie Einrichtungen der Grundversorgung und des Gemeinschaftslebens revitalisiert werden
  • Projekte des Leerstandsmanagements sind über das Regionalmanagement förderfähig; die Sonderförderung „Flächensparen“ kann zusätzlich zur Regelförderung beantragt werden
  • Für Bestandsnutzung, Leerstandsbehebung sowie Modernisierungen gibt es erhöhte Förderungen im sozial geförderten Wohnungsbau
  • Im laufenden Modellprojekt „LANDSTADT BAYERN“, bei dem es um lebendige, urbane Wohnviertel für alle Lebensphasen geht, werden Brachen und Konversionsflächen, teils mit Leerständen, weiterentwickelt
  • Seit über 50 Jahren sind Sanierung und Umnutzung vorhandener Gebäude ein Schwerpunkt der Städtebauförderung
  • Die Innenentwicklung sowie damit verbunden die Sanierung und Nachnutzung leer stehender bzw. leerstandsbedrohter Bausubstanz ist ein Schwerpunkt der Dorferneuerung – sie bietet für Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen umfassende Möglichkeiten zur Sanierung und Umnutzung vorhandener Gebäude
  • Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung insbesondere der Kommunen durch Maßnahmen der interministeriellen Flächensparoffensive Bayern der Staatsregierung
Unterstützung durch Freistaat Bayern und Bund; Appell an Kommunen im Hinblick auf die kommunale Planungshoheit, regionale „Bottom-up-Initiativen“, die bei Regionalmanagement nötig sind, und Private für deren Umsetzungsbereitschaft
StMB StMUV StMELF StMWi
Vorrang der Innen- vor Außenentwicklung Die vorrangige Innenentwicklung ist in Bayern ein wichtiges Anliegen, um die Lebensqualität zu erhöhen:
  • Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sieht vor, dass in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig genutzt werden (Ziel 3.2)
  • Landesplanungsbehörden und Kommunen wird eine Auslegungshilfe zur Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen im Außenbereich zur Verfügung gestellt
  • Städtebauförderung und Dorferneuerung verfolgen diesen Ansatz der Innenentwicklung seit vielen Jahren: Verstärkend erhalten Gemeinden durch die Initiative „Innen statt Außen“ einen Förderbonus bei vorrangigerer Innenentwicklung
Das Bewusstsein für die Problematik wird auch sensibilisiert durch:
  • Die Broschüre „Grundstücke aktivieren – Wohnraum schaffen“
  • In Kommunen insbesondere durch Maßnahmen der interministeriellen Flächensparoffensive Bayern
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen
StMWi StMB StMELF
Keine Ausweisung von Baugebieten außerhalb bestehender Ortsgrenzen Hinweis: Ausweisung von Baugebieten obliegt den Kommunen
  • Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist eine Außenentwicklung nur möglich, sofern keine Innenentwicklungspotenziale zur Verfügung stehen (Ziel 3.2)
  • Landesplanungsbehörden und Kommunen wird eine Auslegungshilfe zur Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen im Außenbereich zur Verfügung gestellt
Appell an Kommunen wegen kommunaler Planungshoheit
StMWi
Strenge Einhaltung des Anbindegebots

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) verlangt, dass neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden (Ziel 3.3 – Anbindegebot)
In Planung: Anbindegebot soll geschärft werden; derzeit bestehen neun Ausnahmen vom Anbindegebot; im Rahmen der aktuell laufenden Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sollen vsl. drei dieser Ausnahmen (Gewerbegebiet an Autobahnanschlussstelle, interkommunale Gewerbegebiete, Touristikausnahme) gestrichen werden

Aktueller Stand (Juni 2024):
Die Teilfortschreibung des LEP ist am 1. Juni 2023 in Kraft getreten. Das Anbindegebot (LEP 3.3) wurde dabei geschärft: zwei Ausnahmen (Gewerbegebiet an Autobahnanschlussstelle, interkommunale Gewerbegebiete) wurden gestrichen. nun können noch sieben Ausnahmen geltend gemacht werden.
Rechtlicher Rahmen durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen wegen kommunaler Planungshoheit
StMWi
Ansiedlung von Discountern mit zu großen Parkplätzen reglementieren
  • Bayern hat auf Initiative des StMB bereits im September 2018 eine Bundesratsinitiative eingebracht: Demnach soll die BauNVO künftig vorschreiben, dass bei Bauvorhaben mit einem Stellplatzbedarf von mindestens 30 Stellplätzen diese grundsätzlich tief- bzw. mehrgeschossig errichtet werden müssen; eine ebenerdige Anlage von Stellplätzen im Freien soll für diese Vorhaben lediglich noch dann möglich sein, wenn die Gemeinde dies im Bebauungsplan ausdrücklich zulässt. Damit soll nach dem Motto „dichter-tiefer-ökologischer“ für derartige größere Bauvorhaben der Regel-Ausnahme-Mechanismus umgekehrt werden, wie ihn die BauNVO derzeit vorsieht
  • Am 19. November 2018 hat der Bundesrat der bayerischen Initiative zugestimmt und beschlossen, unsere Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Änderung der BauNVO im oben dargestellten Sinne der Bundesregierung zuzuleiten (Bundesrats-Drs. 462/18)
  • Trotz mehrerer Mahnungen auf Minister-Ebene hat die Bundesregierung den Beschluss des Bundesrats bis heute nicht umgesetzt
Appell an die Bundesregierung, den Beschluss des Bundesrates umzusetzen
StMB
Gebäudemanagementsysteme einführen (u. a. Hallenmanagement, Tausch von Wohnraum) Hinweis: Management bestehender Gebäude liegt in der Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer (nicht des staatlichen Hochbaus) Appell an Kommunen, Gebäudeeigentümer sowie -nutzer
Konkrete, nachhaltige Arbeits- und Wohnformen in Stadt und Land mit speziellen Förderprogrammen stärken
  • Im Rahmen der Wohnraumförderung wird bezahlbares Wohnen flexibel unterstützt. In den besonderen Wohnformen sind neue, gemeinschaftliche Wohnkonzepte und innovative Grundrisse bedarfsgerecht umsetzbar; mit dem „Nachhaltigkeitszuschuss“ werden besonders nachhaltige Maßnahmen, die über die gesetzlich oder förderrechtlich ohnehin schon gegebenen Anforderungen erheblich hinausgehen, gefördert. Unterstützt werden können so soziokulturelle Maßnahmen, ganzheitlicher Ressourceneinsatz, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie die lokale Erzeugung erneuerbarer Energien
  • Nachhaltige Wohn- und Arbeitsformen stehen im Fokus des laufenden Modellprojekts „LANDSTADT BAYERN“
  • Neue Wohnkonzepte im Dorf, die Ressourcen schonen und gehobene Baukultur bieten, sind Gegenstand des Modellprojekts „Wohnen in Kirchanschöring, Landkreis Traunstein“ im Rahmen der Ländlichen Entwicklung
Unterstützung des Freistaats Bayern durch Modellprojekt und Zuschüsse; Appell an Bürgerinnen und Bürger für Offenheit gegenüber nachhaltigen Arbeits- und Wohnformen
StMB
Intelligente Lösungen in der Stadtplanung für weniger Flächenverbrauch
  • Intelligente Lösungen für weniger Flächenverbrauch sind Teil des laufenden Modellprojekts „LANDSTADT BAYERN“
  • Einen Beitrag zur Sensibilisierung liefert die Broschüre „Grundstücke aktivieren – Wohnraum schaffen“
Appell an Kommunen und deren Planungshoheit für einen geringen Flächenverbrauch
StMB
Nicht nachverdichten, um Wohnqualität zu erhalten Umsetzung nicht sinnvoll: Widerspricht dem Ziel des Flächensparens; Wohnqualität kann auch bei verdichteten Wohnformen durch gute architektonische und stadträumliche Lösungen geschaffen werden Appell an Kommunen, auch bei Planung verdichteter Wohnformen auf hohe Wohnqualität zu achten
Verpflichtung zum Bau mehrstöckiger Gebäude für weniger Flächenversiegelung Mögliche Festsetzung im Bebauungsplan unter Berücksichtigung kommunaler Planungshoheit Appell an Kommunen, weitere Flächenversiegelungen möglichst gering zu halten und offen für Alternativen wie mehrstöckige Gebäude zu sein
Leerstands- und Nachfolgerbörsen auf Gemeindeebene

Dem Leerstand entgegenzuwirken, hat in Bayern einen hohen Stellenwert:

  • Zahlreiche Städtebauförderungs- und Dorferneuerungsgemeinden sowie Gemeinden mit interkommunalen Zusammenschlüssen (Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE)) setzen verstärkt auf Innenentwicklung und nutzen Leerstandsmanagementsysteme für eine nachhaltige Ortsentwicklung
  • Das 2022 entwickelte „Digitale Leerstandskataster“ gibt Kommunen und Immobilieneigentümern die Möglichkeit, innerörtliche Leerstände digital zu erfassen und zu vermarkten
  • Regionale (zumeist auf Landkreisebene) Projekte des Leerstandsmanagements sind über das Regionalmanagement förderfähig; die Sonderförderung „Flächensparen“ kann zusätzlich zur Regelförderung beantragt werden
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, die Angebote zu nutzen
StMB StMELF
Anreize zur Nutzung vorhandener Gebäude schaffen, meist sind Zuschüsse nötig Im Sinne des Leerstandsmanagements und der Reduktion des Neuflächenverbrauchs gewährt der Freistaat folgende Anreize für die Nutzung vorhandener Gebäude:
  • In der Städtebauförderung und der Dorferneuerung liegt ein Schwerpunkt auf der Sanierung vorhandener Gebäude; auch mit der Initiative „Innen statt Außen“
  • Zusätzliche Zuschüsse gibt es im sozial geförderten Wohnungsbau für Bestandsnutzung, Leerstandsbehebung sowie Modernisierungen
  • Informationen werden durch die Broschüre „Grundstücke aktivieren –Wohnraum schaffen“ bereitgestellt
Unterstützung durch Sensibilisierung und Zuschüsse des Freistaats Bayern und des Bundes; Appell an Kommunen und Private, Angebote anzunehmen und vorhandene Gebäude zu nutzen
StMB StMELF
Gewerbesteuer auf Landkreisebene Umsetzung unmittelbar nicht möglich: Die Gewerbesteuer fließt grundsätzlich den Gemeinden zu (gemäß Art. 106 Abs.  6 GG); für Betriebsstätten in gemeindefreien Gebieten übt der betreffende Landkreis die Befugnisse der Gemeinde aus (nach § 5 Abs. 1 ZustV); zudem partizipieren die Landkreise über die Kreisumlage an der Gewerbesteuer (gem. Art. 18 BayFAG) Zuständigkeit bei Bund und Freistaat Bayern
StMFH
Flächenrecycling als Leitmotto für Bayern
  • Das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) legt den bayernweiten Entwicklungsrahmen fest
  • Flächenrecycling stellt einen Teilaspekt im laufenden Modellprojekt „LANDSTADT BAYERN“ dar
  • Das „Digitale Leerstandskataster“ unterstützt die digitale Erfassung und Vermarktungsmöglichkeit zum Flächenrecycling
Rahmen durch Freistaat Bayern; Umsetzung durch Kommunen
StMB StMWi
Ortszentren sanieren; Sanierungsprogramme neu auflegen
  • Die Dorferneuerung unterstützt die Kommunen; die rechtlichen Vorgaben der Dorferneuerungsrichtlinie werden aktuell als ausreichend eingestuft: Über die Dorferneuerung sind zahlreiche förderfähige Maßnahmen abgebildet, bspw. die Initiative „Innen statt Außen“
  • Im Rahmen der Städtebauförderung liegt seit über 50 Jahren der Schwerpunkt auf dem Erhalt, der Weiterentwicklung und der Stärkung der Stadt- und Ortszentren; neue Sanierungsprogramme sind derzeit nicht erforderlich
➔ Zentraler Kern ist neben der Sanierung von Gebäuden, eine zukunftsfähige Nutzung in die Gebäude zu bringen; in einem entsprechenden Entwicklungsprozess vor Ort, teilweise interkommunal abgestimmt, kann dies über die Städtebauförderung und über die Dorferneuerung erreicht werden
Unterstützung durch Freistaat Bayern und Bund; Appell an Kommunen, Angebote zu nutzen und Zentren zu sanieren
StMELF StMB
Investitionsstau in den Innenstädten beheben; Denkmalschutz reduzieren, Innenstädte aufwerten
  • Ein Schwerpunkt der Städtebauförderung liegt auf dem Erhalt, der Weiterentwicklung und der Stärkung der Stadt- und Ortszentren: Investitionen sind für die Aufwertung von Innenstädten unabdingbar, der Denkmalschutz dient dem Erhalt des kulturellen Erbes und identitätsstiftender Gebäude und Ensembles; soweit Denkmalschutz betroffen sein kann, werden die Ansätze durch das Instrument des Kommunalen Denkmalkonzepts aufgegriffen; mit diesem Instrument werden integrierte denkmalverträgliche Planungen der Kommunen mit Unterstützung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD) ermöglicht und vom BLfD gefördert
  • Das „Digitale Leerstandskataster“ unterstützt die Aufwertung der Innenstädte durch das Leerstandsmanagement
Umsetzung auf kommunaler Ebene
StMB
Finanzierung der Beratungsleistung von Architektinnen und Architekten aus öffentlichen Mitteln bei der Nachnutzung von ehemaligen Bauernhöfen / Förderprogramme für Althofstellen initiieren
  • Im Rahmen der Dorferneuerung sind Beratungsleistungen auch für private Gebäudeeigentümer möglich; auch die investiven Maßnahmen an den Gebäuden und Hofräumen werden gefördert
  • Die Umnutzung von ehemaligen Hofstellen wird durch die Städtebauförderung bereits bezuschusst; für Bauherren kostenlose Beratungsleistungen können ebenfalls bezuschusst werden
Appell an betroffene Bürgerinnen und Bürger, Angebote der Kommunen und des Freistaats Bayern zu nutzen
StMB StMELF
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Städtebau grüner und mieterfreundlicher gestalten
Weniger Bürokratie beim Städtebau ➔ mehr Vertrauen in kommunale Gremien Eine frühzeitige, umfängliche Beteiligung der Bürgerschaft an städtebaulichen Planungen schafft höhere Akzeptanz und spätere Konflikte oder Verzögerungen können reduziert werden; in der Broschüre „Bürgerbeteiligung im Städtebau“ werden entsprechende Instrumente zur informellen Beteiligung dargestellt Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMB
Mehr Raum für Grünflächen, Parks, Spielplätze etc. vorsehen

Angebot und Gestaltung öffentlicher Räume sind für die Lebensqualität wichtig, zudem werden Grünflächen zu essenziellen Klimaanpassungsmaßnahmen gezählt:

  • Aufwertung und Errichtung von Grünflächen inklusive Spielplätzen sind seit Jahren wesentlicher Bestandteil städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen
  • Mit einem Informations- und Vernetzungsangebot für Schlüsselakteure des Planens und Bauens schafft die Umweltinitiative „Stadt.Klima.Natur“ Impulse für Maßnahmen zur Klimaanpassung im besiedelten Bereich mittels grüner und blauer Infrastruktur
  • Mehr Grünflächen sind ein Teilaspekt im Modellvorhaben „Klimagerechter Städtebau“; das Modellvorhaben ist weitestgehend abgeschlossen; die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und sollen veröffentlicht werden
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Das Modellvorhaben „Klimagerechter Städtebau“ ist abgeschlossen und wird aktuell evaluiert; die Ergebnisse werden in einem digitalen Leitfaden zusammengefasst und im Oktober 2024 veröffentlicht.
  • Planungen und Maßnahmen zur Grünordnung und Dorfökologie sind integraler Bestandteil der Dorferneuerung
Aufruf an Kommunen, denn die Planung von Grünflächen unterliegt der kommunalen Planungshoheit
StMB StMELF StMUV
Geschäfte- und Gastronomiesterben durch niedrige Mieten verhindern

Mietendeckel
Einflussnahme auf Marktpreise von staatlicher Seite schwierig; zudem weitere Einflussfaktoren wie Internethandel, Personalkosten etc.

Das Instrument Mietendeckel wird wohnungspolitisch sehr kritisch bewertet, da es Investitionen in den Wohnungsbau hemmt und laufende Bauprojekte gefährden kann;
das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Beschluss vom 25. März 2021), dass den Ländern keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass eigener Mietpreisregelungen zukommt, der Berliner Mietendeckel wurde daher für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt; ein Mietendeckel könnte dementsprechend nur durch den Bund umgesetzt werden
Appell an Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, angemessene Mieten aufzurufen
StMB
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: bezahlbares Wohnen forcieren und generationenübergreifende Maßnahmen verstärken, Genossenschaften fördern
Bezahlbaren Wohnraum schaffen, insbesondere für Familien und damit Fachkräfte nach Bayern kommen Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist eines der wichtigsten Anliegen der Staatsregierung; sie hat dabei sowohl die von den stark steigenden Mieten betroffenen Mieterinnen und Mieter im Blick, möchte aber auch Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich mit staatlicher Hilfe Wohneigentum schaffen zu können:
  • Im Jahr 2023 stehen für die Programme der Wohnraumförderung vsl. erstmals eine Milliarde € zur Verfügung; im Rahmen des am 16. Januar 2023 im Ministerrat auf den Weg gebrachten Wohnbau-Booster Bayern werden die Bayerischen Wohnraumförderprogramme erheblich verbessert; hier werden private und öffentliche Bauherren dabei unterstützt, bedarfsorientierten, bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu schaffen
  • Bezahlbarer Wohnraum ist zudem ein Teilaspekt im laufenden Modellprojekt „LANDSTADT BAYERN“
Appell an Bauherren, bedarfsorientierten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen
StMB
Anreize für die Sanierung von Altbauten in den Innenstädten setzen
  • Im Rahmen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung liegt ein Schwerpunkt auf der Sanierung vorhandener Gebäude
  • In der Mietwohnraumförderung wird im Förderbaustein „drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern“ die Erweiterung von bestehenden Mietwohngebäuden und die Modernisierung der bestehenden Wohnungen gefördert; der allgemeine Zuschuss wird dazu noch einmal um 25 % aufgestockt; mit dem im Rahmen des Wohnbau-Booster Bayern angekündigten „Ortskernzuschusses“ werden Projekte in Innenstädten erhöht gefördert
  • Mit dem Bayerischen Modernisierungsprogramm (BayModR) unterstützt der Freistaat Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Mietwohngebäuden, bspw. den altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau oder energetische Maßnahmen
  • Im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) ist u. a. der Umbau und die Modernisierung von Mietwohnraum mit bis zu 90 % (30 % Zuschuss + 60 % optionales Darlehen) förderfähig; wenn zukünftig bestehende Bausubstanz genutzt wird, erhöht sich der Zuschuss von 30 % auf bis zu 40 % der Gesamtkosten; auch der Gebäudeerwerb kann gefördert werden, wenn er im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen steht; die Kommunen können mit dem Programm somit gezielt in ihren innerörtlichen Gebäudebestand investieren
  • In der Eigenwohnraumförderung wird der Zweiterwerb von bestehenden Wohnungen und Häusern gegenüber dem Neubau besonders gefördert; neben einer Darlehensförderung wird ein ergänzender Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten gewährt
Aufruf an Altbaubesitzerinnen und -besitzer, Sanierungen umzusetzen
StMB StMELF
Durchmischtes Wohnen gezielt fördern; dabei auf unterschiedliche Bedürfnisse von Familien und der Generation 55+ eingehen in Bezug auf Wohnfläche, Gartengröße, Barrierefreiheit etc., z. B. bei Baulandausweisung ➔ Ältere würden dann auch eher größeren Wohnraum freigeben
  • Geförderter Wohnraum wird in Bayern in der Regel barrierefrei errichtet und orientiert sich mit seinen Wohnungsgrößen an den Bedürfnissen unterschiedlicher Benutzergruppen; durch die Möglichkeit zur Mischung mit freifinanzierten Wohnungen entstehen durchmischte Quartiere mit unterschiedlichen Einkommens- und Altersgruppen sowie Haushaltsgrößen
  • Mit dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) haben Städte, Märkte und Gemeinden die Möglichkeit, bedarfsgerechten Mietwohnraum vor Ort zu schaffen; so kann unter anderem auch gezielt altersgerechter Wohnraum zur Verfügung gestellt und so können Seniorinnen und Senioren zu einem Wohnungswechsel motiviert werden
  • Durchmischtes Wohnen ist zudem ein Teilaspekt im laufenden Modellprojekt „LANDSTADT BAYERN“
  • Die Baulandausweisung unterliegt der kommunalen Planungshoheit
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Bürgerinnen und Bürger für Offenheit, Annahme und Umsetzung durchmischter Wohn- und Quartierskonzepte
StMB
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Lebensmittelversorgung vor Ort ausbauen
Landeseigene Immobilien stärken für Daseinsvorsorge, spezielles Sonderprogramm für Ausbau der Nahversorgung

Die Sicherung der Versorgung ist zentral für die Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Bayern:

  • Im Rahmen der Dorferneuerung sind die Förderung von Dorfläden und Kleinstunternehmen der Grundversorgung möglich, auch in landeseigenen Immobilien
  • Im Rahmen der Städtebauförderung unterstützen wir mithilfe der bewährten Instrumente und Programme die Gemeinden, vitale Stadtzentren und Ortskerne zu erhalten, zu entwickeln sowie die regionale Identität und Attraktivität zu stärken; das kommt auch der Daseinsvorsorge zugute und hilft, die zentralörtliche Versorgungsfunktion der Städte, Märkte und Gemeinden dauerhaft und bedarfsgerecht zu sichern und zu stärken

Hinweis: Die Nutzung landeseigener Immobilien für Daseinsvorsorge ist nicht möglich; nicht für staatlichen Bedarf erforderliche Immobilien werden grundsätzlich veräußert

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Bürgerinnen und Bürger, Dorfläden und Kleinstunternehmen vor Ort anzunehmen
StMB StMELF
Aufstellen von Lebensmittelautomaten zur Nahversorgung und Stärkung regionaler Erzeuger Das Aufstellen von Lebensmittelautomaten mit regional erzeugten Produkten leistet einen Beitrag zur Nahversorgung und wird durch folgende Maßnahmen vom Freistaat unterstützt:
  • Dorferneuerung
  • Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) mit Regionalbudget
  • Einzelbetriebliche Förderung
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Landwirtschaft und Unternehmen zum Aufstellen von regionalen Lebensmittelautomaten
StMELF
Dorfläden mehr fördern Im Rahmen der Dorferneuerung ist die Förderung von Dorfläden und Kleinstunternehmen der Grundversorgung möglich; gleiches gilt im Einzelfall für LEADER Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMELF
Einrichtung von flexibel nutzbaren Räumen für Nahversorgungsangebote aus Leerständen Leerstandsmanagement ist in Bayern ein wichtiges Anliegen, auch die Einrichtung flexibel nutzbarer Räume wird hier mitgeplant:
  • Projekte regionaler Initiativen sind über das Regionalmanagement förderbar
  • Im Rahmen der Dorferneuerung und im Einzelfall bei LEADER ist die Förderung von Dorfläden und Kleinstunternehmen der Grundversorgung möglich
  • Die Nutzung von Gebäudeleerständen – auch für Nahversorgungsangebote – kann durch die Städtebauförderung bezuschusst werden
  • Mit dem Innovationsprogramm „Kreative Zentren“ werden drei Modellkommunen u. a. bei der Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Stärkung ihres überörtlichen Versorgungsauftrages unterstützt, die Einrichtung von flexibel nutzbaren Räumen aus Leerständen ist dabei eine Möglichkeit
  • Das Anliegen ist ein Teilaspekt im laufenden Modellprojekt „LANDSTADT BAYERN“
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWi StMELF StMB
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Versorgung mit Kommunikationsinfrastruktur weiter vorantreiben
Glasfaser- und Mobilfunkausbau ohne weiße Flecken
  • Der geförderte Ausbau von schnellem Festnetzinternet in „weiße Flecken“-Gebieten (weniger als 30 Mbit/s) hat in Bayern weiterhin oberste Priorität; 97,7 % der bayerischen Haushalte verfügen bereits über mindestens 30 Mbit/s
  • Anliegen wird in der aktuellen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) aufgegriffen (Entwurf des LEP Abschnitt 1.4.2)
  • Bayern hat das europaweit erste Mobilfunkförderprogramm auf den Weg gebracht, erste Masten wurden 2022 errichtet
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWi
5G vorantreiben
  • Das bayerische Mobilfunkförderprogramm unterstützt auch den 5G-Ausbau
  • Darüber hinaus eigene Nachmessungen im Freistaat Bayern sowie enger Kontakt mit der Bundesnetzagentur zu der Frage, ob Versorgungsauflagen eingehalten werden
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWi
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Gesundheitsversorgung insbesondere im ländlichen Raum stärken
Gesundheitsversorgung durch die Aufwertung kleinerer Krankenhäuser verbessern und Sicherstellung der Grundversorgung innerhalb von 30 Minuten
  • Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung hat einen hohen Stellenwert in Bayern
  • Grundsätzlich sind für die akutstationäre Versorgung die Landkreise und kreisfreien Städte sicherstellungsverpflichtet (gem. Art. 51 der LKrO)
  • In Bayern gibt es angesichts der guten und flächendeckenden akutstationären medizinischen Versorgung auch in ländlichen Räumen bislang keinen Fall, in dem ein tatsächliches Versorgungsdefizit festgestellt worden wäre
  • Zugleich ist es erforderlich, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen längerfristig neu zu justieren, um die medizinisch notwendige Infrastruktur auskömmlich zu finanzieren, etwa im Hinblick auf die Vergütung von Vorhaltekosten an den Krankenhäusern; der Bund muss die hierzu erforderlichen Reformen rasch angehen; insgesamt ist daher davon auszugehen, dass nicht sämtliche Krankenhausstandorte aufrechterhalten werden können
Unterstützung durch Freistaat Bayern in Form der Ermittlung des Versorgungsbedarfs im partnerschaftlichen Zusammenwirken mit den sicherstellungsverpflichteten Kommunen sowie Investitionsfinanzierung
StMFH
Anstellung von Haus-/Landärzten über den Staat mit Zuschüssen für Praxis und Mitarbeiter zur Sicherung der ärztlichen Versorgung

Der Staat betreibt keine Arztpraxen und kann daher auch keine Ärztinnen oder Ärzte anstellen; der Sicherstellungsauftrag liegt nach den bundesrechtlichen Vorgaben bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)

  • In unterversorgten und drohend unterversorgten Gebieten kann die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) gemäß ihrer Sicherstellungsrichtlinie sogenannte Eigeneinrichtungen betreiben (bisher gibt es zwei solche Eigeneinrichtungen, zehn sind in Planung); die dort tätigen Ärztinnen oder Ärzte werden bei der KVB angestellt.
  • Der Freistaat fördert die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der sog. Landarztprämie; Kommunen können zudem medizinische Versorgungszentren betreiben; Unterstützung beim Gebäudeumbau kann über die Dorferneuerung erfolgen.

Darüber hinaus ist die Idee jedoch abzulehnen, da es keine staatliche Aufgabe ist, ambulante medizinische Versorgungsangebote vorzuhalten bzw. Arztpraxen zu betreiben (Details vgl. Glossar Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)).

Appell an KVBs zur Sicherstellung der medizinischen Ver sorgung, ggf. über Eigeneinrichtungen sowie an Kommunen zur Etablierung medizinischer Versorgungszentren wenn nötig
StMELF StMGP
Verbesserung der Notdienste im ländlichen Raum

Ansatz geprüft: In Bayern ist 2018 die Reform des Bereitschaftsdienstes erfolgt
In Planung: Durch eine Reform der Notfallversorgung soll sektorenübergreifende Zusammenarbeit von Rettungsdienst, Bereitschaftsdienst und Notfallambulanzen in Krankenhäusern verbessert werden

Aktueller Stand (Juli 2024):
Mitte Januar 2024 hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Eckpunktepapier Notfallreform ("Eckpunkte Reform der Notfallversorgung"; Hinweis: Rettungsdienstreform ist hier ausgeklammert) vorgelegt. Es geht vorrangig um drei wichtige Hauptthemen: Telefonnummer 116117 und 112 zusammenführen, Konkretisierung KV, Gründung von integrierten Notfallzentren in Krankenhäusern. Der Kabinettsentwurf auf Bundesebene  wurde am 17. Juli 2024 vorgelegt; die Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundesrats sind für den 11. September 2024 vorgesehen.
Unterstützung durch bayerische Reform des Bereitschaftsdienstes; Begleitung der Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene
StMGP StMI
Einrichtung von regionalen Versorgungszentren mit Haus- und Fachärzten
  • Die „Gesundheitsregionenplus sind regionale Netzwerke, die zur weiteren Verbesserung der Vernetzung der medizinischen und pflegerischen Versorgung beitragen. Ihre Verstetigung auf gesetzlicher Grundlage wird angestrebt
  • Die Umsetzung von ambulanten Versorgungszentren mit Haus- und Fachärztinnen und -ärzten ist durch die Gründung von medizinischen Versorgungszentren, nicht nur unter der Gründungträgerschaft von Ärztinnen und Ärzten oder Krankenhäusern, sondern auch durch Trägerschaft von Kommunen, möglich
Appell an Kommunen zur Einrichtung kommunaler medizinischer Versorgungszentren unter kommunaler Trägerschaft, wenn nötig, um regionalen Versorgungsbedarf zu decken
StMGP
Ärztemangel begegnen und mehr Medizinstudenten zum Studium zulassen
  • Bayern verfolgt mit dem Medizincampus Oberfranken und der Medizinischen Fakultät an der Universität Augsburg bereits einen breiten Ausbau an Medizinstudienplätzen
  • Weitere zusätzliche Medizinstudienplätze werden in den kommenden Jahren am Medizincampus Niederbayern entstehen
  • Bereits seit mehreren Jahren gibt es Maßnahmen, die einem Ärztinnen- und Ärztemangel im ländlichen Raum begegnen sollen, wie die Niederlassungsförderung/Landarztprämie, die Stipendienförderung für Medizinstudierende und die Landarztquote
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMGP
Für die flächendeckende hausärztliche Versorgung muss der Versorgungsauftrag der KVB stärker überprüft, kontrolliert und ggf. gesteuert werden Aktuell besteht kein Zweifel, dass die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) ihren Sicherstellungsauftrag erfüllt; in Planungsbereichen, in denen eine Unterversorgung besteht oder droht, sieht die Sicherstellungsrichtlinie der KVB ein gestuftes Bündel an Fördermaßnahmen vor, welche eingesetzt werden, um die örtliche Versorgungssituation im haus- und fachärztlichen Bereich zu verbessern; es findet ein (beratender) Dialog zwischen dem Freistaat und der KVB statt
Hinweis: Der Staat führt nur die Rechtsaufsicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die eine Sicherungsstellungsverpflichtung haben. Er darf daher nur eingreifen, wenn das Handeln der Selbstverwaltungskörperschaft unter keinen Gesichtspunkten rechtlich vertretbar ist (Details vgl. Glossar Kassenärztlichen Vereinigungen (KV))
Unterstützung durch Freistaat Bayern durch Austausch mit KVB
StMGP
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Betreuungsangebote ausbauen
Mehr Hortplätze für die Kinder berufstätiger Eltern

Bayern hat bereits Anfang 2020 ein Hortprogramm zur Schaffung von 10.000 Plätzen für Grundschulkinder aufgelegt
In Planung: Ganztagesausbau im Hortbereich über Richtlinie für das künftige Landesförderprogramm:
Für jeden neu geschaffenen Hortplatz erhalten die Kommunen zusätzlich zur „regulären“ Förderung nach Art. 10 BayFAG eine Pauschale von bis zu 6.000 €; auch sämtliche weiteren Ganztags-Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (z. B. Mittagsbetreuungen, schulische Ganztagsangebote) werden in dem Programm berücksichtigt; das Landesförderprogramm kann aber erst starten, wenn die erforderliche Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen ist

Aktueller Stand (Juni 2024):
Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ist am 7. September 2023 in Kraft getreten.
Unterstützung durch Freistaat Bayern mit Hortprogramm; Appell an Kommunen, Hortplätze weiter auszubauen
StMAS
Gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026: baldmögliche Konkretisierung des Konzepts in Bezug auf Räume, Personal, Ferien etc.

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Chancengerechtigkeit verbessert werden; die Richtlinie zum künftigen Landesförderprogramm Ganztagsbetreuung wird derzeit auf Landesebene abgestimmt (vgl. auch vorheriger Punkt zum Landesförderprogramm)

Aktueller Stand (Juni 2024): 
Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ist am 7. September 2023 in Kraft getreten.
Rahmenschaffung durch Freistaat Bayern
StMAS
Großelterngeneration bei der öffentlichen Kinderbetreuung/Waldkindergärten einbinden
  • Die Zuständigkeit für die inhaltlich-pädagogische Konzeption liegt beim Träger der Kindertageseinrichtung
  • Auch die Eltern sind über den Elternbeirat bei solchen Vorstößen einzubeziehen
  • Der Integration der Großelterngeneration steht rechtlich grundsätzlich nichts im Wege, z. B. als Vorlesekraft; aber entsprechende Vorstöße (z. B. ehrenamtliche Einbindung von Rentnerinnen und Rentnern) sind bisher auf geringes Interesse gestoßen; Probleme: Skepsis der pädagogischen Kräfte (zusätzlicher Aufwand durch Einweisung, Aufsicht nicht delegierbar, unzureichende Planbarkeit), Probleme im Vollzug: Datenschutz (Widerspruch von Eltern), bürokratischer Aufwand (notwendiges Führungszeugnis)
Appell an Einrichtungen, zu prüfen, ob eine Umsetzung in der jeweiligen Einrichtung einen Mehrwert bringen würde und gegebenenfalls entsprechend handeln
StMAS
Ausbau von Alters- und Pflegeheimen

Seit 2019 gibt es eine eigene Förderrichtlinie für den Ausbau von Pflegeplätzen, u. a. auch in Dauerpflegeeinrichtungen; mit der Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum“ (PflegesoNahFöR) fördert der Freistaat sowohl Modernisierung und Umbau als auch die Schaffung von Pflegeplätzen; die Förderrichtlinie wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Unterstützung durch Freistaat Bayern mit Förderrichtlinie; Appell an Kommunen und Unternehmen, den Ausbau der Pflegeplätze zu unterstützen
StMGP
Kindergärten neben Altenheime Aktuell gibt es an einigen Standorten generell Probleme, zusätzliche, geeignete Räumlichkeiten zu finden bzw. zu schaffen
Hinweis: Die Bedarfsplanung und Bereitstellung eines bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangebotes liegt in der Zuständigkeit der Kommunen
Appell an Kommunen, die Möglichkeit, Kindertageseinrichtung neben Altenheimen zu errichten, bei der Standortplanung mit zu bedenken und zu prüfen
StMAS
Höhere Förderung bei Kindergartenbau

Im Rahmen der kommunalen Hochbauförderung (nach Art. 10 BayFAG) werden bereits hohe Förderungen für Baumaßnahmen an Kindertageseinrichtungen gewährt: Entsprechend der individuellen Finanzlage einer Kommune wird eine Förderung von 0 bis 80 % der zuweisungsfähigen Ausgaben ausgereicht; besonders finanzschwache Kommunen können im Einzelfall einen Fördersatz von bis zu 90 % erhalten; außerdem werden die Kostenrichtwerte, die der Förderung zugrunde gelegt werden, regelmäßig an die Baupreiskostenentwicklung angepasst
In Planung: Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag das 6. Sonderinvestitionsprogramm (SIP) vorgesehen (bisheriges SIP ist ausgelaufen); genaue Zeitschiene vonseiten des Bundes nicht absehbar

Aktueller Stand (Juni 2024):
Im Mai 2023 wurde durch das Bundesfamilienministerium kommuniziert, dass absehbar keine Haushaltsmittel für ein 6. SIP für U6-Ausbau zur Verfügung stehen.
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Bund zur Umsetzung eines 6. Sonderinvestitionsprogramms
StMAS
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Weiterer identifizierter Handlungsbedarf
Land stark machen ➔ keine Schließungen von Infrastrukturen Das sogenannte Vorhalteprinzip des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP, Ziel 1.2.5) sieht vor, dass die Gewährleistung einer dauerhaften Versorgung der Bevölkerung mit zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreichbarkeit wichtiger ist als deren Auslastung, insbesondere in Teilräumen, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind Rahmen durch Freistaat Bayern; Aufruf an Kommunen zur Umsetzung entsprechend dem Entwicklungsrahmen des LEP aufgrund kommunaler Planungshoheit
StMWi
Resiliente Strukturen schaffen: Anlaufstelle bei Krisen, z. B. im Sportheim/Gasthaus mit Notstrom, Wasser, Medizin, Nahrung etc. Betreiber kritischer Infrastrukturen haben die Aufgabe, die Funktionsfähigkeit der Anlagen weitestgehend sicherzustellen; ein Ausfall lebenswichtiger Dienstleistungen wie der Strom- und Wasserversorgung ist gleichwohl nicht gänzlich auszuschließen, daher unternimmt der Freistaat folgende Bemühungen:
  • Die Katastrophenschutzbehörden treffen Vorbereitungen für zu ergreifende Maßnahmen in Not- und Katastrophenlagen (vorbereitender Katastrophenschutz); in die Planungen sind nach Möglichkeit alle Akteure im Bevölkerungsschutz einzubeziehen, d. h. neben Ansprechpartnern der Feuerwehren auch solche der freiwilligen Hilfsorganisationen, der Regionalstellen bzw. Ortsverbände des Technischen Hilfswerks sowie von Polizei (Polizeipräsidien und -inspektionen) und Bundeswehr (Bezirks- und Kreisverbindungskommandos); die Schaffung resilienter Strukturen ist eine ressort- und ebenenübergreifende Aufgabe
  • Für kreisangehörige Gemeinden besteht die nachdrückliche Empfehlung, die Handlungsnotwendigkeiten vor Ort zu prüfen und Vorkehrungen für Krisenfälle zu treffen, hierzu gehört auch die Einrichtung von Anlaufstellen für die Bevölkerung (SOS-Punkte, „Leuchttürme“)
  • Die Kommunen handeln dabei als örtliche Sicherheitsbehörden und als unmittelbar für die Daseinsvorsorge (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Versorgung mit elektrischer Energie) zuständige Behörden
Appell an Katastrophenschutzbehörden, kreisangehörige Gemeinden sowie Kommunen zur Stärkung der Krisenfestigkeit kritischer Infrastrukturen; dies trägt zu mehr Lebensqualität und zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung bei
StMI

4.4 DEMOGRAFISCHEN WANDEL GESTALTEN

Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: bedarfsgerechtes/barrierefreies Wohnen unterstützen
Finanzielle Absicherung der Mehrgenerationenhäuser als sinnvolle Strukturen, die ehrenamtliches Engagement und Teilhabe für alle ermöglichen und fördern

Mehrgenerationenhäuser (MGH) sind Begegnungsstätten für Menschen jeden Alters, die u. a durch „Offene Treffs“ und kostenlose generationenübergreifende Angebote die Generationen zusammenbringen; die MGHs werden unterstützt durch:

  • Das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ mit bis zu 40.000 € jährlicher Förderung
  • Förderung des Landesnetzwerks bayerischer Mehrgenerationenhäuser e. V., durch Vernetzungstreffen, Qualitätssicherung, Projektförderung sowie die Unterstützung der Standortkommunen bei der vom Bundesprogramm vorgeschriebenen kommunalen Kofinanzierung
Unterstützung durch Bundesförderung und Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Vereine und ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger vor Ort zur Umsetzung
StMAS
Förderung von generationenübergreifendem Wohnen schon bei Ausweisung der Baugebiete (Zweifamilienhäuser, Einliegerwohnung etc.) für bessere Durchmischung und besseres Miteinander

Hinweis: Bauleitplanung liegt im Aufgabenbereich der Kommunen (kommunale Planungshoheit); auf die Bewohnerstruktur kann bei der Ausweisung nicht direkt Einfluss genommen werden

Appell an Kommunen
StMAS StMB STMELF StMFH
Initiativen junger Menschen und Genossenschaften fördern In vielen Förderprogrammen der Staatsregierung können „Macherinnen und Macher vor Ort“ – unabhängig vom Alter – Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Ideen bekommen (sofern die Voraussetzungen der jeweiligen Fördergrundlage erfüllt werden), denkbar sind bspw.:
  • Umsetzung von innovativen, fachübergreifenden Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung (Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie)
  • Anliegen Oberfrankens, Niederbayerns oder der Oberpfalz mit Bezug zu Tschechien (Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum (BYCZFöR))
  • Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE)
  • LEADER
  • Gemeindeentwicklung
  • Dorferneuerung
  • HeimatUnternehmen
  • Beratungsangebote zur Bürgerfinanzierung in den Projekten der Ländlichen Entwicklung
  • Für innovative Genossenschaftsgründungen im sozialen Bereich („Sozialgenossenschaften“) besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 30.000 € pro modellhafter Genossenschaft
  • Mit den Bayerischen Wohnraumförderprogrammen können auch genossenschaftliche Projekte gefördert werden
  • Angehende Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer können sich ab der frühen Gründungsphase für Beratung und Vernetzung an den Social-Startup-Hub Bayern (SSHB) wenden
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMAS
Mehr qualifizierte (staatliche) Beratungsstellen zum barrierefreien Umbau von Bestandswohnungen sowohl für ältere Menschen als auch für Wohnungsbaugesellschaften

Beratungsangebote hierzu bieten in Bayern:

  • Die „Beratungsstelle Barrierefreiheit“ der Bayerischen Architektenkammer: ein umfassendes Beratungsangebot an 18 Standorten bayernweit; durch die Förderung des StMAS ist die Erstberatung kostenfrei
  • Zertifizierte Wohnberaterinnen und -berater unterschiedlicher Einrichtungen und Träger, oftmals unterstützt von ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und -beratern; sie informieren auch über Finanzierungsmöglichkeiten und begleiten bei größeren Anpassungen während der Umbauphase; die Landesarbeitsgemeinschaft Bayern des Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. veröffentlicht regelmäßig aktuelle Listen der Wohnberaterinnen und -berater in Bayern
  • Im Rahmen des Förderprogramms „Selbstbestimmt Leben im Alter“ (SeLA) wird der Aufbau von Wohnberatungsstellen mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 40.000 € unterstützt
  • In staatlich geförderten Musterwohnungen erhalten ältere Menschen und andere Interessierte erlebbar Informationen, wie durch erleichternde technische Hilfen mit intelligenter Assistenztechnik (Ambient Assisted Living-Lösungen, kurz AAL, z. B. steuerbare Lichtsysteme, technikgestützte Sturzmelder oder automatische Herdabschaltungen) die Selbständigkeit und Sicherheit im Alltag erhöht, und das Wohnumfeld altersgerecht angepasst werden kann
Unterstützung durch Bayerische Architektenkammer und Wohnberaterinnen und -berater; Appell an Kommunen, Vereine, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, das Angebot wahrzunehmen
StMAS StMB
Förderung von Seniorenwohngemeinschaften
  • In den Bayerischen Wohnraumförderprogrammen werden private und öffentliche Bauherren dabei unterstützt, bedarfsorientierten, bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu schaffen; besondere Wohnformen sowie genossenschaftliche Projekte können hier ebenfalls gefördert werden;
  • Die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderungen wird bspw. in derBayerischen Wohnraumförderung mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 € pro Wohneinheit gefördert
  • Im Rahmen des Förderprogramms „Selbstbestimmt Leben im Alter“ (SeLA) werden gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter (wie Seniorenwohngemeinschaften und Seniorenhausgemeinschaften) mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 40.000 € gefördert
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, das Angebot wahrzunehmen
StMB
Ein großes Projekthaus mitten in der Stadt, in dem fitte Ältere, Studierende und Alleinerziehende bezahlbaren, guten Wohnraum bekommen; (…) ein Angebot für alte Menschen, die alleine oft in großen Häusern leben, sich zu verkleinern; ein Zwischenschritt, kein Altenheim, kein betreutes Wohnen, sondern hochwertige, barrierefreie, zentral gelegene Wohnungen

Der Freistaat fördert aktuell mit dem Modellprojekt „LANDSTADT BAYERN“ zehn Kommunen, die vor Ort Konzepte und Visionen für neue Quartiere entwickeln: Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden sollen Quartiersvisionen und Lösungen zu wichtigen Zukunftsthemen wie Wohnen, Arbeiten und Mobilität entwickelt und erprobt werden
➔ gerade kleinere Städte, Märkte und Gemeinden im ländlichen Raum mit ihren identitätsstiftenden Ortskernen haben viel Potenzial

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner, erste Erkenntnisse und Modelle zu übernehmen
StMAS StMFH
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Daseinsvorsorge anpassen / Nachbarschaftshilfe erweitern
Ältere bei Digitalisierung mitnehmen

Die Teilhabe aller Generationen – auch im digitalen Raum – ist für die Bayerische Staatsregierung ein zentrales Anliegen; Fokus wird daher auf die Entwicklung digitaler Kompetenzen gelegt, um die soziale Teilhabe dieser Personenkreise zu verbessern; dies geschieht bspw. durch Hilfestellungen für den digitalen Einstieg, so können sich auch ältere Personen mit der Digitalisierung vertraut machen:

  • Es existieren 13 BayernLabs, die verteilt über ganz Bayern als moderne IT-Labore die Digitalisierung kostenlos und für Jedermann erlebbar machen. Motto: Anschauen – Anfassen – Ausprobieren
  • Zudem wird die digitale Teilhabe durch die Digitalinitiative MuT 60+ („Medien und Technik“) umgesetzt; die Initiative fußt aktuell auf zwei Säulen: Einem Modellprogramm bei bayerischen Mehrgenerationenhäusern zur Förderung zielgruppengerechter Bildungsangebote für Ältere im Umgang mit digitalen Medien („MuT Punkte“) sowie einer Anlaufstelle für haupt- oder ehrenamtlich in Digitalangeboten für ältere Menschen Tätige („MuT-Profis“), mit dem Ziel, kostenfreie Austausch-, Coaching- und Informationsmöglichkeiten anzubieten;
    in Vorbereitung: Modellprojekt in ausgewählten Landkreisen, um digitale Schulungsangebote für ältere Menschen weiter in die Fläche zu bringen
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Das Modellprogramm "MuT Partner" - mit einer Laufzeit von 2 Jahren - ist im Oktober 2023 gestartet. Ziel ist es, digitale Schulungsangebote für ältere Menschen weiter in die Fläche zu bringen.

Zudem in Planung: In ganz Bayern werden ab 2023 zahlreiche Unterstützungstheken für digitale Einsteiger eingerichtet; die Theken werden an zentralen Orten in Kommunen verortet und helfen digitalen Einsteigern ganz konkret und niederschwellig bei Fragen zur Nutzung von Internet und Smartphone

Aktueller Stand (Juni 2024):
Mit der Initiative "Zusammen Digital" wurden in 30 Gemeinden niedrigschwellige Hilfetheken für digitale Einsteiger/Senioren geschaffen. Die Theken werden von jugendlichen Freiwilligen betreut .
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMAS StMD StMFH
Errichtung von Dorfläden, um Einkaufsmöglichkeiten auch für Seniorinnen und Senioren oder gebrechlichere Menschen zu schaffen sowie als sozialer Treffpunkt

Dorfläden sind, gerade im ländlichen Raum, wichtig, um die Nahversorgung zu sichern – sie sind aber auch Orte des sozialen Miteinanders; den Ausbau und Erhalt unterstützt der Freistaat Bayern:

  • Im Rahmen der Dorferneuerung: Planung, Beratung und Umsetzung gemeinschaftlicher und öffentlicher Maßnahmen und Anlagen; aber auch private Vorhaben und mobile Angebote sowie Kleinstunternehmen zur Grundversorgung
  • Dorfläden und andere Einrichtungen der Grundversorgung können zudem im Einzelfall auch im Rahmen von LEADER gefördert werden
  • Im Rahmen der Städtebauförderung unterstützen wir die Gemeinden, vitale Ortskerne zu erhalten. Dies hilft, die Versorgungsfunktion der Gemeinden dauerhaft und bedarfsgerecht zu sichern und zu stärken
  • Förderung von entsprechenden Projekten regionaler Initiativen über Regionalmanagement möglich (Förderrichtlinie Landesentwicklung), allerdings keine Förderung von Investitionen
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen und Vereine, das Unterstützungsangebot wahrzunehme
StMB StMELF StMWi
Nachbarschaftshilfen fördern

Nachbarschaftshilfe und ehrenamtliches Engagement sind große Anliegen des Freistaats Bayern:

  • Im Rahmen des Förderprogramms „Selbstbestimmt Leben im Alter“ (SeLA) werden hierfür von Bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen für ältere Menschen mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 € unterstützt
  • Digitale, innovative und fachübergreifende Ansätze zur Organisation von Nachbarschaftshilfen und ehrenamtlichem Engagement kann die Bayerische Staatsregierung im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie (HDRFöR) unterstützen
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Vereine und Ehrenamtliche, das Unterstützungsangebot wahrzunehmen
StMAS StMWi
Sharing-Börse für Seniorinnen, Senioren und Alleinstehende, z. B. mit Hilfe in Haus und Garten, Auto teilen; Organisation über Plattform oder caritative Einrichtung

Digitale und innovative Ansätze zur Organisation von Sharing-Angeboten im Sinne der Nachbarschaftshilfe können vom Freistaat Bayern folgendermaßen unterstützt werden:

  • Durch die Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie (HDRFöR)
  • Im Rahmen des Förderprogramms „Selbstbestimmt Leben im Alter“ (SeLA) ist auch die Förderung von Nachbarschaftshilfen, die eine digitale Organisation anbieten, mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 € möglich
  • Förderung von entsprechenden Projekten regionaler Initiativen über Regionalmanagement möglich (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
Unterstütung durch Freistaat Bayern; Apell an Kommunen, Vereine und Ehrenamtliche, das Unterstüzungsangebot wahrzunehmen
StMAS StMFH StMWi
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Austausch zwischen den Generationen unterstützen und ihren Zusammenhalt pflegen
Die Generationen in Dialog bringen; eine Spaltung der Gesellschaft durch den demografischen Wandel muss vermieden werden Die Bayerische Staatsregierung versteht die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts über alle Generationen hinweg als eine der zentralen Aufgaben, die gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung gewinnt; durch verschiedene Maßnahmen zur Generationenpolitik – einige sind in diesem Kapitel explizit genannt – wird diese Aufgabe kontinuierlich verfolgt Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMAS
Integration von Demenzkranken/Demenzdörfer als Vorbild für älter werdende Gesellschaft einrichten
  • Die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Demenz ist eines der Leitziele der seit 2013 bestehenden Bayerischen Demenzstrategie; in diesem Rahmen wird eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt, wie der Bayerische Demenzfonds, die Bayerische Demenzwoche sowie der Bayerische Demenzpreis
  • Auch die 2020 beschlossene Nationale Demenzstrategie hat das Ziel, Strukturen zur gesellschaftlichen Teilhabe der Betroffenen aus- und aufzubauen
  • Grundsätzlich handelt es sich bei Demenzdörfern um vollstationäre Einrichtungen der Pflege mit einem besonderen Konzept; diese können konzeptabhängig über die Förderrichtlinien „Pflege – WoLeRaf“ oder „PflegesoNahFöR“ gefördert werden; die Umsetzung von Demenzdörfern ist hierdurch bereits möglich

In Planung: Weiterentwicklung der Bayerischen Demenzstrategie mit rund 50 Partnerinnen und Partnern des Bayerischen Demenzpaktes – eine Veröffentlichung ist 2024 vorgesehen

Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, Altenhilfeträger und Vereine, das Unterstützungsangebot wahrzunehmen
StMAS StMGP
Einrichtungen schaffen für Jung und Alt ohne Konsumzwang

Jugendeinrichtungen in ihrer Vielfalt sind wichtige Begegnungsorte für junge Menschen:

  • Der Bayerische Jugendring (BJR) nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts öffentliche Aufgaben wahr und bewilligt zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung Zuwendungen für Bau, Einrichtung und Modernisierung von örtlichen und überörtlichen Einrichtungen der Jugendarbeit (Investitionskostenförderung)
  • Im Rahmen der Dorferneuerung ist die Förderung von Dorfgemeinschaftshäusern, dörflichen Treffpunkten sowie die Errichtung multifunktional nutzbarer Gemeinschaftsräume, Jugendräume und Freizeiteinrichtungen möglich; Gleiches gilt im Einzelfall für LEADER
  • Auch im Rahmen der Städtebauförderung können soziale Treffpunkte wie bspw. Gemeinschaftshäuser und Jugendzentren gefördert werden
Appell an Kommunen, entsprechende Angebote zu schaffen
StMAS StMELF
Kostengünstige Kultur-/Freizeitangebote für alle Generationen fördern (Freiluft-Konzerte, Mehr-Generationen-Spielplätze, Kleinkunst) Der Freistaat Bayern unterstützt auf vielfältige Weise Kulturveranstaltungen und Freizeitangebote, die alle Generationen adressieren; hierunter fallen u. a.:
  • Fördermöglichkeiten für musikalische Veranstaltungen sowie Förderungen von nicht staatlichen Theatern und Orchestern
  • Förderungen zur Stärkung der Regionalkultur und Umsetzung Musikantenfreundlicher Wirtshäuser
  • Organisation kultureller/künstlerischer Angebote bei innovativem, fachübergreifendem Ansatz mit Schwerpunkt Digitalisierung im Rahmen der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie (HDRFöR)
  • Im Rahmen der Dorferneuerung und der Städtebauförderung ist die Förderung von Dorfgemeinschaftshäusern, dörflichen Treffpunkten, Spielplätzen und Freizeitanlagen möglich sowie die bedarfsgerechte Ausstattung von Freiflächen, Plätzen und die Errichtung multifunktional nutzbarer Gemeinschaftsräume; Gleiches gilt im Einzelfall bei LEADER oder über das Regionalbudget (Ausstattung) in der Integrierten Ländliche Entwicklung (ILE)
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWK StMFH StMELF
Offener Mittagstisch für Kindergärten, Schüler und Senioren zusammen im Bürgerhaus mitten im Ort einrichten Gemeinschaftlich genutzte Räume können im Rahmen der Dorferneuerung bereitgestellt werden; Kleinprojekte bis 20.000 € förderfähiger Kosten sind über das Regionalbudget der Integrierten Ländliche Entwicklung (ILE) umsetzbar Appell an Einrichtungsträger und Kommunen
StMELF
Ein generationsübergreifendes Projekt schaffen, welches das soziale Miteinander zwischen Jung und Alt fördert
  • Bayernweit gibt es aktuell 88 Mehrgenerationenhäuser, die die Förderung des intergenerationellen Miteinanders zum Ziel haben
  • Der Freistaat Bayern fördert zwei Fortbildungsprogramme, das Programm „Generationenwerker/in“ und das Programm „Generationenmanager/in“, die einerseits Hauptamtliche und andererseits Ehrenamtliche dazu befähigen, generationenübergreifende Projekte zu initiieren und dadurch den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von generationenübergreifenden Angeboten voranzutreiben
  • Mit dem Generationenpreis „Gemeinsam aktiv“ wurden beispielgebende generationenübergreifende Projekte ausgezeichnet und somit Bewusstsein für deren Bedeutung geschaffen
  • Es können im Rahmen der Dorferneuerung und im Einzelfall bei LEADER auch Generationenspielplätze gefördert werden, zudem zielt die soziale Dorfentwicklung genau darauf ab
Unterstützung durch Bund und Freistaat Bayern
StMAS StMELF
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: soziales Engagement und politische Mitwirkung stärken
Einführung eines Landesseniorenmitwirkungsgesetzes
  • Die Staatsregierung hat den Entwurf eines Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetzes im Landtag eingebracht (Landtags-Drs. 18/24626 vom 25. Oktober 2022); Gesetzeszweck ist die Stärkung der Beteiligung älterer Menschen an politischen Entscheidungen durch Schaffung eines Landesseniorenrates auf Landesebene und ein Anhalten der Gemeinden, ehrenamtliche Seniorenvertretungen einzurichten;
    Weiteres Verfahren: Beratung des Gesetzentwurfs durch Bayerischen Landtag
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Das Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz trat zum 1. April 2023 in Kraft. Der Landesseniorenrat hat sich konstituiert. Ihm gehören aktuell 626 Mitglieder (Stand: 5. März 2024) aus rund 500 Gemeinden und Landkreisen an. Die Landesversammlung des Landesseniorenrates umfasst 182 Delegierte, davon acht Vorstandsmitglieder. 
  • Das soziale Engagement wird zudem bereits seit 2014 durch die Angebote der „Seniorenakademie Bayern“ gestärkt, die sich an ältere bürgerschaftlich engagierte Personen richten
Entwurf durch Bayerische Staatsregierung bereits verabschiedet
StMAS
Aktiver die Politik für die jüngere Gesellschaft in Bayern bewerben; Angebote an Schulen, in Gemeinden und Jugendzentren ausbauen; gerade junge Leute sind für viele verschiedene Ansätze der Politik offen und brauchen Personen, die ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie sie sich einbringen und engagieren können Die Bayerische Staatsregierung sieht die aktive Einbindung junger Menschen in die Politik und die politische Bildung als Daueraufgabe an, die im „Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen“ verankert ist. Politische Bildung ist eine schularten- und fächerübergreifende Querschnittsaufgabe, zu der alle Fachbereiche an Schulen beitragen; sie wird durch eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt; hierzu zählen u. a.:
  • Politische Bildung als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel im LehrplanPLUS
  • Schulversuche zur Stärkung der Schülermitverantwortung (SMV) an Grundschulen
  • Breites Angebot durch die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und weitere Akteure
  • Vielfältige Unterstützung und Anregungen durch das Portal www.PolitischeBildung.Schule.Bayern.de
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMUK

4.5 MOBILITÄTSWENDE VORANBRINGEN

Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Ausbau des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
Der Ausbau und die Taktverdichtung des ÖPNV im ländlichen Raum

Die Stärkung des ÖPNV im ländlichen Raum hat im Freistaat hohe Priorität:

  • Die ÖPNV-Strategie 2030 als Grundsatzpapier soll als Diskussionsgrundlage die öffentliche Debatte und den weiteren klimaschonenden, digitalen und vernetzten Ausbau des ÖPNV unterstützen; bspw. ist für den ländlichen Raum in der ÖPNV-Strategie der „neue Bayern Takt“ (ganztägig alle 60 Minuten) vorgesehen, der bei entsprechender Nachfrage zu einem 30-Minuten-Takt verdichtet werden soll
  • Der Freistaat unterstützt die für die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen ÖPNV zuständigen Aufgabenträger in Bayern (Landkreise und kreisfreie Städte) gezielt mit verschiedenen Förderprogrammen; mit dem Förderprogramm zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum werden die Aufgabenträger bei der Einrichtung von bedarfsorientieren Angeboten im ÖPNV im ländlichen Raum (z. B. Rufbusse, Anrufsammeltaxis) staatlich unterstützt – bayernweit mittlerweile über 70 Projekte mit steigender Zahl; die bayernweite Fördersumme lag 2021 bei rund 7,5 Mio. €; mit der aktuellen Weiterentwicklung der Förderung werden noch effizientere Anreize für ein verkehrliches Angebot und Mindestkriterien zur Erschließung festgelegt
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Die weiterentwickelte Förderrichtlinie trat zum 1. Juni 2023 in Kraft. Die Zahl der geförderten Projekte zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum steigt stetig und immer mehr. Ländliche Regionen werden mit einem (zeitlich und räumlich) flexiblen Verkehrsangebot erschlossen. Die bayernweite Fördersumme lag 2023 bei fast 13 Mio. €.
  • Weiterentwicklung der Flächenbedienung durch den ÖPNV im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) verankert (LEP 4.1.3); Ergänzung hinsichtlich bedarfsorientierter, leistungsfähiger Mobilitätsangebote in laufender Teilfortschreibung vorgesehen
  • Kommunale Aufgabenträger erhalten im bayerischen kommunalen Finanzausgleich (BayFAG) jährliche ÖPNV-Zuweisungen von derzeit 94,3 Mio. €, um das Verkehrsangebot im allgemeinen ÖPNV zu sichern und weiterzuentwickeln
  • Für den Schienenpersonennahverkehr gilt der Stunden-Takt überall; höhere Taktdichten werden entsprechend der Nachfrage eingerichtet
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen, zeitlich bedarfsgerecht zu planen; Appell an Bürgerinnen und Bürger, die ÖPNV-Angebote zu nutzen
StMB StMWi
Die Vernetzung unterschiedlicher Tarifgebiete zu erschwinglichen Preisen

Die Bemühungen für eine bezahlbare Vernetzung unterschiedlicher Tarifgebiete sind hoch aktuell:

  • Das Deutschlandticket für die Nutzung der Regional- und Nahverkehrsangebote in ganz Deutschland wurde beschlossen und soll schnellstmöglich (vsl. zum Mai 2023) starten; es sind noch viele grundsätzliche Fragen zum „Wie“ der Einführung offen, u. a. Beihilfenrecht noch durch den Bund zu klären, das Angebot soll dauerhaft eingeführt werden
  • In Planung: Eine erste Evaluierung ist Ende 2024 vorgesehen; der Freistaat Bayern bringt zusätzlich zum regulären Deutschlandticket für einen Startpreis von 49 € im Monat ein bayerisches Ermäßigungs-Ticket für Auszubildende und Studierende für 29 € im Monat auf den Weg
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Das Deutschlandticket startete zum 1. Mai 2023. Der Freistaat hat im Herbst 2023 zusätzlich zum regulären Deutschlandticket ein um 20 € reduziertes Deutschlandticket (bayerisches Ermäßigungsticket) für Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Studierende zum Preis von derzeit 29 € im Monat eingeführt. Das bayerische Ermäßigungsticket ist von der weiteren Entwicklung des Deutschlandtickets abhängig. Die Änderung des Regionalisierungsgesetzes wurde durch den Bund am 17. Juli 2024 eingeleitet. Diese ist dringend notwendig, um die überjährige Verwendung von Restmitteln beim Deutschlandticket rechtlich umzusetzen und damit die Finanzierbarkeit im Jahr 2024 herzustellen. Die Verkehrsministerkonferenz hat sich am 8. Juli 2024 darauf geeinigt, im Herbst 2024 eine Preiserhöhung beim Deutschlandticket zu beraten, um dieses auch im Jahr 2025 finanzierbar zu halten.
  • Zudem profitieren Fahrgäste von einheitlichen Tarifen und Tickets und einem optimal vernetzten Angebot in Verkehrs- und Tarifverbünden aus Bus und Bahn; der Freistaat unterstützt daher verbundfreie Landkreise und kreisfreie Städte durch ein Förderprogramm auf dem Weg in einen Verkehrsverbund
  • Die Umsetzung des von der Staatsregierung beschlossenen einheitlichen elektronischen Tickets (Prinzip „Ein Klick – ein Ticket“) wird weiter vorangetrieben; dafür wurden die Projektstelle Landestarif Bayern bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und der Landestarif-Rat mit Vertretern der ÖPNV-Branche gegründet
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Die Umsetzung wird weiter vorangebracht und an die geänderten Rahmenbedingungen aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets angepasst. Während das Deutschlandticket als Abonnement vor allem für Pendler und Vielfahrer interessant ist, wird mit einem bayernweiten Check-in/Be-out-System (CiBo-System) ein innovatives Ticketing-System insbesondere für Gelegenheitsnutzer des ÖPNV geschaffen. Außer einem aktiven Check-in beim Einstieg über das Wischen in der Smartphone-App ist für den Fahrgast keine weitere Aktion notwendig. Die Abrechnung findet durch das CiBo-System automatisch nach Fahrtende statt, sodass sich der Fahrgast keine Gedanken über die Tarife machen muss.
  • Für die Verbesserung der Vernetzung wird das zentrale Hintergrundsystem DEFAS Bayern (Durchgängiges Elektronisches Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungs-System) zur Mobilitätsplattform Bayern weiterentwickelt, die auch für die Umsetzung „Ein Klick – ein Ticket“ ein wesentlicher Baustein ist
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Umsetzung gemeinsam mit Kommunen als zuständige Aufgabenträger des allgemeinen ÖPNV
StMB
In Zügen Mobilfunkausbau und WLAN

Der Mobilfunk- und WLAN-Ausbau in Zügen wird vorangetrieben:
Für die Mobilfunkabdeckung entlang den Bahnstrecken ist der Bund zuständig:

  • Die Mobilfunkbetreiber haben sich im Zuge der Versteigerung der 5G-Mobilfunklizenzen durch die Bundesnetzagentur im Jahr 2019 dazu verpflichtet, Bahnstrecken, auf denen täglich mehr als 2.000 Fahrgäste unterwegs sind, bis Ende 2022 mit einem Datendurchsatz von mindestens 100 Mbit/s auszubauen, für Strecken mit weniger Fahrgästen gelten mindestens 50 Mbit/s bis Ende 2024; die Bundesnetzagentur prüft derzeit, ob die Auflagen erfüllt wurden; vom Freistaat Bayern in Auftrag gegebene Messungen zeigten Versorgungsraten zwischen 80 und 90 %

Der WLAN-Ausbau in S-Bahnen und Regionalzügen ist ein besonderes Anliegen des Freistaats:

  • In bayerischen Regionalzügen und S-Bahnen steht das Fahrgast-WLAN gegenwärtig bereits in folgenden Verkehrsnetzen zur Verfügung: Alex Nord (München-Prag/Hof), Bayerisches Oberland, S-Bahn München (laufende Nachrüstung, ohne Teilflotte ET 420), E-Netz Allgäu, E-Netz Regensburg-Donautal

In Planung:

  • Im Zuge von Neuausschreibungen geht das Fahrgast WLAN demnächst in den folgenden Verkehrsnetzen in Betrieb: Expressverkehr Nordostbayern (vsl. ab Ende 2023), Franken-Südthüringen (vsl. ab Ende 2023), Regionalverkehr Oberfranken (vsl. ab Ende 2023)
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Das Fahrtgast-WLAN wurde erfolgreich eingeführt. Darüber hinaus wurde in der Busförderung des Freistaats (gefördert werden Linienomnibusse im ÖPNV) "Vorbereitung zur Ausstattung mit W-LAN" als Fördervoraussetzung verankert.
  • Folgende Nachrüstungen sind darüber hinaus beauftragt: S-Bahn Nürnberg (laufende Nachrüstung; ohne Teilflotte ET 425), Kissinger Stern (vsl. ab Ende 2023), D-Netz Nürnberg (vsl. ab Ende 2023), D-Netz Allgäu (vsl. ab Ende 2023), Augsburger Netze (vsl. ab Ende 2023)
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Die Nachrüstungen der S-Bahn Nürnberg, Kissinger Stern, D-Netz Nürnberg, D-Netz Allgäu und Augsburger Netze sind erfolgt.
Unterstützung durch Bund und Freistaat Bayern
StMB
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: innovative Mobilitätskonzepte weiterentwickeln
Die Weiterentwicklung passgenauer Verkehrskonzepte für die unterschiedlichen Bedarfe von Stadt und Land
  • Die Entwicklung und Umsetzung von Mobilitätskonzepten ist kommunale Aufgabe; so können individuelle Bedarfe und Gegebenheiten in passgenaue Konzepte überführt werden
  • Die Weiterentwicklung passgenauer Verkehrskonzepte erfolgt durch Landkreise und kreisfreie Städte (als Aufgabenträger im „allgemeinen ÖPNV“); der Freistaat fördert bspw. die Umsetzung über allgemeine ÖPNV-Zuweisungen
  • Der Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen wird zum Thema vernetzte, nachhaltige Mobilitätslösungen (u. a. Mobilitätskonzepte) mittels des „Werkzeugkastens Mobilität“ (www.wir-bewegen.bayern.de) vom Freistaat vorangetrieben
  • In laufender Teilfortschreibung des Bayerischen Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist ein neuer Abschnitt zur abgestimmten Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung vorgesehen
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Ein neuer Abschnitt zur abgestimmten Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung wurde aufgenommen (LEP 3.1.2). Hierbei wird insbesondere auf die Erstellung von regionalen bzw. interkommunalen Mobilitätskonzepten unter Berücksichtigung neuer Mobilitätsformen und die Berücksichtigung des ÖPNV bei der Ausweisung neuer Siedlungsflächen abgestellt (LEP 3.1.2).
  • Förderung der Entwicklung entsprechender Konzepte als Projekt des Regionalmanagements z. B. im Handlungsfeld Siedlungsentwicklung möglich (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMB
Die Ergänzung des Linienverkehrs im ländlichen Raum durch flexible und autonome Angebote

Auch die Ergänzung des Linienverkehrs wird durch den Freistaat unterstützt:

  • Bayerns Landkreise und kreisfreie Städte (als zuständige kommunale Aufgabenträger des allgemeinen ÖPNV) werden durch spezielle Förderprogramme, wie „Förderprogramm zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum“, unterstützt
  • U. a. für Taxibus, Anruf-Sammeltaxi (AST) und Rufbus gibt es das Förderprogramm „Flexible Bedienformen“ im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
  • Projekte für autonomen Transport werden im „allgemeinen ÖPNV“ gefördert; die rechtlichen Grundlagen für den flächendeckenden Einsatz autonomer Fahrzeuge (SAE Level 4) wurden durch das am 28. Juli 2021 in Kraft getretene „Gesetz zum autonomen Fahren“ und die Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung vom 24. Juni 2022 geschaffen; damit wird es möglich, Level-4-Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen im Regelbetrieb in festgelegten Betriebsbereichen zu betreiben; die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion erfolgt durch das Kraftfahrt-Bundesamt; die Genehmigung des Betriebsbereichs (= das vom autonomen Fahrzeug befahrene öffentliche Straßennetz) erfolgt durch eine nach Landesrecht zuständige Behörde, für das bayerische Straßennetz die Landesbaudirektion Bayern; für die Autobahnen liegt die Zuständigkeit beim Bund
Unterstützung durch Bund und Freistaat Bayern
StMB
Die Ausweitung diverser flexibler Mietlösungen wie Car-, Bike- oder Lastenrad-Sharing-Modelle für mehr gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen und (Lasten-)Fahrrädern

Car-Sharing ist heute in Bayern gelebte Praxis: Neben Vereinen und kommunalen Lösungen gibt es auch privatwirtschaftliche Akteure, die Car-Sharing anbieten; eine Ausweitung von Car-Sharing-Angeboten ist wünschenswert – aufgrund der bestehenden Angebote ist jedoch kein staatlicher Eingriff in den Markt vorgesehen; Bike-Sharing wird im Freistaat überwiegend privatwirtschaftlich umgesetzt; flexible Mietlösungen im Freistaat auszuweiten wird verfolgt über:

  • Pilothafte Einführung eines Mietrad-Systems im Landkreis München, gefördert durch den Bund
  • Förderung von sieben Modellkommunen in Bayern für Mietlastenrad-Systeme (Modellprojekt „Lastenrad mieten, Kommunen entlasten – Aufbau eines Lastenradmietsystems in Kommunen“)
  • Kommunale öffentliche Fahrradabstellanlagen werden über verschiedene Förderprogramme gefördert (Bund und Land)
  • Förderung von entsprechenden Projekten regionaler Initiativen über Regionalmanagement möglich (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
Aktueller Stand (Juni 2024):
Abschlussbericht des Modellprojekts „Lastenrad mieten, Kommunen entlasten – Aufbau eines Lastenradmietsystems in Kommunen“ stellt hilfreiche Erkenntnisse und Ergebnisse für interessierte Kommunen bereit (www.lastenrad.bayern.de). Für ein noch attraktiveres Mobilitätsangebot und eine umfangreichere Fahrgastinformation werden immer mehr Sharing-Dienste (Carsharing, Bikesharing und Scootersharing) in die Mobilitätsplattform Bayern integriert.
Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, die Angebote zu nutzen
StMB StMWi
Entwicklung individueller Mobilitätskonzepte für Verkehrsströme zwischen Ballungszentren und deren Umland Die Planung des örtlichen Verkehrs ist kommunale Aufgabe, die der Freistaat unterstützt:
  • Der Freistaat treibt mittels des „Werkzeugkastens Mobilität“ (www.wir-bewegen.bayern.de) den Erfahrungsaustausch der Kommunen zum Thema vernetzte, nachhaltige Mobilitätslösungen (u. a. Mobilitätskonzepte) voran
  • Kommunen können Zweckverbände oder andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit bilden, um Probleme anzugehen, die kommunale Grenzen überschreiten
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an Kommunen
StMB
Vernetzung von Autofahrern, mehr Ruftaxis Private Mitfahrangebote werden aufgrund der nicht gegebenen Steuerungsmöglichkeit nicht gezielt unterstützt; vielmehr unterstützt die Staatsregierung die Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs;
Organisation, Planung, Sicherstellung des allgemeinen ÖPNV obliegt in Bayern den kommunalen Aufgabenträgern (Landkreise und kreisfreie Städte); diese unterstützt der Freistaat bei der Einrichtung von bedarfsorientierten Angebotsformen im ÖPNV im ländlichen Raum (u. a. Rufbusse oder Anrufsammeltaxis) mit einem extra Förderprogram
Appell an Bürgerinnen und Bürger
StMB
Laden am Arbeitsplatz mit kleinen Ladesäulen, hier genügt relativ wenig Leistung über acht Stunden hinweg

Ladesäulen am Arbeitsplatz werden derzeit nicht gefördert. Aufgrund des hohen Bedarfs an öffentlichen Ladepunkten liegt der Förderfokus primär auf öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

Appell an Unternehmen, Ladesäulen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzubieten
StMWi
Pendlerparkplätze mit Ladeinfrastruktur Mit dem ersten Aufruf im Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ werden bewusst Ladehubs bzw. Ladeparks mit mindestens zehn Ladepunkten adressiert; hierfür prädestiniert sind zum Beispiel Park&Ride-Anlagen und Pendlerparkplätze Unterstützung durch Förderprogramm des Freistaats Bayern
StMWi
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Wandel im Mobilitätsverhalten vorantreiben
Schaffung von Anreizsystemen für Fahrgemeinschaften, um den motorisierten Pendlerverkehr effizienter zu gestalten Die Planung des örtlichen Verkehrs ist kommunale Aufgabe, die der Freistaat unterstützt:
Fokus der Staatsregierung ist die Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs mit Schwerpunktlegung auf u. a. dem Ausbau von barrierefreien Bedarfsverkehren und On-demand-Angeboten; private Mitfahrangebote werden aufgrund der nicht gegebenen Steuerungsmöglichkeit nicht gezielt unterstützt
Unterstützung vom Freistaat Bayern bei der Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs
StMB
Gezielte Verkehrslenkung und Verkehrsvermeidung durch geeigneten ÖPNV (Taktung, Anschlüsse, auch sehr frühe Fahrzeiten)
  • Die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen Öffentlichen Personennahverkehrs ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis
  • Der Freistaat unterstützt die Aufgabenträger durch spezielle Förderprojekte, wie das „Förderprogramm zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum“ sowie durch ÖPNV-Zuweisungen, und setzt im Rahmen der Förderung gezielte Anreize für eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes
  • Im Schienenpersonennahverkehr gibt es flächendeckend den Bayern-Takt als attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr, also einen Stundentakt auf allen Strecken und an allen Wochentagen mindestens vom frühen Morgen bis 23 Uhr; höhere Taktdichten werden nachfragebezogen eingerichtet
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMB
Günstige ÖPNV-Tickets auch und gerade für Einzelreisende

Bezahlbarer ÖPNV ist dem Bund und dem Freistaat ein wichtiges Anliegen:

  • Das Deutschlandticket für die Nutzung der Regional und Nahverkehrsangebote wurde beschlossen und soll schnellstmöglich (vsl. frühestens zum Mai 2023) starten; viele grundsätzliche Fragen zum „Wie“ der Einführung sind offen (u. a. Beihilfenrecht durch den Bund zu klären)
    In Planung: Der Freistaat Bayern bringt zusätzlich zum regulären Deutschlandticket für einen Startpreis von 49 € im Monat ein bayerisches Ermäßigungs-Ticket für Auszubildende und Studierende für 29 € im Monat auf den Weg
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Das Deutschlandticket startete zum 1. Mai 2023. Der Freistaat hat im Herbst 2023 zusätzlich zum regulären Deutschlandticket ein um 20 € reduziertes Deutschlandticket (bayerisches Ermäßigungsticket) für Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Studierende zum Preis von derzeit 29 € im Monat eingeführt. Das bayerische Ermäßigungsticket ist von der weiteren Entwicklung beim Deutschlandticket abhängig. Die Änderung des Regionalisierungsgesetzes wurde durch den Bund am 17. Juli 2024 eingeleitet. Diese ist dringend notwendig, um die überjährige Verwendung von Restmitteln beim Deutschlandticket rechtlich umzusetzen und damit die Finanzierbarkeit im Jahr 2024 herzustellen. Die Verkehrsministerkonferenz hat sich am 8. Juli 2024 darauf geeinigt, im Herbst 2024 eine Preiserhöhung beim Deutschlandticket zu beraten, um dieses auch im Jahr 2025 finanzierbar zu halten.
  • Der Freistaat unterstützt verbundfreie Landkreise und kreisfreie Städte durch ein Förderprogramm auf dem Weg in einen Verkehrsverbund; in einem Verbundgebiet können Fahrgäste mit einem Ticket alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen
  • Es gibt verschiedene Angebote von Job-Tickets für bayerische Staatsbedienstete
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Der Freistaat hat zusammen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) das Bayerische SPNV-Ticket Rad (BaSTi(R)) zum Startpreis von 1 € pro Fahrt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 als Pilotphase eingeführt.

    Aktueller Stand (Augsut 2024):
    Zum 1. August 2024 sind weitere Verbesserungen hinzugekommen, indem das Ticket zu den Gültigkeitszeiten nun auch bei SPNV-Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden einsetzbar wird und einzelne Streckeneinschränkungen der Pilotphase wegfallen.

Hinweise: Im allgemeinen ÖPNV liegt die Tarifhoheit grundsätzlich bei den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern; der Freistaat fördert Kommunen unter anderem über allgemeine ÖPNV-Zuweisungen; die Tarifhoheit im Schienenpersonennahverkehr liegt bei den Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden

Unterstützung durch Bund und Freistaat Bayern
StMB
Zeitliche Sperrungen bestimmter Straßen in Ausflugs-Hotspots mit alternativen Shuttlebussen und entsprechenden P&R-Parkplätzen/Parkhäusern

Die Entscheidung über verkehrsrechtliche Anordnungen im Einzelfall obliegt in der Regel der jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Kenntnis der besonderen örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse; Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen dabei nur unter strengen Voraussetzungen und nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist; Voraussetzung ist das Vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage im Einzelfall; zudem muss die Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße und das Erfordernis etwaiger Alternativrouten mitbedacht werden; für Straßensperrungen als intensivster Form der Verkehrsbeschränkung ist dabei auch im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein besonders strenger Maßstab anzulegen
Daher erscheint es zielführender, durch Bereitstellung attraktiver Alternativen (Einrichtung von P&R-Parkplätzen, Shuttlebusverbindungen, attraktiven Radwegen usw.) das Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs zu kanalisieren bzw. zu reduzieren

Appell an die Kommunen, in touristisch attraktiven Gebieten Verkehrskonzepte mit attraktiven Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu erarbeiten
StMB
Mobilität für U18-Jährige in ländlichen Gebieten vereinfachen (bis Ende Schulbesuch Gratis-Tickets ÖPNV / Ausbau von Sharing-Angeboten)

Für die Preisgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs und allgemeinen ÖPNV für unter 18-Jährige gilt Folgendes:

  • Das Deutschlandticket für die Nutzung der Regional- und Nahverkehrsangebote in ganz Deutschland wurde beschlossen und soll schnellstmöglich (vsl. frühestens zum Mai 2023) starten; das Angebot soll dauerhaft eingeführt werden, eine erste Evaluierung ist Ende 2024 vorgesehen
  • In Planung: Der Freistaat Bayern bringt zusätzlich zum regulären Deutschlandticket für einen Startpreis von 49 € im Monat ein bayerisches Ermäßigungs-Ticket für Auszubildende und Studierende für 29 € im Monat auf den Weg
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Der Freistaat hat im Herbst 2023 zusätzlich zum regulären Deutschlandticket ein um 20 € reduziertes Deutschlandticket (bayerisches Ermäßigungsticket) für Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Studierende zum Preis von derzeit 29 € im Monat eingeführt. Das bayerische Ermäßigungsticket ist von der weiteren Entwicklung beim Deutschlandtickets abhängig. Die Änderung des Regionalisierungsgesetzes wurde durch den Bund am 17. Juli 2024 eingeleitet. Diese ist dringend notwendig, um die überjährige Verwendung von Restmitteln beim Deutschlandticket rechtlich umzusetzen und damit die Finanzierbarkeit im Jahr 2024 herzustellen.  Die Verkehrsministerkonferenz hat sich am 8. Juli 2024 darauf geeinigt, im Herbst 2024 eine Preiserhöhung beim Deutschlandticket zu beraten, um dieses auch im Jahr 2025 finanzierbar zu halten.

Hinweise: Die Tarifhoheit im allgemeinen ÖPNV liegt grundsätzlich bei den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern; der Freistaat unterstützt Kommunen unter anderem über allgemeine ÖPNV-Zuweisungen; die Tarifhoheit im Schienenpersonennahverkehr liegt bei den Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden
Darüber hinaus ist Folgendes festzuhalten:

  • Der Freistaat fördert die Einführung des verbundweiten 365-Euro-Tickets für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende; Einführung in der VAB (Aschaffenburg) zum 1. August 2023 und Unterstützung zur Teilhabe am Jugendticket Baden-Württemberg für die Landkreise Neu-Ulm und Lindau ab 1. März 2023 (2/3 Förderung ab 1. August 2023) vorgesehen. Ausweitung des 365-Euro-Tickets auf weitere Räume und Berechtigte wird auf der Grundlage der vorgesehenen Evaluierung ab Winter 2023/24 geprüft
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Zum 1. August 2020 wurde das Ticket in den Verkehrsverbünden Großraum Nürnberg (VGN) und Mainfranken (VVM) sowie im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) und im Regensburger Verkehrsverbund (RVV) eingeführt. Die Ausweitung auf den Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) und den Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI) ist im August 2021 erfolgt; Nach Ministerratsbeschluss vom 6. Dezember 2022: Einführung in der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB, Raum Aschaffenburg) zum 1. August 2023, sowie in den Landkreisen Neu-Ulm und Lindau zum 1. März 2023 (2/3 Förderung ab 1. August 2023) den zuständigen kommunalen Aufgabenträgern angeboten.
  • Die Umsetzung von Sharing-Angeboten findet in der Verantwortung von Kommunen, Vereinen und privat wirtschaftlichen Akteuren bereits statt
  • Der Sharing-Markt befindet sich im Aufbau, auch Angebote, die von unter 18-Jährigen genutzt werden können, stehen v. a. in städtischen Gebieten zur Verfügung
Appell an Kommunen, Verkehrsunternehmen, Vereine und privatwirtschaftliche Akteure zur weiteren Vereinfachung und Angebotsschaffung für unter 18-Jährige
StMB
365-Euro-Ticket für alle, Änderung Stellplatzverordnungen
  • Der allgemeine ÖPNV ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, kann aber auch über Verkehrs- und Tarifverbünde geregelt werden
  • Verkehrsunternehmen wollen Kostenersatz für Verluste, denn die Tarifhoheit liegt bei ihnen (Kosten gegebenenfalls im Bereich über 1 Mrd. € pro Jahr, je nach Ausgestaltung für Bayern)

In Planung: Der Freistaat Bayern bringt zusätzlich zum regulären Deutschlandticket für einen Startpreis von 49 € im Monat ein bayerisches Ermäßigungs-Ticket für Auszubildende und Studierende für 29 € im Monat auf den Weg ➔ Die Auswirkungen des Deutschlandtickets und dessen Weiterentwicklung (auch in Bayern) bleiben abzuwarten

Aktueller Stand (Juni 2024):
Mit Beschluss des Ministerrats vom 6. Dezember 2022 wurde die Förderung bis 31. Juli 2025 verlängert. Aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets bzw. des bayerischen Ermäßigungstickets für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende sind für eine Bewertung und mögliche Verlängerung/ Weiterentwicklung die aktuellen Entwicklungen und Diskussionen abzuwarten.

 
Darüber hinaus:

  • Der Freistaat fördert die Einführung des verbundweiten 365-Euro-Tickets für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende; Einführung in der VAB (Aschaffenburg) zum 1. August 2023 und Unterstützung zur Teilhabe am Jugendticket Baden-Württemberg für die Landkreise Neu-Ulm und Lindau ab 1. März 2023 (2/3 Förderung ab 1. August 2023) vorgesehen; Ausweitung des 365-Euro-Tickets auf weitere Berechtigte wird auf der Grundlage der vorgesehenen Evaluierung ab Winter 2023/24 geprüft
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Einführung in der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB, Raum Aschaffenburg) zum 1. August 2023, sowie in den Landkreisen Neu-Ulm und Lindau zum 1. März 2023 (2/3 Förderung ab 1. August 2023) den zuständigen kommunalen Aufgabenträgern angeboten.. 
  • Im Schienenpersonennahverkehr gibt die Bayerische Eisenbahngesellschaft die Anerkennung bestimmter Tickets in den Bestellverträgen vor, den Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen Tarifergiebigkeitsverluste vollständig ausgeglichen werden
  • Die Gemeinden können in ihren kommunalen Stellplatzsatzungen Mobilitätskonzepte umsetzen, auch solche, die den Verzicht auf Stellplätze vorsehen; eine Verknüpfung mit einem 365-Euro-Ticket begegnet rechtlichen Bedenken und ist nicht praktikabel
Unterstützung durch Freistaat Bayern und Bund
StMB
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Ausbau des Radverkehrs
Direkte Radschnellwege, um Städte und Gemeinden zu verbinden

Aufgrund der kommunalen Planungshoheit sind direkte Radschnellwege eine kommunale Aufgabe. Unterstützung leisten:

  • Der Bund fördert Planung und Bau von Radschnellwegen
  • Der Freistaat steht mit einer eigenen Förderkulisse bereit, soweit der Bund nicht fördert
  • Abschnitte an Bundes- und Staatsstraßen baut der Freistaat selbst
  • Der Bau des ersten Radschnellwegeabschnitts ist in München im Herbst 2022 gestartet
Aktueller Stand (Juni 2024):
Der Freistaat hat im Juni 2024 einen Ausbauplan für Radschnellverbindungen vorgelegt, der 15 Verbindungen mit über 20  km Länge umfasst.

In Planung:

  • Radschnellwege in den Großräumen München und Nürnberg
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Der Bau der Radschnellverbindung München - Garching schreitet voran, weitere Radschnellverbindungen in den Großräumen München und Nürnberg sind in Planung und teilweise bereits im Bau (RSV Nürnberg-Erlangen, Teilstück Maxtorgraben – Nordring, Spatenstich Juni 2023). Verkehrsfreigabe des ersten Teilabschnitts der Radschnellverbindung München – Garching war im Juni 2024.
  • Neuer Grundsatz in laufender LEP-Teilfortschreibung geplant, mit dem Regionalplanung Möglichkeit zur Sicherung von Trassen für überörtlichen Radverkehr gegeben wird
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Der neue Grundsatz zur Sicherung von Trassen für den überörtlichen Radverkehr durch die Regionalplanung wurde aufgenommen (LEP 4.4).
Unterstützung durch Freistaat Bayern und Bund; Appell an Kommunen
StMB StMWi
Radwege sollten nicht nur im Nahbereich neben großen Verkehrswegen über das StBA förder- und finanzierbar sein, sondern auch dann, wenn z. B. vorhandene Wege in großem Abstand weitgehend parallel oder mit dem gleichen Ziel verlaufen. Es ist für einen Radfahrer wesentlich angenehmer, mit gleichem Ziel abseits einer großen Straße fahren zu können
  • Der Freistaat fördert den radfahrergerechten Ausbau bereits vorhandener Straßen und Wege; im kommunalen Bereich sind die Kommunen (aufgrund ihrer kommunalen Planungshoheit) für die Radwegeplanung verantwortlich
  • Bei Planung und Bau von Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen im staatlichen Bereich besteht die Vorgabe, bestehende Straßen und Wege in die Radverkehrsführung mit einzubeziehen
  • Im Tourismus- und Freizeitradverkehr betreut der Freistaat seit 1997 das „Bayernnetz für Radler“ mit inzwischen über 9.000 km Radrouten in vorwiegend schöner Landschaft, häufig abseits großer Straßen
  • Im Rahmen der Ländlichen Entwicklung geschaffene Wegenetze und Wegeverbindungen sind auch für Radfahrer nutzbar
Unterstützung durch Förderrahmen des Freistaats Bayern
StMWi StMELF
Überdachte E-Bikes mit abschließbarem Kofferraum; 50 % aller Autofahrten sind für Strecken unter 7 km – da wären die überdachten E-Bikes die ideale Alternative
  • Bei der Entwicklung neuer E-Bikes sind bereits mehrere Start-ups aktiv, auch aus Bayern
  • Der Freistaat unterstützt die Entwicklung durch Start-up- und Technologieförderung
Freistaat Bayern unterstützt Entwicklung
StMWi

4.6 WIRTSCHAFT STÄRKEN UND FACHKRÄFTE SICHERN

Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Regionale Wirtschaft unterstützen, mehr Arbeitsplätze im ländlichen Raum schaffen
Regionale Wirtschaft unterstützen, mehr Arbeitsplätze im ländlichen Raum schaffen

Regionalität der Wirtschaft stärken (aus Bayern, für Bayern)

Ländliche Nahversorgung (Bäcker, Metzger, Handwerk) stärken und erhalten
Die Stärkung des ländlichen Raums und damit auch die Stärkung von regionaler Wirtschaftskraft sowie der Nahversorgung ist klares Ziel Bayerns:
  • Das Anliegen wird in der aktuellen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) aufgegriffen; das LEP legt bayernweite Entwicklungsrahmen fest, deren Umsetzungen vor Ort erfolgen
  • Zudem ist Förderung von entsprechenden Projekten Regionaler Initiativen zu regionalen Produkten, deren Vermarktung oder der Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten über das Regionalmanagement möglich (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
  • Die Bioökonomiestrategie „Zukunft.Bioökonomie. Bayern.“ unterstützt die Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft hin zu einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise, die heimische Rohstoffe in Wert setzt und hierüber neue regionale Arbeitsplätze schafft
  • Im Rahmen der Dorferneuerung können Kleinstunternehmen der Grundversorgung gefördert werden
  • Mit der Initiative HeimatUnternehmen der Ländlichen Entwicklung werden Netzwerke zur Unterstützung von Unternehmern aufgebaut
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWi StMELF
Ausbau dezentraler Arbeitsmöglichkeiten (Homeoffice, mobile Büros u. Ä.)

Der Vorschlag wird seitens der Bayerischen Staatsregierung verfolgt, u. a.:

  • Im Rahmen des Innovationsprogramms „Kreative Zentren“ werden drei Modellkommunen u. a. bei der Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Stärkung ihres überörtlichen Versorgungsauftrages unterstützt; die Einrichtung flexibel nutzbarer Räume aus Leerständen z. B. als Co-Working-Spaces oder Kunstateliers ist dabei möglich
  • Der Freistaat Bayern ermöglicht seinen Beschäftigten in dafür geeigneten Tätigkeitsbereichen das Arbeiten im Homeoffice; die damit verbundene bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wirkt einer Abwanderung in Großstädte entgegen und führt zum Erhalt des ländlichen Raums und der ländlichen Strukturen
Unterstützung durch Freistaat Bayern; Appell an alle Unternehmen
StMFH
Erleichterung bei der Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen;
das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sieht Ausnahmen vom Anbindegebot für Gewerbe- und Industriegebiete vor; diese werden im Hinblick auf die Reduzierung des Flächenverbrauchs und die Verkehrsvermeidung gestrafft, es bleibt jedoch mit Ausnahmetatbeständen für Gewerbegebiete und Industriegebiete ausreichende Flexibilität bestehen
Rahmensetzung durch Freistaat Bayern; in Zuständigkeit der Kommunen
StMWi
Qualifizierte Büro- und IT-Arbeitsplätze aus München heraus in das Umland verlagern

Große Firmen im ländlichen Raum ansiedeln

Die Bayerische Staatsregierung wirbt fortwährend für die Attraktivität und Standortpotenziale des ländlichen Raums und ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst:
Durch Behördenverlagerungen profitieren alle Regierungsbezirke Bayerns entsprechend ihrer strukturellen Leistungsfähigkeit: innerhalb von 15 Jahren werden rund 5.200 Arbeits- und 1.330 Studienplätze verlagert; der Abschluss der ersten Stufe der Behördenverlagerungen ist bis 2025 geplant
In Planung: Für die zweite Stufe ist ein Umsetzungszeitraum bis 2030 vorgesehen

Aktueller Stand (Juni 2024):
Die Behördenverlagerungen schreiten mit großen Schritten voran. 
Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Stufe der Behördenverlagerungen sind zahlreiche Verlagerungsprojekte an ihren Zielorten angekommen und viele Verlagerungsprojekte haben ihren personellen Endausbau bereits erreicht. 
Seit Jahren verfolgtes Anliegen der Bayerischen Staatsregierung; Unternehmen entscheiden selbst; Appell an Wirtschaftsverbände und Unternehmen
StMFH
Wertschätzung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs) und deren gesellschaftliche Rolle stärken Der Mittelstand ist Fundament der Wirtschaft im Freistaat und Garant für Wohlstand sowie zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze (zum Mittelstand gehören u. a. kleine und mittlere Betriebe aus Handel, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe und die Freien Berufe):
  • Gute Rahmenbedingungen und maßgeschneiderte Förderangebote sind zentrales Anliegen bayerischer Wirtschaftspolitik, besonders für die Bereiche (Digitale) Transformation, Technologie, Finanzierung, Auslandsmärkte, Fachkräfte, Unternehmensgründung und -nachfolge
  • Gezielte Imageförderung durch den seit 2002 jährlich verliehenen Preis „Bayerns Best 50“, der die Leistungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen würdigt
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWi
Regionales Handwerk fördern unter der Marke „Heimatwerk“ (Handwerk aus der Heimat)

Bayerns traditionelle Handwerksbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag für die Wirtschaftskraft; Förderung von entsprechenden Projekten regionaler Initiativen über das Regionalmanagement möglich (Förderrichtlinie Landesentwicklung

Appell an Handwerksverbände und Unternehmen, Handwerk und regionale Wertschöpfung stärker herauszustellen
StMWi
Online-Plattform für regionale Handwerker/Betriebe

Entsprechende Ansätze gibt es bereits:

  • Angebot digitaler Plattformen von regionalen Handwerkskammern, über die Handwerker und Betriebe regional oder überregional Leistungen und Produkte anbieten können und/oder über die Interessenten Leistungen und Produkte nachfragen oder Anbieter suchen können
  • Darüber hinaus eine Vielzahl privatwirtschaftlicher digitaler Lösungen (z. B. Apps)
  • Ziel der Staatsregierung ist es, durch praxisbezogene Maßnahmen und Angebote die bayerische Wirtschaft, insbesondere KMU und (zukünftige) Beschäftigte bei den Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung zu unterstützen; dadurch soll die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Wirtschafts- und Digitalstandorts Bayern zusätzlich gestärkt werden
Appell an Anbietende und Nachfragende, die bestehenden Angebote intensiv zu nutzen
StMWi
Vereinfachte kommunale Ausschreibungsverfahren, um regionales Handwerk zu stützen
  • Das Vergaberecht wird bei Auftragswerten ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (der Schwellenwert liegt aktuell bspw. für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei 215.000 €) auf EU-Ebene vorgegeben und in den Mitgliedsstaaten per Gesetz in nationales Recht überführt
  • Eine Anhebung der EU-Schwellenwerte würde zu einer Verringerung der europaweit auszuschreibenden Vergabeverfahren und zur Reduzierung von Bürokratieaufwand sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite führen
  • Die Bayerische Staatsregierung setzt sich auf Bundesratsebene für eine Anhebung der EU-Schwellenwerte ein. Bayern hat eine entsprechende Bundesratsinitiative eingebracht, darüber hat der Bundesrat am 10. Februar 2023 beschlossen; für kommunale Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte hat das StMI (in einer eigenen Bekanntmachung) bereits weitreichende Erleichterungen geschaffen; vor allem wurden hier hohe Auftragswerte als Grenze festgelegt, bis zu der Vergabeverfahren durchgeführt werden dürfen, die gegenüber einer öffentlichen Ausschreibung weniger aufwendig und flexibler sind
Aktueller Stand (Juli 2024)
  • Der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt nun bei 221.000 €
  • Der Bundesrat hat inzwischen den von Bayern angeregten Beschluss gefasst, mit dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene für eine inflationsbedingte Anhebung der EU-Schwellenwerte einzusetzen. 
  • In Bayern werden die Auftragswerte für kommunale Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, bis zu denen weniger aufwändige Vergabeverfahren durchgeführt werden dürfen, durch das „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030“ der Staatsregierung spätestens zum 1. Januar 2025 nochmals kräftig erhöht (beispielsweise für Bauleistungen voraussichtlich verzehnfacht).
Umsetzung durch Freistaat Bayern
StMI
Studieren vor Ort im ländlichen Raum fördern
  • Seit 2014 verfolgt der Freistaat eine Regionalisierungsstrategie für die bayerischen Hochschulen und widmet sich verstärkt dem Ausbau der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen; dabei entstehen seit 2014/2015 zusätzliche Hochschulstandorte im ländlichen Raum als Außenstellen bestehender staatlicher Hochschulen, wie bspw. am European Campus Rottal-Inn der TH Deggendorf in Pfarrkirchen, an den Standorten Burghausen und Mühldorf am Inn der TH Rosenheim, am Campus Rothenburg der Hochschule Ansbach, am Lucas-Cranach-Campus der Hochschulen Coburg und Hof in Kronach sowie am neuen Standort der TH Ingolstadt in Neuburg an der Donau; vergleichbare Aktivitäten bestehen auch im Bereich der Universitäten, so mit dem TUM Campus Straubing oder dem Campus Kulmbach der Universität Bayreuth
  • Ein wichtiger Eckpfeiler der regionalen Verankerung der Hochschulen ist seit 2008/2009 die Einrichtung der Technologietransferzentren (TTZ) in vielen Regionen Bayerns; die mittlerweile 30 bestehenden und im Aufbau befindlichen Zentren betreiben in Kooperation mit ortsansässigen Wirtschaftsunternehmen anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung;

in Planung: 15 weitere TTZ-Initiativen

Aktueller Stand (Juni 2024):
Im Zuge der Offensive "Hightech Transfer Bayern" werden weitere 16 Initiativen zur Schaffung neuer bzw. Erweiterung bestehender Technologietransferzentren (TTZ) der Hochschulen für angewandte Wissenschaften gestartet, vor allem in Regionen, die bislang noch eine geringe Zahl von TTZ aufweisen.
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWK
Behörden- und Hochschulverlagerung weiter ausbauen
  • Seit 2014 verfolgt der Freistaat eine Regionalisierungsstrategie für die bayerischen Hochschulen und widmet sich verstärkt dem Ausbau der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen; dabei entstehen seit 2014/2015 zusätzliche Hochschulstandorte im ländlichen Raum als Außenstellen bestehender staatlicher Hochschulen, wie bspw. am European Campus Rottal-Inn der TH Deggendorf in Pfarrkirchen, an den Standorten Burghausen und Mühldorf am Inn der TH Rosenheim, am Campus Rothenburg der Hochschule Ansbach, am Lucas-Cranach Campus der Hochschulen Coburg und Hof in Kronach sowie am neuen Standort der TH Ingolstadt in Neuburg an der Donau; vergleichbare Aktivitäten bestehen auch im Bereich der Universitäten, so mit dem TUM Campus Straubing oder dem Campus Kulmbach der Universität Bayreuth
  • Durch Behördenverlagerungen werden rd. 5.200 Arbeits- und 1.330 Studienplätze verlagert; der Abschluss der ersten Stufe mit mehr als 2.500 Arbeits- und 930 Studienplätzen ist bis 2025 geplant; die Fortschreibung im Rahmen einer zweiten Stufe sieht bis 2030 die Verlagerung von insgesamt rd. 2.670 Arbeitsplätzen und 400 Studienplätzen vor
  • Darüber hinaus gibt es 17 weitere punktuelle Rationalisierungsmaßnahmen der Ressorts mit einem Verlagerungsvolumen von 779 Arbeitsplätzen
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMFH
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Innovationen fördern
Förderung von Start-ups rund um erneuerbare Energien Innovative Geschäftsmodelle und Technologien bilden elementare Bausteine, um die Energiezukunft in Bayern zu entwickeln und uns auf dem Weg hin zu einer sicheren, bezahlbaren und nachhaltigen Energieversorgung voranzubringen.
  • Mit dem Wettbewerb „Energie Start-up Bayern“ (alle zwei Jahre) fördert die Bayerische Staatsregierung zusammen mit Akteuren der Energiebranche innovative Start-ups aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • Angehende Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer, die mit unternehmerischen Methoden zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen möchten, können sich ab der frühen Gründungsphase für Beratung und Vernetzung an den Social-Startup-Hub Bayern (SSHB) wenden
Unterstützung durch Freistaat Bayern im Rahmen eines Wettbewerbs
StMWi StMAS
Initiierung branchen- und unternehmensübergreifender Thinktanks Zum unternehmens- und branchenübergreifenden Wissenstransfer wurde 2018 die Taskforce „Fachkräftesicherung+“ ins Leben gerufen; diese unterstützt Unternehmen gezielt bei der Fachkräftesicherung, u. a. in den Bereichen Bedarfsanalysen, Qualifizierungs- und Personalstrategien, Fördermittelberatung, Vermittlung von Fachkräften, Digitalisierung und Arbeitsmarkt 4.0 Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWi
Steuerliche Anreize für Existenzgründer schaffen

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich beim Bund fortlaufend für eine bürokratische Entlastung von Existenzgründern ein, u. a. durch:

  • Anhebung der Kleinunternehmer-Grenze auf 22.000 €
  • Befristete Abschaffung der monatlichen Abgabeverpflichtung der Umsatzsteuervoranmeldung für Neugründer
  • Anhebung der Umsatzgrenze für die Anwendung der Ist-Besteuerung auf 600.000 € (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz – BEG III)
  • Einsatz für eine Anhebung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf 3.000 € (mit Bundesrats-Antrag zum Fondsstandortgesetz – FoStoG)
Aktueller Stand (Juni 2024):
  • Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze für die Anwendung der Ist-Besteuerung von 600.000 € auf 800.000 € wurde unterstützt (Wachstumschancengesetz)
  • Forderung nach Einführung einer Sofortabschreibung auf Anteile an innovativen Start-ups im Rahmen von Wagniskapitalfinanzierungen, steuerbegünstigter Reinvestitionsmöglichkeiten für Gewinne aus im Privatvermögen gehaltenen Start-up-Beteiligungen sowie der Möglichkeit zur vollständigen Verlustverrechnung für diese Unternehmen im Rahmen der Bundesratsberatungen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz im September 2023
  • Forderung im Bundesrat nach Anhebung des nach EU-Recht maximal zulässigen Gesamtrechnungsbetrags für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen von 250 € auf den von 400 € zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz im April 2024.
  • Unterstützung der im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorgesehenen Erhöhung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze auf 25.000 €

Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMFH
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Fachkräftemangel entgegenwirken
Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinfachen und beschleunigen

Erleichterung der Arbeitsbedingungen in Mangelberufen wie bei Pflege, Handwerk und Gastronomie (Work-Life-Balance, Arbeitszeit, Bezahlung)
  • Die Prozessvereinfachung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein großes Anliegen des Freistaats;
  • Ob ein Anerkennungsverfahren zur Aufnahme oder Ausübung eines Berufs in Bayern zwingend notwendig ist, hängt davon ab, ob der entsprechende Referenzberuf reglementiert ist oder nicht (entsprechend Anerkennungsgesetz auf Bundesebene)
  • Bayern bietet hervorragende Beratungsstrukturen für Anerkennungssuchende und Unternehmen, wie die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung in Nürnberg (KuBB) und bayernweit fünf Beratungsstellen der bfz gGmbH (Landshut, Ingolstadt, Regensburg, Bamberg und Würzburg)
  • Erleichterungen sehen die Eckpunkte der Fachkräftestrategie des Bundes vor: so sollen neben der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zur Fachkräfteeinwanderung die Anerkennungsverfahren optimiert, vereinfacht und beschleunigt werden
  • Förderung von entsprechenden Projekten Regionaler Initiativen über Regionalmanagement möglich (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
Apell an Bund
StMWi StMAS StMI
Schnellere Eingliederung von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt

Ausbildungsmöglichkeiten für Geflüchtete stärken

Die Integration Schutz suchender Menschen mit Bleibeperspektive ist für die Bayerische Staatsregierung von großer Bedeutung; insbesondere die berufliche Eingliederung von Personen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund in den ersten Arbeitsmarkt fördert Bayern seit 2016 mit den Projekten „Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter sowie „Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge“

Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMI
Berufliche Pflichtpraktika in Gymnasien, um Schulabgängern Alternativen zur akademischen Laufbahn aufzuzeigen
  • Gemeinsame Erklärung „Berufliche Bildung – Mehr Praxisbezug an Schulen“ (Staatsregierung mit Bayerischem Handwerkstag, Bayerischem Industrie- und Handelskammertag und Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft vom 16. September 2019):
    Alle Gymnasien und Realschulen in Bayern sind dazu verpflichtet, jeder Schülerin / jedem Schüler ein Praktikum zu ermöglichen
  • Die große Mehrheit der Gymnasien führt ein Betriebspraktikum als verpflichtende Schulveranstaltung durch
  • Allerdings besteht die Gefahr, dass es an einzelnen Schulstandorten durch Einführung von Pflichtpraktika an Gymnasien zu Engpässen bei den Praktikumsplätzen und zu Verdrängungseffekten anderer Schularten kommt; die daraus resultierende Unsicherheit hinsichtlich der flächendeckenden Verfügbarkeit der erforderlichen Praktikumsplätze veranlasst den Freistaat – in Abstimmung mit der Wirtschaft – dazu, auf die Einführung eines verpflichtenden Betriebspraktikums an allen Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums zu verzichten und die Gymnasien eigenverantwortlich darüber entscheiden zu lassen, ob sie ein Praktikum durchführen (im Sinne des Art. 30 BayEUG)
  • Im Schuljahr 2022/2023 wurde zudem der „Tag des Handwerks“ an weiterführenden Schulen in Bayern eingeführt; hier erhalten Handwerksbetriebe die Möglichkeit, ihre Berufsfelder praxisnah vorzustellen
Unterstützung durch Schulen
StMUK
Wertigkeit der dualen Berufsausbildung stärken Neben Betriebspraktika, dem Koordinator für Berufliche Bildung und dem Tag des Handwerks wird an weiterführenden Schulen das wichtige Ziel verfolgt, die Wertigkeit der dualen Berufsausbildung zu stärken; u. a. durch die Kampagne „Ausbildung macht ELTERNSTOLZ“; zudem werden mit der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ die Kompetenzen der Partner gebündelt; dies schafft verlässliche Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung in Bayern und stärkt die Wertigkeit der dualen Berufsausbildung Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWi
Sicherung und Ausbau von „Zukunfts-Arbeitsplätzen“ (Alten-, Krankenpflege, Pädagogen, Förster) Auf Bundes- und Landesebene steht die Verbesserung der Situation der Pflegekräfte seit Jahren im Fokus, u. a. durch die „Konzertierte Aktion Pflege“ auf Bundesebene; hierbei konnten bereits einige Erfolge erzielt werden:
  • Tariflohnbindung in der Langzeitpflege
  • Imagekampagne „NEUE PFLEGE.bayern“ für die generalistische Pflegeausbildung
  • Stipendium für primärqualifizierendes Pflegestudium seit Studienjahr 2022/2023
  • Mentoren zur Beratung/Unterstützung von Auszubildenden in der Pflege etabliert
Um den erheblich steigenden Bedarf an Pflegekräften künftig decken zu können, müssen auf Bundesebene Rahmenbedingungen für attraktivere Arbeitsbedingungen geschaffen werden; u. a. hat Bayern den Bund bereits im Dezember 2021 zur steuerlichen Begünstigung von bestimmten Zuschlägen für Pflegekräfte aufgefordert – der Bundesrat hat zur Bundesratsinitiative Bayerns allerdings bislang noch keine Entscheidung getroffen
Handlungsbedarf Bund, Rahmenbedingungen zu verbessern; Umsetzung durch die Arbeitgeber erforderlich
StMGP
Berufliche Bildung im Handwerk und Wertschätzung gewerblicher Berufe muss verbessert werden
  • Maßnahmen an weiterführenden Schulen und zur Stärkung der Wertigkeit der dualen Berufsausbildung: Neben Betriebspraktika, dem Koordinator für Berufliche Bildung und dem Tag des Handwerks wird an weiterführenden Schulen das wichtige Ziel verfolgt, die Wertigkeit der dualen Berufsausbildung zu stärken; u. a. durch die Kampagne „Ausbildung macht ELTERNSTOLZ“; zudem werden mit der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ die Kompetenzen der Partner gebündelt; dies schafft verlässliche Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung in Bayern und stärkt die Wertigkeit der dualen Berufsausbildung
  • Bereits in vielen Regionen werden entsprechende Projekte zur Fachkräftesicherung durch das Regionalmanagement gefördert; hierdurch werden bspw. Berufsinformationen für Schülerinnen und Schüler sowie Ausbildungsangebote regionaler Betriebe gefördert (Förderrichtlinie Landesentwicklung)
  • Förderung von überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks (ÜBS) und den dort stattfindenden überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU): Hoch moderne, attraktive ÜBS spielen eine zentrale Rolle bei der Gewinnung von Auszubildenden; im Rahmen der ÜLU werden die Auszubildenden der Handwerksberufe in den Lehrwerkstätten der überbetrieblichen Bildungszentren berufspraktisch unterrichtet; die Teilnahme ist verpflichtend; damit ist sichergestellt, dass alle Auszubildenden des Handwerks ihren Beruf vollständig, auf modernstem technologischen Niveau und mit entsprechender berufspädagogischer Begleitung erlernen – unabhängig von einer etwaigen fachlichen Spezialisierung des Ausbildungsbetriebes bzw. dessen Betriebsgröße
  • Kostenfreie Meisterausbildung (Ministerratsbeschluss v. 20. Dezember 2022): Bayern hat am 20. Dezember 2022 im Bundesrat einen Antrag gestellt mit dem Ziel, bundesweit die Kostenfreiheit für den Meister sowie ihm gleichgestellte Abschlüsse zu erreichen
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMWi
Anwerbung ausländischen Pflegepersonals erleichtern / vereinfachte Ausbildungsmöglichkeit für ausländische Pflegekräfte schaffen
  • Die Bayerische Staatsregierung sieht dies als wichtigen Handlungsansatz an, um dem anhaltenden Fachkräftemangel in der Pflege begegnen zu können; hierfür wird kontinuierlich an der Vereinfachung des Anerkennungsprozesses und den Anpassungsmaßnahmen gearbeitet
  • Handlungsspielräume des Freistaats sind begrenzt, da Vorgaben zur Gleichwertigkeitsprüfung und den Anpassungsmaßnahmen im Bundesrecht festgelegt sind; die Staatsregierung befindet sich hierzu mit dem Bund in regem Austausch
Freistaat Bayern arbeitet kontinuierlich an einer Verbesserung; Appell an Bund, das Bundesrecht weiter zu vereinfachen
StMI StMAS StMGP

4.7 REGIONALE LANDWIRTSCHAFT UND (LEBENSMITTEL-)VERSORGUNG STÄNDIG WEITERENTWICKELN

Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Landschaft und Boden schützen, Biodiversität erhalten, Energieerzeugung auf landwirtschaftlichen Flächen verträglich ausrichten
Bäuerliche Landwirtschaft muss bodenschonender werden, zu mehr Biodiversität führen und dabei gleichzeitig dem Klimaschutz dienen
  • Neues Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) seit 2023 mit vielen neuen und attraktiv ausgestalteten Maßnahmen für die Landwirtschaft, die die gewünschten Themen aufgreifen und zu den Zielen beitragen werden;
    zum Beispiel:
    Verbesserung der Bodenstruktur, Humuserhalt, mehr blühende Ackerkulturen, bodenkonservierende Saatverfahren, Erosionsschutzstreifen, extensive Grünlandbewirtschaftung, Insekten schonende Mähverfahren durch Ausweitung der Gewässerschutzberatung (GSB) auf alle Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Einen Beitrag leistet die Initiative „boden:ständig“, eine Praxisplattform für Boden- und Gewässerschutz mit aktuell über 100 Projekten in Bayern
  • Zusätzlich stellt der Wasserpakt als freiwillige Maßnahme der Landwirtschaft zum Schutz des Wassers eine wichtige Ergänzung dar
  • Das Demonstrationsnetzwerk Gewässer-, Boden-, Klimaschutz wurde erfolgreich etabliert, es wird von der Gewässerschutzberatung betreut und mit Akteuren vor Ort gestaltet
Unterstützung durch Freistaat Bayern; freiwillige Umsetzung durch Kommunen und Landwirte
StMELF
Biodiversität durch weniger Maisäcker Alternativen zum Biogas-Mais werden gefördert, wie der „Veitshöchheimer Hanfmix“ (seit 2023 förderbar), eine Hanfmix-Mischung, die für die Verwertung in Biogasanlagen angebaut wird, bietet Lebensraum, Nahrung und Deckung für zahlreiche Tierarten – eine „Win-win Situation“ für Landwirte, Energieerzeugung und die Biodiversität (v. a. Bienen) Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMELF
Weidetierhaltung zur Landschafts- und Biodiversitätspflege flächendeckend unterstützen Es gibt bereits Förderungen für:
  • Die Weidehaltung von Rindern (die Prämien werden ab 2023 um 50 % angehoben)
  • Bei Schafen und Ziegen ist Weidehaltung Standard; für die Beweidung wertvoller extensiver Flächen (wie die bekannten „Wacholderheiden“) gibt es jedoch ganz spezielle Förderungen
  • Zudem gibt es für Mutterschafe, -ziegen und -kühe ab 2023 eine Haltungsprämie, die die Wirtschaftlichkeit dieser Nutztierarten verbessern wird
Rahmen durch Freistaat Bayern; Appell an Landwirte
StMELF
Landwirtschaftlich wertvolle Böden nicht für die Erzeugung von Biogas nutzen

Auf guten Böden wächst alles gut, auch Energiepflanzen; Substrate für Biogasanlagen können auch bei dringendem Bedarf zur Fütterung und Nahrungsmittelerzeugung verwendet werden; deshalb ist es vertretbar, dass auch auf guten Böden Substrate für die Nutzung in Biogasanlagen angebaut werden dürfen; im Übrigen werden neue Biogasanlagen seit Jahren kaum noch gebaut; die bestehenden Anlagen werden weiterhin dringend gebraucht – als Strom- und Wärmequelle, z. B. in Nahwärmenetzen

In Zuständigkeit der Landwirte
StMELF StMWi
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Versorgungssicherheit weiter erhöhen, Regional- bzw. Direktvermarktung weiter ausbauen
Regionale Produkte in Markthallen anbieten / Einrichtung von Stadtteilmärkten

In Bayern gibt es sehr viele regionale Bauernmärkte, auch stadtteilbezogen, und andere Vermarktungsangebote; mit derzeit ca. 135 Bauernmärkten befindet sich etwa die Hälfte aller Bauernmärkte Deutschlands in Bayern; zusätzlich gibt es über 400 Landwirte, die 24/7 Einkaufsmöglichkeiten für regionale Produkte mit Automaten anbieten, und viele Hofläden
In Planung: Mit einer geplanten „Nahversorgungsrichtlinie“ sollen die Landkreise Unterstützung erhalten, um ihre Regional- und Direktvermarktung auszubauen

Aktueller Stand (Juni 2024):
Die Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie zur Förderung von regionalen Projekten zur Nahversorgung "Aus dem Landkreis – für den Landkreis" trat am 20. April 2023 in Kraft. Die Richtlinie unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte, regionale Projekte für eine besonders nachhaltige Nahversorgung weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Regionalität der Lebensmittel als Kernelement der bayerischen Qualitätsstrategie weiter auszubauen. Ernährungssouveränität, kurze Transportwege und regionale Wirtschaftskreisläufe sollen gestärkt werden.
Weitere Unterstützung durch Freistaat Bayern in Planung; Appell an Landwirte
StMELF
Bündelung der kleinbäuerlichen Erzeugnisse in einer Vertriebsgemeinschaft

Hierfür gibt es verschiedene Ansätze:

  • Es gibt sehr viele Vereine und privatwirtschaftliche Organisationen, die die Angebote zusammenfassen und die Produkte dann an die Verbraucherinnen und Verbraucher abgeben; gute Beispiele sind z. B. das Netzwerk "Unser Land" oder das „Regionalbuffet
  • Adressen zur besseren Auffindbarkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher unter www.regionales-bayern.de

In Planung: Forschungsprojekt der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zum gemeinsamen Betrieb von Automaten durch mehrere Landwirte

Aktueller Stand (Juni 2024):
Das dreiteilige Forschungsprojekt "Aufbau einer kooperativen Direktvermarktung über Verkaufsautomaten" befindet sich derzeit in Umsetzung: Der erste Teil des Projekts "Bestandsaufnahme der von Direktvermarktern betriebenen Verkaufsautomaten in Bayern" konnte bereits abgeschlossen werden. Als zweites Teilprojekt wurde das "Kleeberger Kistl", eine kooperative Vermarktung über Automaten und Vertrauenskassen im niederbayerischen Ruhstorf a.d.Rott mit 15 Direktvermarktern, am 19. März 2023 eröffnet. 
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMELF
Regional und saisonal einkaufen, weniger Fleischkonsum Ein Bewusstsein für die hohe Bedeutung des regionalen und saisonalen Einkaufens sowie eines gemäßigten Fleischverzehrs soll geschaffen werden durch verschiedene staatliche Ernährungsbildungsmaßnahmen für Schülerinnen, Schüler und Erwachsene, u. a.: Jahresbildungsschwerpunkt 2023: Lernstationen für Schülerinnen und Schüler zum Thema Klimaverträgliche Ernährung; Bildungsangebot für Zielgruppe Junge Eltern „Nachhaltigkeit – bio – regional – saisonal“ Appell an Bürgerinnen und Bürger
Gesprächsrunden mit Landwirten auf Augenhöhe, um herauszufinden, woran Direktvermarktung häufig scheitert

Bayernweit finden regelmäßig Gesprächsrunden und Austausche zu aktuellen Themen (wie Preiskalkulation) oder Veranstaltungen (wie „Infotage zur Direktvermarktung“) mit Landwirten zur Direktvermarktung statt
Hinweis: Rechtliche Rahmenbedingungen werden von vielen Direktvermarktern immer wieder als Hindernisgrund benannt
In Planung: Als Anlaufstelle in rechtlichen Fragen für Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter und das kleine Ernährungshandwerk soll für die nächsten drei Jahre eine eigene Stelle geschaffen werden

Aktueller Stand (Juni 2024):
Die zentrale Informationsstelle Direktvermarktung wurde am 1. Oktober 2022 eingerichtet und erste Maßnahmen durchgeführt, wie die Online-Befragung zur Direktvermarktung. 
Appell an Verbraucherinnen und Verbraucher, bei regionalen Anbieterinnen und Anbietern einzukaufen
StMELF
Alte Sorten, die klimaresistenter sind, wieder mehr fördern Neben Vermarktungsmöglichkeiten, z. B. als regionale Spezialität wie die „Bamberger Hörnla“, wird auch der Anbau alter Kultursorten über das neue Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) gefördert Appell an Verbraucherinnen und Verbraucher ➔ Angebot wird auch durch Nachfrage mitdefiniert
StMELF
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Anteil der Bio-Landwirtschaft vergrößern
Biologische Landwirtschaft subventionieren, um die regionalen Bioprodukte noch marktfähiger zu machen

Bayern unterstützt den Ökolandbau weit überdurchschnittlich:

  • Annähernd 40 % der Mittel des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) fließen in diesen Bereich
  • Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen sollen die Produktion und Vermarktung heimischer Bio-Lebensmittel und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel voranbringen: seit 2019 arbeiten 26 Öko-Modellregionen als Impulsgeber an der Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in Bayern
Unterstützung durch Modellprogramm von staatlicher Seite
StMELF
Biolandwirtschaft durch die (bayerische) Politik viel mehr unterstützen

2015 wurde ein Bayerisches Bio-Siegel eingeführt als Güte- und Prüfsiegel für Produkte aus dem ökologischen Landbau
In Planung:

  • Einrichtung eines Praxis-Forschungsbetriebsnetzes für den Ökolandbau
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Das Praxis-Forschungsbetriebsnetz für den Ökolandbau („OekoNet“) befindet sich im Aufbau. Die zukünftig teilnehmenden Praxis-Betriebe werden gesucht.
  • Vermittlung der Inhalte des Ökolandbaus in der Ausbildung der grünen Berufe sowie der Berufe des Lebensmittel- und Ernährungshandwerks
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Das Projekt "Bildungsoffensive Ökolandbau" wird ab 2023 bis 2028 weiter fortgesetzt. Der Aufbau eines BioRegio-Betriebsnetzes für das Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Müller) hat begonnen.
  • Bedarfsgerechter Ausbau des Bildungsangebots zum Ökolandbau an den landwirtschaftlichen Schulen
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Seit Jahren sind die Inhalte des ökologischen Landbaus in den Lehrplänen der landwirtschaftlichen Fachschulen verankert. Die Prüfungsrelevanz von Themen zum Ökolandbau wurde im Schulwinter 2023/2024 in der Landwirtschaftsschule erhöht. Die Schülerzahlen der Fachschulen für Agrarwirtschaft, Fachrichtung ökologischer Landbau Weilheim und Landshut sowie Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gemüsebau (konventionell + Ökogemüsebau) in Fürth sind seit Jahren stabil Die Ökoschulen werden auch weiterhin bestmöglich unterstützt.
  • Ökologische Pflanzenzucht
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    An der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wird Forschung zur Öko-Züchtung für die meisten etablierten Fruchtarten betrieben. Das neu gegründete "Forum zur Förderung der ökologischen Pflanzenzüchtung in Bayern" ist eine weitere Säule, um die dringend notwendigen neuen Sorten für den Ökolandbau zu entwickeln. Die Etablierung des Forums ist eines der Ziele des vom zuständigen Ministerium geförderten Projekts „Etablierung einer partizipativen Kooperationsplattform der LfL mit den bayerischen Pflanzenzüchtern, Verarbeitern, Anbauverbänden und Landwirten zur Unterstützung der Sortenentwicklung für den Ökolandbau“.
  • Öko-Board Bayern: Aufbau einer Plattform zur Beobachtung des Ökomarktes und Vernetzungsstelle „Bio aus Bayern“
    Aktueller Stand (Juni 2024):
    Beim Ziel der Vernetzung der Öko-Akteure in Bayerns Agrar- und Ernährungswirtschaft und der Marktentwicklung in Richtung „Bio aus Bayern“ erzielen alle vier Säulen des Öko-Boards erkennbare Fortschritte:
    Säule I betrifft die Verbesserung der Markttransparenz, u. a. durch Deckungsbeitragsrechner und bayerischer AMI-Daten.
    Säule II hat Analysen vielsprechender und ausbaufähiger Teilmärkte zum Schwerpunkt.
    Innerhalb der Säule III werden bestehende Netzwerke des Ökopakts und der Biostädte hinsichtlich Ernährungshandwerk und Außer-Haus-Gastronomie intensiviert.
    Säule IV ist für die Absatzförderung des Bayerischen Bio-Siegels und der Herausstellung von Leuchtturmprojekten in der Initiative „30 für 30“ verantwortlich.
    Durch das Öko-Board Bayern liegen erstmals Zahlen zum bayerischen Öko-Markt vor. Die neu installierte Anlaufstelle für das Bayerische Bio-Siegel unterstützt den Ausbau von Absatzwegen für bayerische Bio-Produkte durch unterschiedliche Maßnahmen der Absatzförderung und durch die Vernetzung der Akteure entlang der Wertschöpfungskette.
  • Ausweitung des Ökopakts Bayern
    Aktueller Stand (Juni 2024): 
    Die Ökopakt-Vernetzungsstelle unterstützt die Mitglieder des Ökopakts und die Biostädte und organisiert jährlich einen Workshop zum gemeinsamen Austausch und zur Vernetzung. Besonders das Ernährungshandwerk und die Außer-Haus-Gastronomie werden thematisch eingebunden. Aktuell sind 33 Mitglieder im Ökopakt vertreten, darunter die Großstädte München, Nürnberg, Augsburg.
Weitere Unterstützung durch Freistaat Bayern in Planung
StMELF
Förderung der Umstellungsphase von konventioneller auf ökologische Wirtschaftsweise
  • Für die Umstellungsphase erhalten Landwirtinnen und Landwirte bereits deutlich höhere staatliche Zahlungen als für die anschließende Beibehaltung des Öko-Landbaus; so wird berücksichtigt, dass in der Umstellungsphase die Erzeugnisse noch nicht als Öko-Ware anerkannt sind und geringere Preise bei geringeren Erträgen erzielt werden
  • Neben dem ökologischen Landbau sind der Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten und die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln weitere Zielsetzungen: Über den sog. „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ werden Kleinprojekte gefördert
Unterstützung durch Modellprogramm von staatlicher Seite
StMELF
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Verpflegung in Großküchen regional und saisonal anpassen, gesunde Ernährung anbieten
In Kantinen regionale, saisonale und faire Verpflegung anbieten

Weniger Fleisch und Wurst, mehr Obst und Gemüse in der Gemeinschaftsverpflegung und in der Gastronomie

Die Bayerischen Leitlinien zeigen Wege zu einer gesunden, nachhaltigen, wertgeschätzten und wirtschaftlichen Gemeinschaftsverpflegung (GV) auf:

  • Der Staat geht mit gutem Beispiel voraus: Staatliche Kantinen und öffentliche Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung sollen mindestens 50 % Waren aus regionaler und ökologischer Erzeugung einsetzen (Ministerratsbeschluss vom 13. Januar 2020)
  • Das Kompetenzzentrum für Ernährung und die acht Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bieten Beratung und stellen Materialien zur Verfügung, bspw.:
    • Coachings für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
    • Fachtagungen, Veranstaltungen für Träger, Küchenleiter, Verpflegungsverantwortliche
    • Bayerischer Saisonkalender
    • Einkaufsanalyse
      • Wegweiser für die Vergabe von Verpflegungsleistungen
      • Projektstelle „Bio- und Regio-Verpflegung in Kliniken“
      • Projektstelle „Reduzierung von Lebensmittelverschwendung in der Grundversorgung“
      • BioRegio-Coachings in Öko-Modellregionen und anderen GV-Einrichtungen
  • Die digitale Plattform „RegioVerpflegung“ vernetzt bayernweit Landwirte, Verarbeiterinnen und Verarbeiter, Handel und die Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
  • Für die Vernetzung der Akteure entlang der Wertschöpfungsketten für regionale Lebensmittel wurden Regionaltische an den 32 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Heimatagenturen an den Regierungen eingerichtet
  • Initiative "Heimatteller" (für Großküchen und Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen)

In Planung: Prüfung der Förderung von Zertifizierungen in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung

Aktueller Stand (Juni 2024):
Konkrete Überlegungen liegen vor. Aktuell wird die Durchführbarkeit einer Förderung von Zertifizierungen bzw. damit zusammenhängenden Mehrkosten in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung geprüft.
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMELF
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: rechtlichen Rahmen novellieren
Zukunftsfähiges Land wirtschaftsgesetz für eine nachhaltige Landwirtschaft erarbeiten

Das Deutsche Landwirtschaftsgesetz stammt von 1955, seine Ziele sind 1957 in den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eingegangen und seitdem unverändert aktuell geblieben;
als vergemeinschafteter Politikbereich spielt für die Landwirtschaft die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf EU-Ebene die entscheidende Rolle, weniger nationale Gesetze
In Planung: Ziel Bayerns ist es aber, die Erhaltung der Ernährungssicherheit als zusätzliches Ziel in das Grundgesetz mit aufzunehmen

Aktueller Stand (Juni 2024):
Die Aufnahme des Ziels "Ernährungssicherheit" in das Grundgesetz (GG) wird für den Fall einer erneuten GG-Öffnung weiterverfolgt.
Appell an EU
StMELF
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Wissen im Ernährungsbereich verbessern – auch im Bildungssektor
Bewusstseins- und Ernährungsbildung an den Schulen
  • Ernährungsbildung ist ein wichtiges Themenfeld des schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziels „Gesundheitsförderung“
  • Die Inhalte der Ernährungsbildung sind in den Lehrplänen (insbesondere der Fächer Heimat- und Sachunterricht, Natur und Technik, Biologie und Sport) an allen Schularten festgeschrieben; zur Stärkung des Praxisbezugs wird die Behandlung des Themenkomplexes Ernährung im Unterricht in Projektwochen erweitert, z. B. einer „Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit“ sowie im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“
  • Zur Ergänzung des bestehenden Angebots stellt die Staatsregierung im Bereich der Gesundheitsförderung/Ernährungsbildung/Bewusstseinsbildung eine Vielzahl an Programmen zur Verfügung (u. a. Landesprogramm für die gute gesunde Schule Bayern, Erlebnis Bauernhof, Voll in Form, Landfrauen machen Schule)
  • Im Rahmen des EU-Schulprogramms sind Bildungsangebote in den teilnehmenden Kitas, Grund- und Förderschulen verpflichtend vorgeschrieben

In Planung: weiterer Ausbau des Bildungsangebots „Ernährungshandwerk erleben“ für weiterführende Schulen

Aktueller Stand (Juni 2024):
Zu Beginn des Schuljahres 2022/23 wurde die Aufgabe zum Ausbau des Bildungsangebots "Ernährungshandwerk erleben" an die Bezirksregierungen übertragen. Diese schulten in 2022 und 2023 weitere Handwerksbetriebe, so dass der Pool an teilnehmenden Betrieben ausgeweitet werden konnte.
Unterstützung durch bayerisches Bildungssystem
StMELF StMUK
Gezielte Bildungsarbeit an Berufsschulen im verarbeitenden Lebensmittelgewerbe zur Bioproduktion, Vorteile für Mensch, Klima, Umwelt von Bio-Lebensmitteln, Kommunikation und Marketing von Bio-Lebensmitteln Die zu vermittelnden Inhalte im verarbeitenden Lebensmittelgewerbe sind in den bundesweit geltenden Rahmenlehrplänen geregelt; diese wurden in Abstimmung mit den Sozialpartnern und in Bezug auf die Ausbildungsordnungen für jeden dualen Ausbildungsberuf entwickelt; Bioproduktion, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Marketing werden grundsätzlich bereits im Unterricht behandelt Unterstützung durch bundesweit geltende Rahmenlehrpläne
StMUK StMUV
Aufklärungsarbeit zur notwendigen Ernährungswende mit weniger Fleischkonsum Im Rahmen der schulischen Ernährungsbildung wird die richtige Zusammenstellung der Nahrung gemäß aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand vermittelt; in diesem Zusammenhang werden auch die Auswirkungen eines zu hohen Fleischkonsums für Mensch und Umwelt behandelt Unterstützung durch schulische Ernährungsbildung
StMUK
Auf Bauernhöfe einladen für besseres Verständnis, wo Lebensmittel herkommen

Kindern und Erwachsenen Zusammenhänge der Lebensmittelerzeugung erklären
Die Bedeutung der Landwirtschaft im Unterricht zu vermitteln, ist in Bayern seit jeher ein wichtiges Anliegen; so sind entsprechende Themen in den Lehrplänen aller Schularten (u. a. in den Fächern Heimat und Sachunterricht, Natur und Technik, Geographie und Biologie) fest verankert; hierzu gehören auch Unterrichtsgänge, durch die eine Verknüpfung von Theorie und Praxis ermöglicht wird; zudem werden im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ u. a. Themen wie Tierhaltung, Lebensmittelerzeugung und Klimaschutz behandelt;
zur Unterstützung der Schulen wurden in den letzten Jahren Materialien entwickelt, die den Kindern und Jugendlichen nahebringen, wie Lebensmittel erzeugt werden, welche Wertschätzung ihnen somit gebührt und welche Bedeutung die Landwirtschaft hat;
das Programm Erlebnis Bauernhof trägt dazu bei, Wertschätzung für Lebensmittel aus heimischer Erzeugung und ein realistischeres Bild der nachhaltigen bäuerlichen Arbeit im Bewusstsein der Gesellschaft zu erzielen; die am Programm teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe bieten Lernprogramme an, die die im LehrplanPLUS geforderten Kompetenzen bei Schulkindern stärken; seit Beginn des Programms 2012 haben insgesamt über 367.000 Schulkinder in über 18.600 Klassen teilgenommen
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMUK StMELF
Bioregionale Coachings vom Amt für Ernährung guter Schritt in die richtige Richtung ➔ Zielmarke festlegen: 30 % Fleisch aus bioregionaler Erzeugung auf den Tellern der Kinder Bestehende Coaching-Angebote der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) hinsichtlich des Fleischkonsums Fortlaufende Umsetzung
StMELF
Ideen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalkonferenzen sowie der Online-Befragung Prüfung des Anliegens durch die Bayerischen Staatsministerien mit Unterstützung der Bezirke, Bezirksregierungen und Beauftragten der Staatsregierung sowie Wege der Umsetzung Gemeinschaftsaufgabe Zukunft
Identifizierter Handlungsbedarf: Innovationen vorantreiben / Netzwerke stärken
In jedem Regierungsbezirk einen „Agrar-Innovations Hub“ einrichten als Brutzelle für neue Ideen bis zur Marktreife
  • Der Freistaat hat 2022 auf einer neuartigen „Inno-Tour“ jeden Regierungsbezirk bereist und vor Ort innovative Ideen und Ansätze für die Agrarwirtschaft vorgestellt
  • Mit dem Instrument der „Europäischen Innovationspartnerschaft“ (EIP) besteht ebenfalls eine gute Möglichkeit für die Praxis, zusammen mit der Forschung innovative Ideen aufzugreifen und auf Umsetzbarkeit hin zu prüfen
  • An den Landesanstalten für Landwirtschaft bestehen Möglichkeiten, sich über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung, Öko-Systemleistungen oder neue Unternehmenszweige zu informieren und eigene Ideen einzubringen
Unterstützung durch Freistaat Bayern
StMELF
Verbesserung regionaler Netzwerke für nachhaltige Nutzung von Wald und Holz bis hin zur Energiegewinnung

Regionale Netzwerke stärken den ländlichen Raum wirtschaftlich und strukturell; daneben dienen sie dem Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel, dem Waldnaturschutz sowie der Rohstoff- und Energieversorgung:

  • Die derzeit 140 forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse stellen u. a. die überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebots aus dem Privat- und Körperschaftswald sicher und unterstützen die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung und Anpassung der Wälder; sie werden überwiegend, 132 von 140 nehmen teil, vom Freistaat finanziell gefördert
  • Mit der Clusterinitiative Forst und Holz in Bayern unterstützt der Freistaat auch die Bildung von Netzwerken in den Regionen, denn lokale und regionale Zusammenarbeit bringt Erfolge
  • 2021 gestartete Kampagne „Wir bauen auf heimisches Holz“ ➔ Regionale Wertschöpfungsketten können einen wichtigen Beitrag leisten, damit der klimafreundliche Rohstoff Holz auch dort verarbeitet und verbaut wird, wo er gewachsen ist.
  • Mit der Einführung des Bayerischen Holzbauförderprogramms (im Rahmen der Klimaoffensive „Klimaland Bayern“) setzte Bayern 2022 zudem neue Impulse für Wald und Holz; das hierbei verbaute Holz muss zwar nicht, darf aber gerne regional gewachsenes und verarbeitetes Holz sein; das bei der Produktion anfallende Restholz eignet sich zugleich bestens zur regionalen Energiegewinnung nach dem Grundsatz: aus der Region für die Region
Unterstützung durch Freistaat Bayern; künftig erfordern die Auswirkungen des voranschreitenden Klimawandels auf Wälder und Waldbesitzer eine Weiterentwicklung der Netzwerke zur Vorbereitung auf große regionale Schadereignisse und deren Bewältigung
StMB StMELF